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Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

Lesezeit 12 Min.

Kürzlich aktualisiert am 29. Oktober 2023 um 08:46 Uhr

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

[Update: 18.09.2023] Dieser Beitrag wurde aktualisiert, um neuere Informationen zu berücksichtigen. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, das sind, die beiden Zulassungsdokumente, die man bei der Anmeldung eines Fahrzeugs erhält. Diese gibt man seit dem 1. Oktober 2005 in aktueller Form und unter neuem offiziellem Namen aus. Der bekannte Fahrzeugschein wurde nun Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt und der Fahrzeugbrief zur Zulassungsbescheinigung Teil 2. Viele Autofahrer nennen ihre beiden Fahrzeug-Dokumente heute noch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. In den aktuellen Formularen finden sie sich allerdings unter der Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung“ mit den alten Begriffen in Klammern gesetzt, die im Sprachgebrauch üblich sind. Der folgende Beitrag befasst sich zuerst mit dem Fahrzeugschein und danach mit dem Fahrzeugbrief.

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!Wer sich nur für ganz bestimmte Bereiche rund um das Thema „Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!“ interessiert, der kann sich mit den folgenden Sprungmarken direkt zum gewünschten Thema mit nur einem Klick navigieren. Und genauso schnell kommt man mit nur einem Klick vom ausgewählten Menüpunkt auch wieder zu dieser Übersicht zurück. Wir empfehlen aber unseren Lesern, immer den kompletten Beitrag durchzulesen. Einige Menüpunkte sind nämlich erst dann wirklich nachvollziehbar und verständlich, wenn der vollständige Info-Beitrag gelesen wurde.

  1. Warum die Umbenennung?
  2. Wofür benötigt man einen Fahrzeugschein?
  3. Welche Informationen stehen im Fahrzeugschein?
  4. Darf man den Fahrzeugschein in Kopie mitführen?
  5. Warum stehen Codes im Fahrzeugschein?
  6. Schlüsselnummern (Buchstabenfelder inkl. Bedeutung): Fahrzeugschein
  7. Ziffernfelder und ihre Bedeutung: Fahrzeugschein
  8. Den Fahrzeugschein verloren?
  9. Informationen zum Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung 2
  10. Fahrzeugbrief-Besitzer gleich Eigentümer?
  11. Nummern und Codes im Fahrzeugbrief
  12. Fahrzeugbrief verloren?
  13. Bearbeitungsdauer – neuer Fahrzeugbrief
  14. Nötige Unterlagen für die Neubeantragung!
  15. Kosten neuer Fahrzeugbrief!
  16. Der Fahrzeugbrief in anderen Ländern!
  17. Den Fahrzeugbrief richtig aufbewahren!
  18. Das Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief verkaufen!
  19. Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen

Warum wurde der Fahrzeugschein in Zulassungsbescheinigung Teil 1 umbenannt?

2005 wurden innerhalb der Europäischen Union der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt. Ziel war es, diese Dokumente deutlicher zu vereinheitlichen und sie fälschungssicherer zu gestalten. Der aktuelle Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1, ist ab 2005 ein gefaltetes, blassgrünes Kärtchen im Format DIN A7 auf einem Spezialpapier. Der neue Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist im DIN-A4-Format auch auf Spezialpapier gedruckt. Die bisherigen „alten“ Fahrzeugpapiere sind übrigens weiterhin gültig. Beim Verlust derselben oder dem Ummelden eines Fahrzeugs müssen seit dem 1. Oktober 2005 neue Zulassungsbescheinigungen herausgegeben werden, die die alten Fahrzeugpapiere ersetzen. 《zurück zur Übersicht

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

Wofür benötigt man einen Fahrzeugschein?

