Sonntag , 28. April 2024
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Rückrufaktionen und Tuning: Was Fahrzeughalter wissen müssen!

Lesezeit 5 Min.

Rückrufaktionen und Tuning: Was Fahrzeughalter wissen müssen!

In der Welt der Fahrzeughersteller sind Rückrufaktionen (leider) ein gängiges Vorgehen, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge auch nach ihrer Auslieferung den gesetzlichen und technischen Standards entsprechen. In den vergangenen Jahren bis heute besonders im Fokus stehen dabei oft Komponenten wie das Abgasrückführungssystem (AGR), das AdBlue-System oder der Dieselpartikelfilter (DPF). Die Systeme sind entscheidend für die Einhaltung von Abgasnormen und tragen maßgeblich zum Umweltschutz bei. Doch was geschieht, wenn ein Halter Modifikationen an den Systemen vorgenommen hat, etwa eine Deaktivierung des AGR, und der Hersteller ruft genau diese Fahrzeugkomponente zurück?

Rückrufaktionen & Tuning

Der Ablauf einer solchen Rückrufaktion ist komplex und wird oftmals durch die Notwendigkeit, die durchgeführten Maßnahmen gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu bestätigen, weiter kompliziert. Beginnen wir mit der Grundlage: Das AGR-System leitet einen Teil der Abgase zurück in den Verbrennungsraum, um die Stickoxid-Emissionen zu reduzieren. Eine Deaktivierung des Systems durch Tuning-Maßnahmen, etwa um eine drohende Verkokung zu verhindern, oder um die Motorleistung zu steigern oder den Verbrauch zu senken, führt zu höheren Emissionswerten und verstößt somit gegen geltende Umweltvorschriften. Tritt nun eine Rückrufaktion seitens des Herstellers aufgrund eines Problems mit dem AGR-System ein, wird das Fahrzeug in die Werkstatt gerufen, um das Problem zu beheben.

eine Meldung an das KBA bleibt aus

Entdeckt die Werkstatt dabei, dass das AGR-System deaktiviert oder gar ausgebaut (verschlossen) wurde, steht der Fahrzeughalter vor einem Problem: Die notwendige Maßnahme im Rahmen der Rückrufaktion kann dann nämlich nicht durchgeführt werden, da die Grundvoraussetzung – ein serienmäßiges AGR-System – nicht gegeben ist. In einem solchen Fall ist der Hersteller nicht in der Lage, die ordnungsgemäße Durchführung der Rückrufaktion gegenüber dem KBA zu bestätigen. Die Konsequenz daraus kann gravierend sein: Das Fahrzeug verliert möglicherweise seine Betriebserlaubnis, was letztlich zu einer Stilllegung führen kann. Für den Halter bedeutet das nicht nur den Verlust der Mobilität, sondern auch einen erheblichen finanziellen Schaden.

Rückrufaktionen und Tuning: Was Fahrzeughalter wissen müssen!

Und es ist wichtig zu verstehen, dass solche Modifikationen nicht nur die Sicherheit und Umweltverträglichkeit beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Fahrzeughalter, die solche Tuning-Maßnahmen in Erwägung ziehen, sollten sich daher stets der möglichen Konsequenzen bewusst sein und im Zweifel von illegalen Eingriffen in die Technik Abstand nehmen. Rückrufaktionen dienen nicht nur dem Schutz der Verbraucher, sondern auch dem Erhalt der Umwelt. Fahrzeugbesitzer spielen in dem Prozess eine entscheidende Rolle und tragen durch die Beachtung von Rückrufaktionen und die Unterlassung illegaler Modifikationen zu einer sichereren und saubereren Zukunft bei.

Rückrufaktionen und Tuning: Was Fahrzeughalter wissen müssen!

Chiptuning und der Abgasskandal

Im Zuge weitreichender Diskussionen zum Abgasskandal von mehreren Herstellern haben bereits umfangreiche Rückrufaktionen stattgefunden, um die Fahrzeuge auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Eine offene Frage blieb jedoch: Was geschieht mit Fahrzeugen, die eine Leistungssteigerung durch ein eingetragenes Chiptuning erhalten haben? Werden die durch das Update möglicherweise entstehenden Kosten für die Wiederherstellung des Tunings übernommen? Wir von tuningblog schaffen Klarheit!

