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Kein Chiptuning am geleasten Wagen ohne Zustimmung

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Kürzlich aktualisiert am 20. Februar 2020 um 12:23 Uhr

Da sicher der eine oder andere auch bei einem geleasten Fahrzeug den Gedanken hegt dieses Leistungstechnisch etwas zu optimieren möchten wir euch über die folgende Entscheidung des OLG Frankfurt (12 U 137/13) informieren. Diese besagt ganz klar das ein Chiptuning ohne vorherige Anfrage nicht gestattet ist.

 

Kein Chiptuning am geleasten Wagen ohne Zustimmung

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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