Sonntag , 28. April 2024
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Vorgaben von BMW zum Nachlackieren für Sensorbereiche!

Lesezeit 3 Min.

Vorgaben von BMW zum Nachlackieren für Sensorbereiche!

In der Branche sind die Reparaturlackierungen im Sensorbereich heiß diskutiert. Der DAT-Report sagt, dass jedes sechste Fahrzeug, meist in den Stoßfängern, radarbasierte Fahrerassistenzsysteme hat. Diese Systeme stellen Betriebe, die mit der Instandsetzung befasst sind, aber oftmals vor Probleme. Denn: Stoßfänger können nur eingeschränkt oder gar nicht repariert werden, weil sich dort die Sensoren befinden. BMW hatte beispielsweise festgelegt, dass Stoßfänger mit Radarsensoren im Werkszustand zu halten sind: Es war also unzulässig, das Bauteil nachzulackieren! Gab es im Bereich des Sensors einen Schaden, musste der ganze Stoßfänger ausgetauscht werden. Doch irgendwann haben sich die Vorgaben geändert. Für Fahrzeuge ab Baujahr 9/2008 gelten seither unterschiedliche Reparaturvorgaben für Stoßfänger mit Radarsensoren, je nach Generation der verbauten Sensoren.

Radarsensoren HC2

Vorgaben von BMW zum Nachlackieren für Sensorbereiche!

Die HC2 Sensoren sind ab Modellen von 9/2008 verbaut, allerdings nur hinten. Hier darf der Stoßfänger mit Klarlack nachlackiert werden. Wo es am Stoßfänger keine Radarstrahlung gibt, darf auch mit Basislack nachgearbeitet werden. Die Bereiche der Radardurchstrahlung werden in den Vorgaben von BMW zur Reparatur baureihenspezifisch gekennzeichnet. Es gibt aber weitere wichtige Vorgaben: Wurde der Lack beschädigt, muss der Stoßfänger komplett erneuert werden. Es darf nicht mit Füller und Grundierung gearbeitet werden und eine Beilackierung im Durchstrahlungsbereich ist auch nicht möglich. Der Klarlack muss mit 1000er-Körnung oder noch feiner angeschliffen, aber nicht durchschliffen, werden. Der gesamte Durchstrahlungsbereich muss abschließend mit Klarlack lackiert werden.

Radarsensoren RS-01, SRR-01

Vorgaben von BMW zum Nachlackieren für Sensorbereiche!

Diese Sensoren wurden ab Baujahr 7/2015 verbaut. Sie werden vorn und hinten verbaut. Hier gibt es bestimmte Farben, die zum Nachlackieren freigegeben sind. Diese Farben stehen im Reparaturleitfaden. Ist die Farbe dort nicht aufgeführt, dann muss der Stoßfänger komplett erneuert werden. Laut dem Hersteller darf der Serienlack bis zu dreimal nachlackiert werden. Ist der Stoßfänger neu grundiert, darf der Basislack folgen und zum Abschluss der Klarlack. Der Klarlack darf mit 1000er-Schleifpapier angeschliffen, aber nicht durchgeschliffen werden. Wie bei den HC2-Sensoren ist es nicht zulässig im Durchstrahlungsbereich zu Grundieren, zu Füllern oder Beizulackieren. Ist der Stoßfänger in dem Bereich beschädigt, der von der Radarstrahlung durchdrungen wird, muss er komplett gewechselt werden. Es gibt aber eine Ausnahme: Steinschläge, deren Beschädigung nur die Schicht des Klarlacks betreffen.

Werden  Reparaturvorgaben nicht beachtet, können Funktionen versagen.

Die Funktionen der Sensoren können eingeschränkt werden. Dies kann die Sicherheit gefährden. Daher ist es wichtig, dass die Werkstätten genau nach den Angaben der Hersteller bezogen auf das Modell und den Fahrzeugtyp handeln. Das KTI machte zum Thema nachträgliche Beschichtungen und die Sensorfunktion eine Studie: „Instandsetzung von Stoßfängern unter Berücksichtigung von Fahrerassistenzsystemen.“

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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