Freitag , 26. April 2024
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Aggressiver Kompakter – Mazda 2 mit Knight Sports Bodykit

Lesezeit 3 Min.

Aggressiver Kompakter – Mazda 2 mit Knight Sports Bodykit

Sie können es eben die Japaner! Zuverlässige Fahrzeuge sind besonders von Mazda keine Überraschung und explizit gilt das für den Mazda 2. Optisch ist er zwar eher eine graue Maus, die Mängelstatistik macht das aber um Längen gut und wer möchte kann ja mit einigen Tuningparts dem 2er auf die Sprünge helfen. Genau dafür hat das auf Mazda Fahrzeuge spezialisierte Unternehmen von Knight Sports ein Bodykit auf Lager das auf Wunsch den Mazda 2 zum aggressiven HotHatch werden lässt. Das Bodykit kommt dabei mit einer komplett neu entwickelten Stoßstange vorn inklusive Frontspoiler und markant eingefassten Nebelscheinwerfern und auch ein geänderter Kühlergrill ist lieferbar.

Aggressiver Kompakter – Mazda 2 mit Knight Sports Bodykit

Wer möchte kann auch eine neue Motorhaube ordern und hierbei können unterschiedliche Varianten verbaut werden. Egal ob zentrale Luftöffnung inklusive Powerdome oder mehrere Öffnungen ohne Powerdome usw., alles ist machbar. Optional liefert Knight Sports auch neue Kotflügel die mit großen Kiemen in Kombination mit geänderten Seitenschwellern für deutlich mehr Aggressivität in der Seitenansicht sorgen. Ähnlich gewaltig wie die Front wird auf Wunsch auch das Heck des Mazda 2 denn hier gibt es einen gewaltigen Stoßfänger inklusive Heckdiffusor der in Kombination mit einem feststehenden Heckflügel sowie einer optionalen Sportauspuffanlage das Heck komplett verändert.

Aggressiver Kompakter – Mazda 2 mit Knight Sports Bodykit

Die verschiedenen Fahrzeuge aus unserer Galerie (weiter unten) wurden darüber hinaus allesamt tiefergelegt und jeder bekam auch einen neuen Radsatz verpasst. Wer Interesse an einem Knight Sports Bodykit für den Mazda 2 hat sollte sich aber vorher über die Zulassungsfähigkeit in Europa, oder speziell Deutschland, erkundigen denn hierzu liegen uns im Moment keinerlei Informationen vor. Sollten wir nähere Details erhalten gibt es natürlich ein Update für diese Story. Über das Update werdet Ihr informiert wenn Ihr unseren Feed abonniert. Viel Spaß beim Anschauen der Bilder und bleibt uns treu!

Aggressiver Kompakter – Mazda 2 mit Knight Sports Bodykit

(Foto/s: Knight Sports)

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen. Unser Tuning-Magazin hat noch zig tausend weitere Tuning-Berichte auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Oder wollt Ihr noch mehr getunte Mazda sehen? Dann ist der folgende Auszug bestimmt genau das richtige oder?

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

7 Kommentare

  1. Haßelwander, Peter

    Hallo, TuningBlog Team,
    zum Thema Aggressiver Kompakter – Mazda 2 mit Knight Sports Bodykit.
    Dazu habe ich ein Frage. Ich möchte mir dieses „Bodykit“ Tuningparts für mein Mazda 3 bestellen. Jetzt bin ich aber total verunsichert dieses Kit zu bestellen. Wenn in Deutschland der Tüv ein Strich durch die Rechnung macht, weil entweder Gutachten fehlen oder Materialgutachten und sitze dann auf den Kosten fest (das ist mir bewusst). Aber wie soll man sein Auto beim TÜV vorstellen ohne die Teile am Auto selber (über eine Werkstatt) verbaut zu haben? Selbst solche Anbauteile sind leider nur im Ausland zufinden. Zum Mazda 3 selbst habe ich in Deutschland nichts besseres oder vergleichbares wie oben beschrieben gefunden um die Eintragung beim TÜV zu erleichtern bzw zu gewährleisten.

    Wie kann man diese Situation am besten lösen, damit dieses Kit anerkannt und eingetragen werden kann bzw. nicht auf den Kosten sitzen bleibt und es im Keller verstiebt.
    Ich hoffe dass vielleicht Ihr eventuell eine Lösung oder Tipps dazu habt.
    Es ist ein geiles noch nie da gewesenes Bodykit.

