Haben Sie sich jemals gefragt, wann Sie Nebelscheinwerfer einschalten dürfen und wann nicht? Wann ist der richtige Moment, um die zusätzlichen Lichter zu nutzen? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Nebler speziell dafür konzipiert sind, bei schlechten Sichtverhältnissen zu helfen. Sie sind ein Segen bei dichtem Nebel, starkem Regen oder Schnee. Hier kommt die goldene Regel: Einschalten dürfen Sie die Nebelscheinwerfer nur, wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt. Und wie erkennen Sie das? Eine Faustregel ist, die Abstände der Leitpfosten am Straßenrand zu beobachten, die in der Regel 50 Meter voneinander entfernt sind. Es geht aber nicht nur darum, wann Sie die Nebler nutzen dürfen, sondern auch Wie.
Nebelscheinwerfer einschalten
Nebelscheinwerfer werfen ein breites, flaches Licht aus, das unter der Nebelbank bleibt und die Fahrbahn vorm Auto erleuchtet, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Das ist entscheidend, denn die Sicherheit auf der Straße hängt davon ab, wie gut sich die Verkehrsteilnehmer gegenseitig sehen können. Was viele nicht wissen: Die Nutzung der Nebelschlussleuchte ist noch strenger reguliert. Diese dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt und nur bei Nebel. Ein wichtiger Punkt, denn die intensive Leuchtkraft der Nebelleuchte kann für Fahrzeuge dahinter stark blendend sein.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: „Und was ist mit den Strafen?“ Falsches Verwenden der Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten kann teuer werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht Bußgelder für die Nutzung bei unangemessenen Bedingungen vor. Daher ist es ratsam, sich an die Regeln zu halten. Abschließend lässt sich sagen, dass Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten Hilfsmittel sind, um die Sicht bei schlechten Bedingungen zu verbessern. Doch ihr Nutzen hängt von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ab.
- Nebelscheinwerfer Nutzung:
- Erlaubt bei: Nebel, Schneefall, Regen
- Erhebliche Beeinträchtigung nötig
- Lichtfarbe: Weiß oder Hellgelb
- Zusammen mit Abblendlicht oder Standlicht nutzbar
- Bußgeldtabelle:
- Einschalten ohne erhebliche Sichtbeeinträchtigung: 20 €
- …mit Gefährdung: 25 €
- …mit Unfallfolge: 35 €
- Technische Details und Vorschriften:
- Zulässig nach § 52 StVZO: 2 Nebelscheinwerfer für mehrspurige Kfz
- An Motorrädern: Maximal 1 Nebelscheinwerfer
- Anbringung: Nicht höher als Abblendlicht
- Justierbarkeit und Blendfreiheit müssen gewährleistet sein
- Nutzung gemäß StVO:
- Einschaltkontrolle: Grüne Kontrollleuchte mit Nebelsymbol
- Erlaubnis gemäß § 17 Abs. 3 StVO: Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen
- Einsatz innerorts erlaubt bei entsprechender Sichtbeeinträchtigung
- Kombinationsmöglichkeiten:
- Abblendlicht und Nebelscheinwerfer: Breiteres nahes Sichtfeld, keine Eigenblendungsreduktion
- Standlicht und Nebelscheinwerfer: Reduzierte Eigenblendung, verbesserte Sicht, geringere Reichweite – sinnvoll bei dichtem Nebel
- Strafen bei Fehlnutzung:
- Ohne Sichtbeeinträchtigung: Bußgelder von 20 € bis 35 € bei Unfallfolge
Das war es noch nicht gewesen.
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