Wenn die Sonne am Himmel scheint, ist eine Fahrt im offenen Cabrio ein besonders großes Vergnügen. Was die Fahrzeugpflege angeht, müssen Cabrio-Fahrer jedoch vorsichtig sein. Je nach Modell kann das ein- und ausfahrbare Verdeck nämlich ziemlich empfindlich reagieren. Es besteht normalerweise aus Kunststoff, weshalb übermäßige Hitze oder Kälte auf Dauer zu Schäden führen kann. Und auch beim Besuch in der Waschanlage gibt es, einiges zu beachten. Zumindest dann, wenn es sich beim Cabrio um ein Fahrzeug mit Stoffverdeck handelt. Autos mit Metallverdeck/Hardtop können in der Regel stattdessen wie alle anderen behandelt werden.
Was sollte beachtet werden?
Grundsätzlich ist es kein Problem, mit dem Cabriolet durch die Waschstraße zu fahren. Am besten ist es jedoch, nach Anlagen Ausschau zu halten, die über spezielle Cabrio-Waschprogramme verfügen, die mit den Bürsten wenig Druck auf das Verdeck ausüben. Deshalb sollte man Waschanlagen bevorzugen, die anstelle von harten Bürsten auf weiche Textilstreifen setzten. Ein Hochdruckstrahler ist übrigens ein Tabu, was die Reinigung des Verdecks betrifft. Tipp: Sofern Schäden in der Waschanlage entstehen, kann nicht immer der Betreiber zur Haftung gezogen werden. Allgemein rät der ADAC Cabrio-Besitzern dazu, sich nach den Fahrzeugherstellerangaben zu richten, wenn es um die richtige Autoreinigung geht. Darin enthalten sind auch Tipps für passende Reinigungsmittel.
Cabrio-Dach am besten per Hand reinigen!
Das Cabrio-Verdeck lässt sich am besten mit einer Naturborste von Verschmutzungen durch Abbürsten befreien. Bei der Wäsche gilt es darauf zu achten, ausschließlich klares Wasser und eine Bürste zu verwenden. Hartnäckige Schmutzflecken wie Vogelkot oder Baumharz sollten schnellstmöglich mit einem nassen Schwamm behandelt werden, damit keine unschönen dauerhaften Spuren zurückbleiben. Obwohl im Handel spezielle Cabrio-Reinigungsmittel angeboten werden, sollten diese nur zur Not genutzt werden. Oftmals hinterlassen sie noch mehr Flecken. Bitte bedenken Sie auch, dass die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück nur bedingt gestattet ist!
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!
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