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Notwendige Aufrüstungen: Alles rund um die Fahrerkarte

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. September 2023 um 07:38 Uhr

Notwendige Aufrüstungen: Alles rund um die Fahrerkarte

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Nicht nur Pkw, sondern auch Lkw können aufgerüstet bzw. getunt werden. Oft sind solche Aufrüstungen notwendig, denn ohne eine Fahrerkarte dürfen keine Lkw geführt werden, zumindest nicht zu gewerblichen Zwecken. Sie ist also eines der wichtigsten Arbeitsutensilien eines jeden Lkw-Fahrers. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Fahrerkarte? Wer kann sie bekommen, und wozu? Wie wird sie beantragt? Und warum genau brauchen Lkw-Fahrer sie eigentlich? Die Antworten auf diese Fragen können hier nachgelesen werden.

Grundlegendes zur Fahrerkarte

Jede Fahrerkarte im Transportwesen ist personengebunden. Das bedeutet, dass jeder Lkw-Fahrer seine eigene Fahrerkarte braucht, und diese auch durchgängig benutzen muss. Sie sieht aus wie eine Scheckkarte und beinhaltet einen Speicherchip. Mit Hilfe dieses Speicherchips muss jeder Lkw-Lenker Details zu seiner Tätigkeit nachweisen. Das sind Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten. Steht eine Kontrolle, zum Beispiel durch die Polizei oder den Zoll an, muss die Fahrerkarte umgehend herausgegeben werden, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Fahrertätigkeit nachweisen zu können. Alle Personen, die gewerbliche Güter mit einem Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, und in einem Radius von mehr als 50 Kilometern rund um den Firmensitz herum transportieren, brauchen sie.

Die digitale Fahrerkarte

Die genannten Daten wurden auch schon früher aufgezeichnet, damals noch analog, mit einer Tachoscheibe. Seit das digitale Zeitalter Einzug gehalten hat, werden Fahrdaten im Transportgewerbe primär mit einem digitalen Fahrtenschreiber, wie dem von Fleetgo, nachgehalten. Eine analoge Aufzeichnung ist zwar gesetzlich noch erlaubt, allerdings wird sie in der Regel nur noch in älteren Fahrzeugen angewandt. Denn digitale Lösungen bieten eine Menge Vorteile. Alle Daten rund um den Transport von Gütern, zum Beispiel auch die gefahrenen Kilometer und Streckenverläufe, können digital besser nachgehalten werden, als analog. Auch die Aufbewahrung der Daten ist digital einfacher und platzsparender zu bewerkstelligen. Jedes Transportunternehmen ist dazu verpflichtet, die geforderten Daten über einen gewissen Zeitraum hinweg aufzubewahren. Kontrollen können jederzeit erfolgen. Wer dies mit einem digitalen Tachografen tut, speichert alle Daten elektronisch. Dazu muss man nur regelmäßig die Fahrerkarte auslesen, was entweder über ein Chipkarten-Lesegerät oder auch über WLAN-Download bewerkstelligt werden kann.

Wie eine Fahrerkarte beantragt wird

Wer erstmals eine Fahrerkarte beantragt, wendet sich an die zuständige Ausgabestelle. Je nach Bundesland können das etwa die DEKRA, der TÜV oder das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA, sein. Angestellte Fahrer werden bei diesem Prozess in der Regel vom Arbeitgeber unterstützt. Ihm sollte die Information bezüglich der Zuständigkeit vorliegen. Bis der Antrag positiv entschieden, und die Fahrerkarte abholbereit ist, vergehen etwa zwei Wochen. Der Fahrer muss eine Reihe an Nachweisen mit dem Antrag einreichen. Das sind ein Wohnsitz-Nachweis, Kopien eines Lichtbildausweises und des Führerscheins sowie ein biometrisches Lichtbild.

Notwendige Aufrüstungen: Alles rund um die Fahrerkarte

Ist die Fahrerkarte erfolgreich erlangt worden, gilt sie für einen Zeitraum von fünf Jahren. Danach muss eine neue Karte beantragt werden. Frühestens ist dies sechs Monate vor Ablauf der alten Karte möglich. Folgeanträge benötigen zwar meist eine verkürzte Bearbeitungsdauer von lediglich rund einer Woche, allerdings sollte man dennoch rechtzeitig den Neuantrag stellen. Denn ohne gültige Fahrerkarte darf man definitiv nicht hinters Steuer. Die Kosten für die Ausstellung einer Fahrerkarte richten sich nach den Gebührenordnungen der jeweiligen Bundesländer. Ungefähr ist mit Kosten von 30 bis 45 Euro zu rechnen.

Was sonst noch zu beachten ist

Eine Doppelbeantragung von Fahrerkarten ist übrigens nicht möglich. Jeder Lkw-Führer darf im Besitz nur einer Fahrerkarte sein. Auch darf die Karte nicht weitergegeben werden. Wurde das Dokument verloren, muss der Verlust sofort bei der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Diese sperrt die Karte umgehend, um einen Missbrauch zu verhindern. Wer gegen eine dieser Regelungen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das empfindlich ausfallen kann. Der Fahrer selbst zahlt etwa 250 Euro. Je nach Verstoß muss der Betrieb zusätzlich ein Bußgeld entrichten, das um die 750 Euro liegt.

Ein Fazit:

Fahrerkarten sind nicht nur Kontroll-, sondern auch Schutzinstrumente. Natürlich besteht eine Nachweispflicht hinsichtlich erbrachter Arbeitszeiten. Durch die Nachhaltung werden Fahrer jedoch auch vor Ausnutzung und Übervorteilung durch Betriebe geschützt. Die Etablierung der digitalen Fahrerkarte erleichtert allen Beteiligten Nachweis und Nachhaltung, und bringt letztlich Ordnung in die Büros von Fuhrunternehmen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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