    Danke wenn Ihr Infos, Tipps oder Lösungen habt.

  2. Hallo Peter,

    wir sind uns ziemlich sicher das zu dem Bodykit keinerlei Unterlagen mitgeliefert werden die im europäischen oder, speziell deutschen, Raum irgendwelche Aussagekraft haben. Im Grunde ist das ja auch die Voraussetzung um wenigstens eine Einzelabnahme zu erhalten. Eventuell fragen Sie aber einfach direkt bei einer TÜV/Dekra Stelle in ihrer Nähe nach und lassen sich vorab alle Informationen geben die das Bodykit beinhalten müsste um in Deutschland eingetragen zu werden. Haben Sie die Informationen erhalten können Sie sich gern an uns wenden und wir fragen direkt beim Hersteller nach ob die Voraussetzungen gegeben sind.

    Mit besten Grüßen,
    Thomas Wachsmuth

    tuningblog.eu
    Breitenbrunner Straße 11
    08359 Breitenbrunn
    OT Rittersgrün
    Tel.: +49 (0) 37757-1893-70
    Fax: +49 (0) 37757-8549-19

    • Peter Haßelwander

      Hallo,
      hier die ersten Infos aus der Prüfstellezentralle Dekra (Material begutachtung)
      Meine Frage war:
      Frage:
      Zur Heckschürze, Stoßstange uns Spoiler. Ich benötige bei den genannten Teilen ein Materialgutachten. Da die Teile aus Japan kommen. Zur Frage: Kann man bei Ihnen ein Materialgutachten erstellen lassen? Wenn ja, was benötigen Sie dazu (die Stoßstange oder reicht ein Stück Material aus der Herstellung)? Und was würde das Kosten? Wenn es Bestanden hat, wie geht es weiter um es eintragen zu lassen bzw. was kämen das für Kosten auf mich zu? MfG Peter

      Dekra

      Sehr geehrter Herr Haßelwander,

      vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

      Gerne antworten wir Ihnen:

      Ihrer Anfrage konnten wir allerdings nicht entnehmen, ob Sie einen Satz der genannten
      Teile erworben haben oder vorhaben, diese in großer Stückzahl zu vertreiben.

      Anbauteile und nachträgliche Änderungen sind zunächst unzulässig und müssen
      hinsichtlich der Verwendbarkeit geprüft sein und ggf. deren Anbau abgenommen
      werden.

      Wenn dafür ein Prüfzeugnis (ABE bzw. Teilegutachten) vorliegt, das als Grundlage für
      eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO verwendet werden kann und der
      darin aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten
      werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

      Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer Abnahme
      freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich aufgeführt ist und die
      Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann explizit vermerkt, dass eine
      Abnahme und ggf. Berichtigung der Fahrzeugpapiere für nicht erforderlich gehalten
      wird. Es gilt dann die Mitführpflicht für dieses Dokument.
      Bei Teilegutachten ist dieses jedoch unüblich, so dass eine Abnahme erfolgen
      muss.

      Ein Materialgutachten oder die moderne Form, eine „Gutachterliche Stellungnahme“,
      wie sie für Heckschürzen, Stoßstangen, Spoiler oder andere Anbauteile gerne
      von Herstellern mitgegeben werden, können bei nicht serienmäßig gefertigten
      Teilen nur im Rahmen einer Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21
      StVZO als zusätzliche Absicherung für einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      einer „Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ (TP) dienen, wenn die
      Bauteil-Material-Zuordnung zweifelsfrei gewährleistet wäre.
      Daher ist so etwas nur für Klein-Hersteller von Teilen, die Ihre Teile dann auch
      entsprechend kennzeichnen und sicherstellen müssen, dass die Teile immer
      in der gleichen Qualität und Güte gefertigt werden.

      Mit den Aufgaben der „TP“ ist DEKRA jedoch nur in den neuen Bundesländern
      (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen)
      und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen diese Aufgaben den TÜVs.

      Vor der Änderung und für weitergehende Fragen sollten Sie Kontakt zu dem amtlich
      anerkannten Sachverständigen zu aufnehmen, der letztendlich die Abnahme
      durchführen wird.