Im Fahrzeugschein stehen alle wichtigen technischen Informationen des Fahrzeugs und die ermöglichen bei der Kontrolle eine Identifizierung des Fahrzeugs. Im Fahrzeugschein dokumentiert sind auch die amtliche Genehmigung zum Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr. 《zurück zur Übersicht

Welche Informationen stehen im Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein ist der „Personalausweis“ eines Fahrzeugs. Dieser enthält neben den persönlichen Daten des Fahrzeughalters, das amtliche Kennzeichen und zentrale technische Angaben des Fahrzeugs. 《zurück zur Übersicht

Darf man den Fahrzeugschein in Kopie mitführen?

Nein, der Fahrzeugschein muss stets original im Auto mitgeführt werden. Das sieht der § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor. Nur mit den Originalpapieren kann die Polizei überprüfen, ob die entsprechenden Berechtigungen in der Tat vorhanden sind. Im Fahrzeugschein hinterlegte Daten werden zudem im örtlichen und zentralen Fahrzeugregister dokumentiert. Es reicht demnach nicht, nur eine Kopie der Fahrzeugbescheinigung Teil 1 mitzuführen. In dem Fall wird ein Verwarngeld von 10 Euro verhängt.

  • der Fahrzeugschein gilt als Legitimation, dass man das Fahrzeug entweder selbst besitzt oder vom Besitzer berechtigt ist, es zu fahren
  • den Fahrzeugschein im Auto lassen gibt als fahrlässig (die Versicherung kann sich weigern, den Schaden bei einem Diebstahl zu übernehmen)
  • der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto bleiben 《zurück zur Übersicht

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

Warum stehen Codes im Fahrzeugschein?

Um eventuelle Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden und um Fahrzeugkontrollen zu vereinfachen, haben Behörden für einige Angaben EU-weit einheitlich gültige Nummerierungen, also Codes festgelegt. Diese EU-weiten Codes setzen sich aus Buchstaben und Unternummern zusammen, wie z.B.

  • C.1.1 Name oder Firmenname
  • C.1.2 Vorname
  • C.1.3 Anschrift
  • C.4c Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen
  • E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle

Auch findet sich auf der Vorderseite ein Feld, das bei der Ausstellung vom Fahrzeugschein den Tag für die erste Hauptuntersuchung (HU) maschinell aufgedruckt bekommt. Die weiteren Daten für die nächste HU werden dann auf einer freien Seite via Hand eingetragen. Diese Seite hat auch ein Siegel und eine Unterschrift, die die Zulassung dokumentieren. Es finden sich dazu national relevante Angaben im Fahrzeugschein, die durch andere – in Klammern gesetzte Nummerierungen – gekennzeichnet sind. Im deutschen Fahrzeugschein sind diese Codes mit Zahlen ausgedrückt, wie z.B.

  • (9) Anzahl der Antriebsachsen
  • (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

Feld (15.1) bis (15.3): Außer den angegebenen Bereifungen können auch andere angebracht werden, wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung haben. Ein extra Gutachten und eine Änderung bzw. Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nicht notwendig. Welche weiteren Reifen zulässig sind, kann man dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), entnehmen.

Feld (22):  Eine mit Allgemeiner Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung  respektiveEinzelbetriebserlaubnis genehmigte oder ein nach §21 StVZO erstelltes Gutachten als vorschriftsmäßig bescheinigte Anhängerkupplung, ist bei der nächsten Vorstellung bei der Zulassungsbehörde nach § 13 Abs. 1 S. 2 FZV in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu vermerken. 《zurück zur Übersicht

Schlüsselnummern (Buchstabenfelder inkl. Bedeutung): Fahrzeugschein

HINWEIS: Im Fahrzeugschein ist die Angabe der Leistung immer in kW (Punkt P.2) aufgeführt. Die Umrechnung ist: 1 kW = 1,35962 PS. Die Angabe in kW muss man also mit dem Faktor 1,35962 multiplizieren, um die PS (Leistung) zu erhalten. Punkt P.4 gibt an, bei welcher Nenndrezahl die Leistung erreicht wird.