Unterlagen für den Werkstattbesuch

  • Fahrzeugschein mit eingetragenem Tuning: Das dient als offizieller Nachweis für durchgeführte Modifikationen.
  • Gültige Abnahmebestätigung oder Rechnung: Die Dokumente belegen die Legalität und die Durchführung des Chiptunings.

Abwicklung von Fahrzeugen mit Chiptuning

  • Kostenübernahme: Die Hersteller erstatten in der Regel die Kosten für ein erneutes, autorisiertes Tuning nach der Softwareaktualisierung, sofern das Tuning legal und eingetragen war.
  • Kontaktaufnahme durch Servicepartner: Die entsprechende Vertragswerkstatt nimmt Kontakt zum ausführenden Tuningbetrieb auf, um die Kosten zu ermitteln und das weitere Vorgehen zu planen.

Umgang mit eingetragenem Chiptuning

  • Verlust des Tunings durch Softwareupdate: Das Aufspielen der neuen Software führt zum Verlust des vorhandenen Chiptunings.
  • Wiederherstellung des Chiptunings: Sofern das Chiptuning legal und eingetragen war, übernehmen in der Regel die Hersteller die Kosten für die Wiederherstellung.

Rückrufaktionen und Tuning: Was Fahrzeughalter wissen müssen!

Wichtige Erkenntnis: Die Rückrufaktionen und die damit verbundene Softwareaktualisierung können bei Fahrzeugen mit Chiptuning besondere Herausforderungen darstellen. Die Bereitschaft, die Kosten für die Wiederherstellung eines legalen und eingetragenen Chiptunings zu übernehmen, ist ein wichtiger Schritt der Hersteller, um den Bedürfnissen der Halter gerecht zu werden und gleichzeitig die Einhaltung der Emissionsnormen zu gewährleisten.

AGR oder AdBlue deaktiviert: und nun?

  1. Rückgängigmachung von Modifikationen vor Rückrufen: Wenn ein Fahrzeug durch Software oder physische Komponenten wie eine Verschlussklappe am AGR-System modifiziert wurde, müssen diese Änderungen in der Regel vor der Teilnahme an einer offiziellen Rückrufaktion zurückgebaut werden. Das stellt sicher, dass das Fahrzeug den Spezifikationen entspricht, für die die Rückrufaktion konzipiert wurde.
  2. Nachweis von Manipulationen: Moderne Fahrzeuge können Manipulationen wie die Deaktivierung von AGR-Systemen erkennen. Hersteller können daher feststellen, ob an einem Fahrzeug unerlaubte Änderungen vorgenommen wurden.
  3. Keine Garantie für die Durchführung von Rückrufaktionen: Wenn nachgewiesen wird, dass an einem Fahrzeug illegale Modifikationen vorgenommen wurden, kann der Hersteller vielleicht berechtigt sein, die Durchführung der Rückrufaktion zu verweigern. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass keine Unterstützung seitens des Herstellers gewährt wird. Wir sind allerdings der Meinung, dass der Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Rückruf durchzuführen, um sicherheits- oder emissionsrelevante Probleme zu beheben, unabhängig von vorherigen Modifikationen. Allerdings kann die Durchführung solcher Rückrufaktionen erschwert oder unmöglich gemacht werden, wenn durch einen Umbau die Originalkonfiguration verändert wurde. In solchen Fällen kann der Hersteller die Durchführung des Rückrufs tatsächlich ablehnen, zumindest bis das Fahrzeug wieder in den Originalzustand versetzt wird.
  4. Mögliche Stilllegung durch das KBA: Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine Gefahr für die Umwelt oder die Verkehrssicherheit darstellt, kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Stilllegung anordnen. Das ist dann der Fall, wenn die Bestätigung der Durchführung durch den Hersteller an das KBA ausbleibt.
  5. Wiederherstellung des Tuningzustands: Obwohl es nach Abschluss der Rückrufaktion technisch möglich sein kann, das Fahrzeug erneut zu modifizieren, ist zu beachten, dass die Deaktivierung von AGR, AdBlue und DPF-Systemen gegen Umwelt- und Emissionsvorschriften verstößt und somit illegal ist.

Rückrufaktionen und Tuning: Was Fahrzeughalter wissen müssen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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