In den vergangenen Wochen sorgten Falschmeldungen für Aufregung, die behaupteten, die EU plane ein Reparaturverbot für Motorräder und Autos, die älter als 15 Jahre sind. Diese Nachrichten, die sich in sozialen Netzwerken verbreiteten, wurden nun sowohl von der EU-Kommission als auch vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) entschieden zurückgewiesen. Es handelt sich dabei eindeutig um Fake News. Der eigentliche Anlass für die Verwirrung war ein Vorschlag der EU-Kommission zur Kreislaufwirtschaft von Fahrzeugen, der Mitte Juli 2023 veröffentlicht wurde. Dieser zielt darauf ab, Hersteller dazu anzuhalten, ihre Fahrzeuge so zu bauen, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer leichter recycelt oder deren Teile wiederverwendet werden können. Ein Aspekt ist dabei die Verwendung eines Mindestanteils an recyceltem Kunststoff in der Produktion.
Klarstellung zum EU-Vorschlag
Ziel ist es, Fahrzeuge so kreislauforientiert wie möglich zu machen, um sie zu einer Quelle wertvoller Materialien wie Ersatzteile, kritischer Rohstoffe, hochwertiger recycelter Kunststoffe und Stahl am Ende ihrer Lebenszeit zu machen. Im Fokus stehen hierbei Elektrofahrzeuge und ihre Rohstoffe. Der EU-Vorschlag zielt darauf ab, eine maximale Recycling- und Wiederverwendungsrate der Materialien zu erreichen, um den ökologischen Fußabdruck des Straßenverkehrs zu verringern und die EU in ihrer Umwelt- und Klimafreundlichkeit sowie in ihrer Unabhängigkeit von Primärrohstoffen und Energie zu stärken. Entgegen den Falschinformationen fordert der Vorschlag nicht das Ende der Reparatur älterer Fahrzeuge. Im Gegenteil, der ZDK betont, dass es sich vielmehr um einen Aufruf zur Reparatur handelt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Entscheidung liegt weiterhin beim Halter!
Ein weiteres Ziel des Vorschlags ist es, den Export von nicht verkehrstauglichen Fahrzeugen zu unterbinden, die in Länder außerhalb der EU verschifft werden und dort potenziell die Umwelt und Gesundheit gefährden. Stattdessen sollen solche Fahrzeuge innerhalb der EU fachgerecht entsorgt werden. Die Diskussion um den Vorschlag wird voraussichtlich nach der Europawahl im Juni 2024 weitergeführt. Sollte der Vorschlag in geltendes Recht umgesetzt werden, könnte das dazu beitragen, besser zu definieren, welche Fahrzeuge noch verkehrstauglich sind, d.h., eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzen, und welche nicht. Dadurch würde nicht nur die Kreislaufwirtschaft gefördert, sondern auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz geleistet.
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