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

Feld BEZEICHNUNG

B

Datum der Erstzulassung

D.1

Marke

D.2

Typ/Variante/Version

D.3

Handelsbezeichnung(en)

E

Fahrzeug-Identifizierungsnummer

F.1

Technisch zul. Gesamtmasse in kg

F.2

Im Zulassungsmitfliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg

G

Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

H

Gültigkeitsdauer

I

Datum dieser Zulassung

J

Fahrzeugklasse

K

Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE

L

Anzahl der Achsen

O.1

Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

O.2

Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

P.1

Hubraum in cm³

P.2/P.4

Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹

P.3

Kraftstoffart oder Energiequelle

Q

Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

R

Farbe des Fahrzeugs

S.1

Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

S.2

Stehplätze

T

Höchstgeschwindigkeit in km/h

U.1

Standgeräusch in dB (A)

U.2

Drehzahl in m1 zu U.1

U.3

Fahrgeräusch in dB (A)

V.7

CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

V.9

Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
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Ziffernfelder und ihre Bedeutung: Fahrzeugschein

Feld Bedeutung

(2)

Hersteller-Kurzbezeichnung

(2.1)

Code zu (2)

(2.2)

Code zu D.2 mit Prüfziffer

(3)

Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(4)

Art des Aufbaus

(5)

Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau

(6)

Datum zu K

(7)

Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

(7.1) bis (7.3)

Achse 1 bis Achse 3

(8)

Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg

(8.1) bis (8.3)

Achse 1 bis Achse 3

(9)

Anzahl der Antriebsachsen

(10)

Code zu P.3

(11)

Code zu P

(12)

Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

(13)

Stützlast in kg

(14)

Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

(14.1)

Code zu V.9 oder (14)

(15)

Bereifung

(15.1) bis (15.3)

auf Achse 1 bis Achse 3

(16)

Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II

(17)

Merkmal zur Betriebserlaubnis

(18)

Länge in mm

(19)

Breite in mm

(20)

Höhe in mm

(21)

Sonstige Vermerke

(22)

Bemerkungen und Ausnahmen
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Den Fahrzeugschein verloren?

Ist der Fahrzeugschein weg, dann muss bei der zuständigen Kfz-Behörde/Verkehrsamt ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden. Die Neuausstellung kostet aber zwischen 10 und 50 Euro (gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOst). Dazu kommt noch eine Gebühr für eine eidesstattliche Versicherung in Höhe von ca. 30 Euro. Mit diesem Antrag bekommt man zeitgleich eine sogenannte Verlustbestätigung, die offiziell als Ersatz dient. Diese darf genutzt werden, um das Fahrzeug bis zu einer Woche ohne regulären Fahrzeugschein auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Für die Beantragung von einem neuen Fahrzeugschein benötigt man die folgenden Dokumente:

  • Personalausweis od. Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (das ist der Fahrzeugbrief)
  • der Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV)
  • eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Für die eidesstattliche Versicherung über den Verlust gibt es sogar Vorlagen zum Download im Internet, die man verwenden kann. Resultiert der Verlust aus einem Diebstahl, der bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurde, dann können auch die polizeilichen Dokumente diese Funktion erfüllen. Bei einem Diebstahl muss immer eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Nur so kann das Verkehrsamt einen neuen Fahrzeugschein ausstellen. Taucht der alte Fahrzeugschein wieder auf, dann muss er an die Kfz-Behörde übergeben werden. Offiziell ist der alte Schein nicht mehr gültig. 《zurück zur Übersicht

Informationen zum Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheini­gung 2!

