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Alkohol am Steuer: Neues Gerichtsurteil verschärft MPU-Zwang!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 21. Februar 2023 um 06:14 Uhr

Alkohol am Steuer: Neues Gerichtsurteil verschärft MPU-Zwang!

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig senkt die Promillegrenze ab der eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden darf von bisher 1,6 auf nun 1,1 Promille. Erst nachdem die verpflichtende MPU bestanden ist, bekommen Verkehrssünder den Führerschein zurück. Die MPU, die auch als „Idiotentest“ bezeichnet wird, ist unter Autofahrern gefürchtet, da Alkoholsünder am Steuer über ihre Tat mit einem Psychologen sprechen müssen und im Schnitt 40 Prozent durchfallen.

Das neue Urteil im Detail!

Ausschlaggebend für das neue Urteil war eine schon länger zurückliegende Alkoholfahrt in Kassel, bei der die betreffende Person am Steuer mit 1,3 Promille angehalten wurde. Der Person wurde der Führerschein eingezogen, doch gegen die angeordnete MPU reichte der Lenker vor Gericht eine Klage ein. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz entschieden, dass in bestimmten Fällen schon ein Alkoholmesswert ab 1,1 Promille genügt, um eine MPU anzuordnen. Dieses Urteil gilt aber nicht nur für diesen Fall, sondern auch für alle zukünftigen Fälle.

Alkohol am Steuer: Neues Gerichtsurteil verschärft MPU-Zwang!

Weshalb wird eine MPU verordnet?

Der Sinn einer MPU ist einfach erklärt, die Autofahrer sollen nach dem Verkehrsdelikt nachweisen, dass sie keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellen. Sie müssen einem Psychologen glaubhaft machen können, dass sie ihr Vergehen erkannt haben und sich geändert haben. Daher spielt die Regelmäßigkeit für das Vergehen, sprich wie oft eine Person Drogen nimmt oder Alkohol trinkt, eine entscheidende Rolle. War es nur ein einmaliger Ausrutscher, werden Sie auch keine MPU machen müssen, sondern werden mit einer Geldstrafe davonkommen und die Fahrerlaubnis nach einer kurzen Sperre wieder zurückbekommen.

Alkohol am Steuer: Neues Gerichtsurteil verschärft MPU-Zwang!

Zählen Sie aber beispielsweise zu den Gewohnheitstrinkern, so geht von Ihnen eine größere Gefahr für den Straßenverkehr aus und Sie werden die Fahrerlaubnis nicht so schnell wieder zurückbekommen und zur MPU müssen. Ein entscheidendes Indiz für regelmäßigen Alkoholkonsum sind daher sogenannte Ausfallerscheinungen, die bei einer Kontrolle erkannt werden können.

Ausfallerscheinungen?

Was können Sie sich darunter vorstellen? Im Zuge einer Kontrolle vermerken nicht nur die Polizisten, sondern auch später der Arzt bei der Blutabnahme, wie der Betroffene auf sie gewirkt hat.

  • Dabei stellen sich Fragen wie: Wie hat der Fahrer das Auto gelenkt? Hat er unsicher geschaltet oder den Motor abgewürgt?
  • Wie ist der Fahrer ausgestiegen? Ist er normal ausgestiegen oder recht schwankend oder schwerfällig? Musste er sich eventuell am Fahrzeug festhalten?
  • Wie hat der Fahrer gesprochen und wie hat er sich bewegt? Hat der Fahrer normal gesprochen oder eher undeutlich? War sein Gang unauffällig oder recht schleppend bzw. torkelnd?
  • Wie war das generelle Auffassungsvermögen des Fahrers? Konnte er die Situation schnell auffassen oder wirkte es als würde er die Situation verzögert wahrnehmen oder war er nicht ansprechbar?
  • Wie waren die Stimmung und das gesamte Verhalten während der Kontrolle? Verhielt sich der Fahrer ruhig, war er redselig oder mitteilsam, oder gar aggressiv oder provokativ?

Ein unauffälliger Fahrer muss auf jeden Fall zur MPU!

Da die Polizeibeamten bei dem alkoholisierten Fahrer aus Kassel auch bei 1,3 Promille im Blut keine Ausfallerscheinungen notierten, ist das Bundesverwaltungsgericht davon überzeugt, dass es sich um einen Gewohnheitstrinker handelte. Mit dem Gerichtsentscheid rücken nun viele weitere Fahrer in den Verdacht Gewohnheitstrinker zu sein. Ein richtungsweisendes Urteil, welches von Verkehrsphysiologen begrüßt wird, da Alkohol am Steuer eine der Hauptursachen für viele, schwere Verkehrsunfälle ist. An Alkohol gewöhnte Autofahrer sind eine Hochrisikogruppe und das Unfallrisiko ist bei einer Alkoholkonzentration im Blut ab 1,1 Promille sogar 10-mal so hoch wie im nüchternen Zustand.

Alkohol am Steuer: Neues Gerichtsurteil verschärft MPU-Zwang!

Schauspielerische Glanzleistungen bei der Verkehrskontrolle sind nicht nützlich

Wie sieht die Sachlage aus, wenn schauspielerisch begabte Autofahrer bei einer Kontrolle Ausfallerscheinungen vorspielen würden, um so einer MPU zu umgehen? Eine Schauspielerei kann schnell auch fatale Folgen haben, denn je nach Alkoholkonzentration im Blut können Ausfallerscheinungen auch Nachteile bringen. Denn wer beispielsweise bei 0,3-1,1 Promille zu lallen oder schwanken beginnt, signalisiert, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu steuern. Wer also über solch einen Promillewert verfügt, sollte sich eher darauf konzentrieren so wenige Ausfallerscheinungen wie nur möglich zu zeigen. Liegt der Promillewert über 1,1 % müsste man jedoch überaus überzeugend schauspielern können, dass der Alkoholkonsum ungewohnt wirkt. Um richtig handeln zu können, müsste der Lenker also genau über seine Alkoholkonzentration im Blut Bescheid wissen, doch das kann er nicht. Also sind schauspielerische Fähigkeiten bei einer Kontrolle nicht ratsam.

Ab wann kommt die neue Regelung zum Tragen?

Die neuen Richtwerte treten mit dem richterlichen Beschluss sofort in Kraft und werden unverzüglich in ganz Deutschland ohne Übergangsfristen umgesetzt. Auch derzeit noch in Schwebe befindende Verfahren sind nach dem neuen Entscheid zu beurteilen. Sollten Sie also kürzlich mit einer Alkoholkonzentration im Blut zwischen 1,1 und 1,6 Promille am Steuer erwischt worden sein, müssen Sie mit einer MPU rechnen. Zwangsläufig wird durch den Entscheid die Anzahl an in Deutschland durchgeführten Untersuchungen deutlich steigen.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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