Kürzlich aktualisiert am 20. Februar 2020 um 12:23 Uhr
Da sicher der eine oder andere auch bei einem geleasten Fahrzeug den Gedanken hegt dieses Leistungstechnisch etwas zu optimieren möchten wir euch über die folgende Entscheidung des OLG Frankfurt (12 U 137/13) informieren. Diese besagt ganz klar das ein Chiptuning ohne vorherige Anfrage nicht gestattet ist.