Montag , 19. Februar 2024
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Tuningparts – was ist erlaubt und was nicht? Unser Infos!

Lesezeit 3 Min.

Tuningparts – was ist erlaubt und was nicht? Unser Infos!

Tieferlegung, Spoiler, Fahrwerk, Sportlenkrad, Bremsen, breite Reifen, Lackierung, Sportspiegel, getönte Scheiben und vieles mehr. Es gibt unzählig viele Möglichkeiten, dein Fahrzeug optisch zu gestalten oder die Motorleistung zu steigern. Hier erfährst du was alles erlaubt ist und was du zu beachten hast, wenn du Veränderungen an deinem Fahrzeug vornimmst. Unter Tuning sind sämtliche Veränderungen an deinem Fahrzeug zu verstehen, die zur Steigerung der Fahreigenschaften und der Motorleistung führen. Dazu gehören auch optische und akustische Veränderungen. Du musst wissen, nicht alles was gefällt ist erlaubt. Laut StVZO müssen sich bestimmte Einrichtungen deines Fahrzeuges in einem vorgeschriebenen, amtlich genehmigten Betriebszustand befinden.

Das musst du beachten

Tuningparts – was ist erlaubt und was nicht? Unser Infos!

Bestimmte Fahrzeugbestandteile dürfen auf öffentlichen Straßen nur zum Einsatz kommen, wenn sie ein amtlich genehmigtes Prüfzeichen besitzen. Die bekanntesten Beispiele hierfür sind Tönungsfolien für Scheiben, Reifen oder Scheinwerfer. Sind die Produkte nicht mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen, handelst du ordnungswidrig und hast mit einer Anzeige zu rechnen. Veränderst du dein Fahrzeug, musst du dir sicher sein, dass eine Änderung der Betriebserlaubnis nicht notwendig ist. Wird beispielsweise die Lackierung deines Fahrzeuges auffällig verändert, oder eine neue Auspuff-Anlage sorgt für einen neuen Sound, so muss dein Fahrzeug abgenommen werden. Erfolgt keine Abnahme nach StVZO erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges.

Tuningparts – was ist erlaubt und was nicht? Unser Infos!

am besten mit Allgemeiner Betriebserlaubnis

Auch in diesen Fällen handelst du ordnungswidrig und hast mit strafrechtlichen Folgen und einem Bußgeld zu rechnen. Hier brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Bei Fahrzeugteilen mit der ABE brauchst du dir keine Gedanken zu machen. ABE bedeutet: „Allgemeine Betriebserlaubnis.“ Diese kannst du ohne Bedenken einbauen. In diesen Fällen ist eine Einzelabnahme nicht notwendig. Du musst aber immer daran denken, die ABE-Papiere im Fahrzeug mitzuführen. Mein Tipp: Wenn es um Tuning und die damit verbundene Verkehrssicherheit geht, wende dich immer an einen Profi und lass dich beraten was erlaubt ist, und was nicht. Wenn du Teile aus dem Motorsport verbauen lässt, die im Straßenverkehr erlaubt sind (sogenannte Raceparts) bist du immer auf der sicheren Seite.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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