Donnerstag , 22. Februar 2024
Menu

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 2. Januar 2023 um 06:39 Uhr

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

 

Im ersten Prozess vor dem Berliner Landgericht in 2017 wurden die beiden heute 29 und 26 Jahre alten Raser vom Berliner Ku’damm des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste RundeSie hatten sich im Februar 2016 mit etwa 160 Kilometer in der Stunde ein illegales Autorennen über Berlins Prachtboulevard geliefert und dabei gleich zehn rote Ampeln überfahren. An der letzten Kreuzung kam es dann zum Crash mit dem Jeep eines 69-Jährigen pensionierten Arztes, der gerade auf dem Weg nach Hause war. Das Opfer schleuderte 72 Meter weit aus dem Wagen und erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.

Das Urteil des Berliner Landgerichtes war ein absolutes Novum. Noch nie zuvor wurden Raser wegen Mordes verurteilt. Allerdings ließen die beiden durch ihre Verteidiger Revision beim Bundesgerichtshof (BHG) einlegen. Mit Erfolg. Der BHG lehnte die Verurteilung wegen Mordes ab und verwies die Strafsache zurück an das Berliner Landgericht.

Der bedingte Tötungsvorsatz, der Voraussetzung für die Einstufung als Mord gewesen wäre, sei aus der bisherigen Beweisaufnahme nicht zu erkennen gewesen, so hieß es bei den Richtern aus Karlsruhe. Für den Fall wurde jetzt eine neue Beweisaufnahme und Bewertung angeordnet. Aktuell wird der Fall von einer anderen Strafkammer in Berlin neu verhandelt.

Zum Auftakt des zweiten Prozesses gab es als Erstes einen Befangenheitsantrag

Die Neuauflage des Prozesses begann jetzt ebenfalls spektakulär. Der Verteidiger des 26-jährigen Rasers reichte als Erstes einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter ein. Dieser hatte sich zuvor, nach Meinung der Verteidiger, öffentlich missbilligend zum Urteil des BHG geäußert.

Die Verhandlung wurde jedoch trotz des Befangenheitsantrags fortgesetzt, unter Widerspruch des Verteidigers. Vor Gericht wird nun im Wesentlichen noch einmal die Frage behandelt, inwieweit die Angeklagten das tödliche Risiko erkennen konnten und damit in Kauf genommen haben. Konkret heißt das, ob es ihnen praktisch egal gewesen ist, dass jemand durch ihr Verhalten hätte ums Leben kommen können.

Die Verteidiger sagen einstimmig nein. Die beiden Angeklagten hätten das nicht gewusst, sie hätten schließlich eine gewisse Übung in solchen Rennen gehabt. Dadurch hätten sie fest daran geglaubt, dass sie die Kontrolle über Situation haben. Zur Untermauerung wurde auch angeführt, dass die Angeklagten selbst nicht angeschnallt waren, weil sie der Überzeugung waren, dass alles gut geht.

Die neue Anklage lautet jedoch wiederum auf Mord. Dafür muss nun der Nachweis geführt werden, dass es sich möglicherweise doch um einen bedingten Tötungsvorsatz handelte. Anderenfalls wären die beiden Raser nur wegen fahrlässiger Tötung zu belangen. Das würde jedoch einen deutlichen Unterschied beim Strafmaß bedingen. Die Höchststrafe für die beiden könnte dann maximal fünf Jahre betragen.

Zur Beurteilung inwieweit die beiden Angeklagten das Risiko für einen tödlichen Unfall hätten erkennen können, werden nun auch noch einmal die persönlichen Lebensumstände und das Umfeld abgeklopft. Ob hierbei auch Drogen, Spielsucht an den Berlin fast in jeder Kneipe vorhandenen bekannten Bally Wulff Spielautomaten oder Rennspielen wie Need for Speed sowie die Zugehörigkeit zu einem der berüchtigten arabischen Clans eine Rolle gespielt haben, wird ebenfalls noch einmal zu untersuchen sein.

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

Rechtslage für Raser hat sich mittlerweile verschärft

Der Bundestag hat unter dem Eindruck der zunehmenden Raserei und illegaler Autorennen in deutschen Innenstädten sowie auf Landstraßen im September 2017 beschlossen, solche Vergehen deutlich schärfer zu bestrafen. Die Höchststrafe bei Gefährdung von Menschenleben beträgt seitdem zehn Jahre.

Strafbar ist jetzt auch das Verabreden und selbst der Aufruf zu einem nicht genehmigten Rennen über die sozialen Medien. Letzteres kann mit einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre geahndet werden. Außerdem kann Rasern in schweren Fällen nicht nur der Führerschein abgenommen werden, sondern es kann nun auch das Auto oder das Motorrad beschlagnahmt und entzogen werden. Das gilt im Übrigen auch für Alleinraser, die nicht an einem Rennen teilnehmen.

Zuvor galt, und das war auch die Rechtslage bei den Rasern in Berlin, dass teilnehmende Raser in einem illegalen Autorennen, bei denen niemand verletzt wurde, lediglich mit einem Bussgeld von maximal 400 € und einem Fahrverbot bestraft werden konnten. Organisatoren von illegalen Straßenrennen konnten mit einem Bußgeld von maximal 500 € belangt werden.

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen. tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch über geplante Gesetze, Verstöße, aktuelle Regelungen oder dem Thema Prüfstelle möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:

Verboten! LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtung – no Way!

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

33 x Blitzen = 40.000€ Strafe! Mit dem Lambo durch Dubai

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

zu schnell – Tuner mit über 100 km/h durch Pasing gerast

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

Fahrt beendet: Mercedes von „187 Straßenbande“ festgesetzt

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

Kids und Schlagstock! BMW-Raser von Soko Autposer gefasst

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

Den Rest zu Fuß – 31 Tuning-Sünder von Polizei erwischt

Prozess gegen Raser aus Berlin geht in die nächste Runde

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert