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Wie unterscheiden sich eigentlich E-Roller und E-Scooter?

Lesezeit 3 Min.

Wie unterscheiden sich eigentlich E-Roller und E-Scooter?

In fast jeder Stadt sieht man sie: elektrische Zweiräder. Und wie mit E-Bike und Pedelec kann es passieren, dass Sie auch manchmal die Arten der Gefährte durcheinander hauen. Handelt es sich um einen E-Roller oder einen E-Scooter? Und ist ein E-Scooter nicht dasselbe wie ein E-Roller, da „scooter“ im Englischen „Roller“ bedeutet? Einfach gesagt: Sie sind nicht gleich. Die Bezeichnungen erläutern verschiedene Fahrzeugtypen, und sie unterliegen unterschiedlichen Bestimmungen. Ein E-Scooter, auch E-Tretroller genannt, besitzt eine Lenkstange, keinen Sitz und wird im Stehen bedient. Die Geschwindigkeit liegt zwischen 6 und 20 km/h und er kann mit oder ohne Motor verwendet werden.

E-Roller vs. E-Scooter

Wie unterscheiden sich eigentlich E-Roller und E-Scooter?

Die E-Scooter Motorleistung darf 500 Watt nicht überschreiten, wohingegen selbstausgleichende E-Scooter bis zu 1.400 Watt haben dürfen. Eine Versicherung für den E-Scooter ist ein Muss und er muss über essenzielle Sicherheitsausstattungen wie Bremsen, Lichter und eine Klingel verfügen. Sie dürfen damit auf Radwegen oder Straßen fahren, aber Gehwege sind verboten. Ist ein Radweg vorhanden, ist dieser mit dem E-Scooter zu nutzen. Fahrradfahrer haben jedoch immer Priorität. Zu beachten ist: Obwohl Helm, Zulassung oder Führerschein nicht vorgeschrieben sind, ist eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter obligatorisch. Dafür gibt es dann eine Plakette von der Versicherung. Das Mindestalter für die Fahrer beträgt übrigens 14 Jahre.

auf dem E-Roller darf man sitzen

Und der E-Roller? Ein E-Roller ist mit einer Sitzfläche ausgestattet. Er ist vergleichbar mit einem Motorroller, nur mit einem Elektromotor. Er kann Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen, und es kann auch eine zweite Person mitfahren. E-Roller sollten aber nur auf der Straße gefahren werden. Neben einer Versicherung sind ein Helm und ein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter für den E-Roller beträgt 15 Jahre für Modelle bis 25 km/h (Mofa-Führerschein) oder 16 Jahre für Modelle bis 45 km/h (Führerschein Klasse AM).

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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