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

Seit Oktober 2005 wird der Fahrzeugbrief als KFZ Zulassungsbescheinigung Teil 2 verstanden. Er wird auch Kfz-Brief genannt und ist auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckt. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein (der seither als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet wird) sind im Fahrzeugbrief die Angaben zu den vorherigen Fahrzeughaltern vermerkt. In aktuellen Fahrzeugbriefen werden der aktuelle Halter und der vorherige Halter aufgeführt. Gegenüber den alten Dokumenten müssen nun nach jedem zweiten Halterwechsel die Papiere zur Zulassungsbescheinigung neu beantragt werden. Alle Infos zum betreffenden Fahrzeug sind aber geblieben. Die Daten werden allerdings auch im Brief durch Kurzzeichen reduziert. Buchstabe A gibt das amtliche Kennzeichen an, das Datum der Erstzulassen ist unter B zu finden. Punkt (1) zeigt die Anzahl der Vorhalter. Absatz C nennt alle Hinweise zum aktuellen Fahrzeughalter. Bei den Positionen J und R, den Punkten zu P und ab dem Punkt K werden individuelle technische Fahrzeugdetails genannt. Etwa die Fahrzeugklasse, Farbe und Angaben zur Motorleistung und der Kraftstoffart. Der Fahrzeugbrief ist quasi ein Mix aus Informationen zum Fahrzeug und dem Halter in Kombination mit diversen Sicherheitsinhalten. Wird das Fahrzeug abgemeldet, um es für eine Zeit „aus dem Verkehr zu nehmen“, dann wird der Fahrzeugbrief mit einem Abmeldevermerk bestückt. Er bleibt aber im Besitz des Eigentümers, um das Fahrzeug wieder anmelden zu können. Nur wenn er komplett entwertet wird, ist er nicht mehr gültig. 《zurück zur Übersicht

Fahrzeugbrief-Besitzer gleich Eigentümer?

Wer den Fahrzeugbrief besitzt, ist nicht automatisch der Eigentümer. Es ist nämlich ein Nachweis zur Eigentumsübertragung notwendig. Und das ist der Kaufvertrag. Besitzer ist, wer das Fahrzeug gekauft hat oder mittels Schenkungsurkunde geschenkt bekam. Unabhängig, ob diese Person im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht. Wäre das nicht so, dann könnte jeder Dieb ein Fahrzeug mit Fahrzeugbrief als sein Eigentum beziffern. 《zurück zur Übersicht

Nummern und Codes im Fahrzeugbrief

Die komplette linke Spalte gibt Auskunft über den vorherigen Eigentümer, die rechte Spalte dagegen über den aktuellen.

  • A = Amtliches Kennzeichen
  • B = Datum der Erstzulassung vom Fahrzeug
  • C = Daten zum Eigentümer
    Name / Firmenname (C 3.1 / C 6.1), Vornamen (C 3.2 / C 6.2), Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung (C 3.3 / C 6.3). C4 konkretisiert: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
  • I = Datum dieser Zulassung: Das Datum, zu dem man selbst das Fahrzeug als seines angemeldet hat.
  • (1) = Anzahl der Vorhalter

Daten im unteren Abschnitt, von links nach rechts:

  • D = Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3)
  • (2) = Daten zum Herstellercode: Herstellerschlüsselnummer (2.1) und Typschlüsselnummer (2.2)
  • E = Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • (3) = Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • J = Fahrzeugklasse
  • (4) = Art des Aufbaus
  • (5) = Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
  • R = Farbe des Fahrzeugs
  • (11) = Code zu R:
  • P = Daten zur Fahrzeugleistung: Hubraum in cm3 (P.1), Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1 (P.2 / P.4), Kraftstoffart oder Energiequelle (P.3)
  • (10) = Code zu P3: eingetragener Kraftstoff. 0001 = Benzin, 0002 = Diesel.
  • K = Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
  • (6) = Datum zu K: Datum der EG-Typgenehmigung Erteilung
  • (17) = Merkmal zur Betriebserlaubnis: Auskunft zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. (K) besagt etwa, dass das Fahrzeug durch die EG-Typgenehmigung zugelassen ist und keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
  • (25) = Zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde
  • (23) = Raum für interne Vermerke des Herstellers
  • (24) = Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber): Gültigkeit vom Fahrzeugbrief wird mittels Datum &Unterschrift bestätigt
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Fahrzeugbrief verloren?

