Eine schicke Felge macht das Auto zum Blickfang. Aber Vorsicht ist geboten, sollte es zu Beschädigungen kommen. Wer teure Leichtmetallfelgen an seinem Fahrzeug verbaut, wird sich wahrscheinlich über Schäden wie Kratzer und Ähnliches ärgern. Denn schon ein kurzer Kontakt mit dem Bordstein kann die teuren Rundlinge beschädigen und damit sind sie längst nicht mehr so ansehnlich. Manche Schönheitsfehler können allerdings auch kaschiert werden. Doch nicht immer ist eine Reparatur angebracht.
Felgentausch bei größeren Schäden
Durch Unfälle verursachte Schönheitsfehler an gegossenen oder geschmiedeten, Alufelgen dürfen nur optisch aufbereitet werden. Das kann durch partielles Anschleifen, Lackieren, Polieren oder Füllen geschehen. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Fehler behoben werden dürfen, welche keine technischen oder rechtlichen Veränderungen hervorrufen. So dürfen Kratzer in der Oberfläche vom Lack im gesamten Sichtbereich der Felge ausgebessert werden.
Erlaubt ist das bis zu einer maximalen Tiefe im Grundmetall von 1 mm. Zudem darf die Beschädigung nicht mehr wie 5 cm vom Felgen-Außenrohr in der radialen Richtung entfernt liegen. Auch darf die Leichtmetallfelge nicht gerissen sein. Beschädigungen im Inneren der Felge (hier gibt es die meiste Kraftübertragung) und am Felgenhorn dürfen nicht repariert werden. Felgen, die schon einmal repariert wurden, sind zudem kein zweites Mal zum Ausbessern zugelassen.
Felgen reparieren: Wann sinnvoll und wann nicht?
Anschleifen, Polieren, Lackieren und Füllen sind erlaubte Reparaturmethoden. Allerdings sind sie nicht immer empfehlenswert. Zum Beispiel zählt das Entlacken der Felgen unter Hitzeeinwirkung als bedenklich. Bei dem Vorgang wird der alte Lack mehrere Stunden lang bei teils über 200 °C entfernt. Folgend wird dann ein neuer Lack aufgetragen. Das klingt erst einmal gut, aber: Über die Hitze kann die Materialhärte leiden. Das wirkt sich auch negativ auf die Lebensdauer der Felge aus.
Ist die Beschädigung stärker als nur ein paar Kratzer oder abgeblätterter Lack, dann muss die komplette Felge ersetzt werden. Eine Reparatur, die einen tiefgreifenden Eingriff ins Material nötig macht, ist verboten. Auch wenn einige Verfahren in der Werkstattbranche diesbezüglich angeboten werden, ist das längst kein Garant dafür, dass es auch erlaubt ist. Wärmebehandlungen oder Rückformungen bei tiefen Schäden gelten bei der Hauptuntersuchung als grober Mangel. Anstatt eine kostspielige Reparatur zu bezahlen, kann das Geld auch gleich in neue Felge gesteckt werden. Handelt es sich um eine mehrteilige Felge, so ist es eventuell möglich, nur das defekte Bauteil (Stern, Felgenkranz) zu ersetzen.
Felgenkauf: Was sollten Sie beachten?
Wer nicht ständig neue Felgen kaufen möchte, sollte robuste Exemplare nehmen. Schwarze Leichtmetallräder zum Beispiel gehören nicht dazu. Auf ihnen sind schon kleine Kratzer schnell sichtbar. Auch Sportfelgen sind nicht geeignet. Da sie über die Reifenflanke hinausgehen, können sie schon bei einer geringen Berührung mit Bordstein beschädigt sein. Besonders anfällig sind Rad-/Reifenkombinationen mit einem sogenannten Tire Stretch. Hier wird ein relativ schmaler Reifen auf eine breite Felge gezogen. Der Reifen wird bei dieser Variante gestreckt und lässt das Felgenhorn freistehen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!
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Gut zu wissen, dass eine Reparatur, die einen tiefgreifenden Eingriff ins Material nötig, verboten ist. Ich habe meine Felge im Parkhaus am Bordstein ersichtlich beschädigt. Für einen Wechsel wende ich mich heute noch an eine professionelle Autowerkstatt.
Danke für den Hinweis, dass Wärmebehandlungen oder Rückformungen bei tiefen Schäden bei der Hauptuntersuchung als grober Mangel gelten. Ich habe das Auto meines Bruders geliehen bekommen und habe in einem unaufmerksamen Moment die rechten Felgen kaputtgemacht. Hoffentlich finde ich noch heute eine Werkstatt, um die Felgen reparieren zu lassen.