Freitag , 26. April 2024
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Die Abschleppvorrichtung – Pflicht an jedem Fahrzeug!

Lesezeit 3 Min.

Die Abschleppvorrichtung – Pflicht an jedem Fahrzeug!

Das Abschleppen ist in der Regel nicht ganz ungefährlich für beide Fahrzeuge. Mit dem Thema haben wir uns deshalb mit dem Beitrag „Das Auto richtig abschleppen? So wird es gemacht!“ schon einmal ausgiebig beschäftigt. Doch ist eine solche Abschleppvorrichtung am Fahrzeug überhaupt Pflicht? Darauf gehen wir nun ein! Vor allem das Fahrzeug, welches abgeschleppt wird, hat oftmals keinen guten Blick auf das Verkehrsgeschehen. Dies wird mit der ab Werk bewusst versetzten Abschleppöse verhindert. Der Fahrer des hinteren Fahrzeugs hat einen besseren Blick auf den Verkehr, weil die Positionierung der Öse ermöglicht, dass man links an dem schleppenden Fahrzeug vorbeischauen kann. Dies wird versetztes Fahren genannt. Wichtig ist dafür aber die richtige Positionierung der Abschleppöse an den beiden Fahrzeugen. Während sie beim Zugfahrzeug linkslastig angebracht werden muss, ist die Positionierung beim gezogenen Fahrzeug rechtslastig sinnvoll. Je nachdem wie weit man nach rechts und links rückt, ist entsprechend auch das Sichtfeld größer.

Autos versetzt, Zugmittel gerade

Die Abschleppvorrichtung – Pflicht an jedem Fahrzeug!

Das Abschleppseil bzw. die Stange kann beim versetzten Fahren gerade gehalten werden. Besonders dann spielt die Übersicht eine große Rolle. Wenn man vorher schon Bremssituation erkennt, kann der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs entsprechend schneller reagieren und somit ist die Verkehrssicherheit beim versetzten Fahren besser gegeben. Abschleppösen am Fahrzeug gehören in Deutschland zum Gesetz lt. StVZO § 43 „Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen„. Dort heißt es auch, dass die Vorrichtung für das Abschleppen vorhanden sein muss – und zwar vorn am Fahrzeug. Die Abschleppstange oder das Abschleppseil benötigt eine entsprechende Öse, um befestigt werden zu können. Diese Öse muss vorn sitzen. Ausnahmen sind Stapler oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, bei denen diese Vorrichtung auch hinten angebracht werden kann. In den deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und der Schweiz ist dies übrigens ähnlich geregelt.

zusammenfassend – korrekte Abschleppvorrichtung

  • Fahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn stets eine Abschleppeinrichtung vorweisen.
  • Ist in den Papieren eine Anhängelast aufgeführt, so benötigt man sogar hinten eine entsprechende Vorrichtung.
  • Abschleppeinrichtungen dürfen nicht mit festen Tuningteilen wie diversen Race-Gittern verschlossen und fest überdeckt werden.
  • Der Zugang zur Vorrichtung muss stets gewährleistet sein. Lässt sich das Gitter problemlos und schnell ausbauen, ist das ausreichend.

Fahrzeug von offiziellen Wettbewerben

Die Abschleppvorrichtung – Pflicht an jedem Fahrzeug!

Auch wenn wir von offiziellen Wettbewerben ausgehen haben Fahrzeuge, die teilnehmen, spezielle Vorschriften. Und zwar laut FIA Norm. Entsprechend ist die Ausrüstung mit einer hinteren, aber auch einer vorderen Abschleppöse notwendig, die erkennbar sein müssen. Erkennbar bedeutet, dass diese mit Signalfarben wie rot, orange oder gelb kenntlich gemacht werden müssen. Hier sollte man sich beim Veranstalter nach den Regeln erkundigen.

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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