      Für den Fall, dass Sie vorhaben solche Teile zu vertreiben, raten wir Ihnen, je
      nach zu erwartender Stückzahl, andere Prüfzeugnisse, wie Teilegutachten oder
      ABEse oder EG-Teilegenehmigungen erstellen zu lassen.

      Die Erstellung von solchen Gutachten an fertigen Teilen ist nicht sinnvoll, denn
      die Materialproben werden bei den Tests zerstört (Stichworte: Splitter, Bruch und
      ggf. Brandverhalten).

      Ansprechpartner wäre dann unser technischer Dienst, der auch die Gutachterlichen
      Stellungnahmen als Nachweis für Materialen erstellen kann.

      DEKRA Automobil GmbH
      Technology Center
      Automobil Test Center
      Senftenberger Str. 30
      01998 Klettwitz
      Tel.: 035754/7344-500
      Fax: 035754/7345-500
      E-Mail datc@dekra.com

      Dorthin richten Sie dann bitte auch alle weiteren Fragen, wenn es für Sie
      interessant sein sollte.

      Mit freundlichen Grüßen

      DEKRA Automobil GmbH
      AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

      • Peter Haßelwander

        Daraufhin habe ich diese Frage gestellt.
        Hallo,
        es ist ein privatkauf aus den Ausland „Japan“ und möchte damit mein PKW optisch verändern. Mein Problem ist, dass dazu (Frontschürze, Heckschürze und Spoiler) keinerlei Gutachten vorhanden ist. Ich weiß nur, dass es aus GFK besteht.

        Meine Frage ist, wird die Frontschürze bzw jedes Teil für den Splittertest verwendet oder reicht ein großes Stück (30×30cm) aus der Produktion aus. Zu dem wollte ich wissen, was ein Materialgutachten bzw. Teilgutachten kosten. Da ich wie oben geschrieben, kein Gutachten vorhanden ist!

        Ich weiß nur dass die Begutachtung und Abnahme der Anbauteile zwischen 500 bis 700€ kostet. Aber ohne ein Materialgutachten keine Abnahme. Wenn ein Teilgutachten möglich ist, was würde das kosten.

        Mfg Peter

        Dekra:
        Sehr geehrter Herr Haßelwander,

        weder ein Teilegutachten noch ein Materialgutachten kommen da für Sie in Frage.

        Teilegutachten lassen Teilehersteller erstellen, die Ihren Kunden damit ein einfaches Abnahmeverfahren ermöglichen wollen. Dabei muss der Herstellerbetrieb nach bestimmen Qualitätsanforderungen zertifiziert sein und diese regelmäßig nachweisen.

        Beim Materialgutachten oder heutzutage einer gutachterlichen Stellungnahme zu einem Material, muss die Bauteil Material-Zuordnung und damit Kennzeichnung gewährleistet sein. In Ihrem Fall ginge es nur wenn direkt durch den Prüfenden Materialproben aus den Anbauteilen entnommen würden. Vielleicht könnte der Herstellerteileproben (50 in 300 x 300 mm) zur Prüfung an unseren Technischen Dienst senden. Aber dann muss er auch bestätigen, dass Ihre Teile genau nach dem gleichen Verfahren gefertigt wurden.

        Versuchen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis durch den Teilehersteller zu erhalten der den deutschen Anforderungen genügt und vom Sachverständigen im Rahmen einer Einzelbegutachtung akzeptiert werden könnte.

        Viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen,
        Richtlinien bzw. Merkblättern liegen im persönlichen Ermessensspielraum
        des jeweiligen Sachverständigen.
        Sollten dazu Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durchzu-
        führen und individuell zu bewerten.

        Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt
        wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen.
        Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der
        jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob
        über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den
        Bauteilen zu erwarten ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        ——————————————————-
        DEKRA Automobil GmbH
        HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
        Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
        pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
        ——————————————————-

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        DEKRA. Alles im grünen Bereich.
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        DEKRA Automobil GmbH
        Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
        Vorsitzender des Aufsichtsrates:

  3. Peter Haßelwander

    Ich melde mich wieder….

  4. Dimension of whells?

  5. Hallo
    Wo bekommt man das Body Kitt? Ist es in Deutschland zugelassen?

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