Ist der Fahrzeugbrief verschwunden, muss die zuständige Behörde (die örtliche Zulassungsstelle) informiert werden. Dort ist der Besitz vom Fahrzeug nachzuweisen. Das kann mit Kaufunterlagen oder dergleichen geschehen. Die örtliche Zulassungsstelle meldet den Verlust der Unterlagen daraufhin an das Kraftfahrt-Bundesamt. Danach wird eine Verlustanzeige im Bundesverkehrsblatt eingetragen. Seit 2005 ist es übrigens Pflicht, beim Verlust vom Fahrzeugbrief auch den Fahrzeugschein neu ausstellen zu lassen. Letzteres kostet ca. 11 Euro und der eigentliche Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II noch einmal knapp 60 Euro. Auch ist hier wieder der Nachweis einer eidesstattlichen, notariell beurkundeten Versicherung zum tatsächlichen Verlust nötig. Das kostet noch einmal 50 bis 60 Euro. 《zurück zur Übersicht

Bearbeitungsdauer – neuer Fahrzeugbrief

Nach der Beantragung muss man mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Monaten rechnen. Zuerst startet die zuständige Zulassungsbehörde, nämlich ein Aufbietungsverfahren. Dort wird die Verlustmeldung vom Fahrzeugbrief öffentlich gemacht im Bundesverkehrsblatt. Das kann dazu führen, dass sich ein Finder meldet. Ist die Frist von zwei Monaten verstrichen, dann wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt und via Post zugesendet. 《zurück zur Übersicht

Nötige Unterlagen für die Neubeantragung!

Die zuständige Zulassungsstelle (es muss die Kfz-Zulassung sein, in der das Fahrzeug zuerst von Ihnen angemeldet wurde) fordert die folgenden Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Nicht-EU-Bürgern, eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • den Fahrzeugschein, alternativ den Bericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV)
  • bei gewerblichen genutzten Fahrzeugen eine Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • eidesstattliche Versicherung wegen des Verlustes vom Fahrzeugbrief
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Kosten neuer Fahrzeugbrief!

Ein neu ausgestellter Fahrzeugbrief kostet knapp 98 EUR. Die Kosten sind allerdings von Bundesland zu Bundesland leicht abweichend. Deshalb sind die folgenden Angaben gerundet und dazu circa Werte:

  • 12 Euro – Ersatzausfertigung vom Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • 44 Euro – Ersatzausfertigung vom Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 32 Euro – Versicherung an Eides statt für den Fahrzeugbrief
  • 10 Euro – Versand vom neuen Fahrzeugbrief
  • = ca. 98 Euro
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Der Fahrzeugbrief in anderen Ländern!

Bei einer Reise ins Ausland müssen die notwendigen Fahrzeugpapiere mitgeführt werden. Grundsätzlich hat der Fahrzeugbrief im Fahrzeug aber nichts verloren. Der Fahrzeugschein muss primär im Ausland aber immer dabei sein. Der Fahrzeugbrief ist in anderen Ländern in der Regel nur im Fall eines Kaufs wichtig. 《zurück zur Übersicht

Den Fahrzeugbrief richtig aufbewahren!

Der Fahrzeugbrief gehört nicht ins Auto, sondern an einen sicheren Ort, der bei Bedarf aber schnell erreichbar ist und natürlich nicht „vergessen“ wird. Ein Haustresor ist eine gute Lösung. Den Fahrzeugbrief bei der Hausbank zu hinterlegen ist dagegen nicht zu empfehlen, außer, das Fahrzeug ist finanziert und der Brief ohnehin beim Kreditunternehmen hinterlegt. Im Falle vom Diebstahl ist die Frage nach dem Verwahrungsort nämlich interessant. Lag der Fahrzeugbrief trotz aller Warnungen im Handschuhfach oder in der Brieftasche / Geldbeutel, wird beim Diebstahl unter Umständen die Versicherung eine Zahlung verweigern oder später zurückfordern. Denn, wird das Fahrzeug mit dem Fahrzeugbrief geklaut, gilt das als „grob fahrlässig„. 《zurück zur Übersicht

Das Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief verkaufen!

