Nachdem die Homeoffice-Pflicht offiziell beendet ist, sollten Autofahrer einen Blick auf den Kilometerzähler werfen. Denn wenn das Auto öfter in der Garage stand, weil der Arbeitsweg entfiel, wirkt sich das womöglich auf eine verringerte Jahresfahrleistung aus. Laut Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, gegenüber dem dpa-Themendienst, könne sich je nachdem, welcher Tarif gewählt wurde, eine Meldung bei der Kfz-Versicherung lohnen. Denn im besten Fall kann man mit einer anteiligen Beitragserstattung oder einer Gutschrift der jeweiligen Gesellschaft rechnen.
Weniger Fahrten = verringertes Risiko!
Anhand der Fahrleistung wird erfasst, wie viele Kilometer man sein Auto im Jahr bewegt. Als Schätzwert gilt sie als ein Tarifmerkmal von Kfz-Versicherungsverträgen und nimmt Einfluss auf die Höhe des Jahresbeitrags. Denn Versicherer gehen davon aus, dass sich mit geringerer Fahrleistung das Unfallrisiko reduziert. Wer weniger unterwegs ist, fährt also günstiger als ein Vielfahrer. Falls es zu Änderungen der Fahrleistungen kommt, macht es nach Auskunft des GDV Sinn, den Versicherer darüber zu informieren. Gründe dafür können beispielsweise veränderte Lebenssituationen wie ein Umzug oder ein Jobwechsel sein. Dann wird der Beitrag des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet. Die Höhe der Erstattung oder Verrechnungsgutschrift hängt aber von verschiedenen Faktoren wie der Schadenfreiheitsklasse oder dem Alter des Fahrzeuges ab. Strafzahlungen vermeiden! Vorsicht ist jedoch angebracht, wenn Halter feststellen, dass sie das Auto öfter genutzt haben als sie bei der Versicherung angegeben haben und das vorsätzlich verschweigen. Eine Strafzahlung kann nämlich richtig teuer werden. Je nach Vertragsbedingungen bestehe eine Pflicht seitens der Versicherungsnehmer, höhere Fahrleistungen anzugeben.
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