Der Fahrzeugbrief ist beim Kauf oder Verkauf vom Fahrzeug essenziell. Regelmäßig kommt es aber vor, dass der Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein oder sogar beide Dokumente fehlen. Trotzdem soll das Auto dann verkauft oder gekauft werden? Geht das? Ja, aber! In erster Linie ist es nicht ratsam, ein Kraftfahrzeug ohne gültige, amtliche Papiere zu erwerben. Auch der Verkauf, besonders aus privater Hand, sollte ohne die Unterlagen unterlassen werden. Der anschließende Aufwand, für die notwendige Zulassung, alle offiziellen Informationen der Behörde nachzuweisen, ist immens. Ferner ist der Fahrzeugbrief ein rechtmäßiges Dokument, das die rechtlichen Eigentumsverhältnisse darlegt. Wichtig: Verkauft man ein Auto ohne Fahrzeugbrief, ist man in der Bringschuld und musst dem Käufer einen neuen Brief versorgen. Denn nur der aktuellste im Brief eingetragene Besitzer kann den Brief neu beantragen. So etwas muss im Kaufvertrag klar geregelt sein. 《zurück zur Übersicht

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen

Grundsätzlich sollte man ein Fahrzeug ohne offizielle, gültige und amtliche Unterlagen wie den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief nicht kaufen! Sind die notwendigen Papiere nur noch nicht fertig ausgestellt oder wegen einer Finanzierung beim Kreditinstitut hinterlegt, dann sieht das schon anders aus. In diesen beiden Fällen muss jedoch eine schriftliche Vereinbarung zur „zeitnahen Übergabe“ getroffen werden. Nach Absprache kann man auch beim Kreditinstitut die Restsumme direkt ablösen, sollte das Auto noch in der Finanzierung sein. Dazu gibt es eine Ablösevollmacht, die regelt, dass der neue Eigentümer den Brief danach direkt zugeschickt bekommt. Beim Autokauf im Ausland ohne Unterlagen sollte man ebenfalls sehr vorsichtig sein.

Es kann vorkommen, wenn das Fahrzeug erstmals hierzulande zugelassen werden soll, dass noch keine Unterlagen vorhanden sind. Stattdessen gibt es aber andere Unterlagen der jeweiligen Behörden des Landes, die für den Antrag vom ordentlichen Fahrzeugbrief genutzt werden können. Äußerste Vorsicht gilt bei Verkäufern, die mit Ausreden und Beschwichtigungen fehlende Fahrzeugunterlagen „schönreden“. Gibt es keine konkrete Antwort zum Verbleib oder die bindende Verpflichtung zum Nachreichen des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins, dann sollte man vom Kauf Abstand nehmen. Besonders Privatverkäufe ohne Fahrzeugbrief sollten unterlassen werden. Einen neuen Brief in Deutschland beantragen ohne die notwendigen ausländischen Dokumente und Genehmigungen ist kostenintensiv und aufwendig. 《zurück zur Übersicht

 

Deutsche Zulassungsbescheinigung: Zentral und Informativ

Die Deutsche Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen: Teil I (oft als „Fahrzeugschein“ bezeichnet) und Teil II (bekannt als „Fahrzeugbrief“). Während der Fahrzeugschein, den man immer im Auto dabei haben sollte, alle wichtigen technischen Details und die Positionsbeschreibung des Fahrzeugs enthält, dient der Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis und sollte sicher aufbewahrt werden. Für internationale Verständlichkeit gibt es die Deutsche Zulassungsbescheinigung, Beschreibung auf Polnisch, welche eine kurze deutsche Beschreibung auf Polnisch bietet. Dies erleichtert den Informationsaustausch bei Fahrten ins Ausland oder bei internationalen Transaktionen. Besonders zu beachten sind die Markierungen im deutschen Zulassungsschein, die auf spezifische Fahrzeugeigenschaften oder Beschränkungen hinweisen können.

Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief: einfach und schnell erklärt!

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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