Dienstag , 19. März 2024
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Auto aus dem Ausland? Das Überführungskennzeichen / Ausfuhrkennzeichen!

Lesezeit 5 Min.

Auto aus dem Ausland? Das Überführungskennzeichen / Ausfuhrkennzeichen!

Wer als Privatkunde ein Kfz erwerben möchte, der wird feststellen, dass nur eine technische Begutachtung des Fahrzeugs oftmals nicht ausreicht. Wenn das Auto im Ausland steht oder von privater Hand in Deutschland erworben wird, dann muss das Fahrzeug meist vom Käufer selbst nach Deutschland importiert oder vom Wohnort des Verkäufers überführt werden. Gewerbliche Fahrzeughändler haben an dieser Stelle mehr Möglichkeiten zur Fahrzeugüberführung als private Verkäufer und Käufer. So können gewerbliche Händler ein rotes Überführungskennzeichen beantragen.

Ausfuhrkennzeichen – wozu dient es?

Auto aus dem Ausland? Das Überführungskennzeichen / Ausfuhrkennzeichen!

Das Überführungskennzeichen dient in der Regel zum Fahrzeugtransport in das Ausland. Das Kennzeichen sieht dem regulären Kfz-Kennzeichen ähnlich, weist aber einen roten Rand an der rechten Seite auf. Auch für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens muss eine Kfz-Versicherung vorliegen. Wer als Verkäufer ein Fahrzeug zum Käufer bringen möchte, der kann innerhalb Deutschlands ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Wenn allerdings ein Transport in das Ausland (außerhalb von Österreich, Italien, Dänemark – besonders außerhalb der EU) notwendig ist, dann kann ein Überführungskennzeichen notwendig werden. Das Überführungskennzeichen ist auch zur Überführung von Motorrädern sowie Anhängern notwendig, nicht nur für Pkws. Ein Ausfuhrkennzeichen wird übrigens auch Zollkennzeichen genannt.

Besitzt das Fahrzeug eine gültige Zulassung?

Auto aus dem Ausland? Das Überführungskennzeichen / Ausfuhrkennzeichen!

Wenn das Fahrzeug eine gültige Zulassung besitzt, dann ist die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens nicht unbedingt notwendig. Mit gültiger Zulassung wird das Fahrzeug nahezu überall anerkannt. Der Verkäufer geht allerdings ein Risiko mit einem angemeldeten Fahrzeug ein. Das Fahrzeug muss für die Überführung weiter angemeldet sein und der Verkäufer muss darauf vertrauen, dass der Käufer das betreffende Fahrzeug in dem im Kaufvertrag verbindlich zugesagten und festgelegten Zeitraum tatsächlich ummeldet oder abmeldet. Das hat schon häufig zu Schwierigkeiten geführt die böse Konsequenzen mit sich brachten. So sind beispielsweise schon von Käufern Geschwindigkeitsübertretungen begangen worden und die Verkäufer haben die Bußgelder zugesandt bekommen. Um sich Schwierigkeiten sowie Zeit und Nerven zu sparen, ist es ratsam, dass der Verkäufer das verkaufte Fahrzeug ordnungsgemäß abmeldet und ein Überführungs- bzw. Ausfuhrkennzeichen zur Überführung beantragt. Abmeldung und Beantragung von Überführungs- bzw. Ausfuhrkennzeichen sollten in einem Schritt, zusammen mit dem Käufer erfolgen. Das Fahrzeug ist so zu keinem Zeitpunkt unangemeldet.

Überführungskennzeichen/Ausfuhrkennzeichen – wie sieht es aus?

Auto aus dem Ausland? Das Überführungskennzeichen / Ausfuhrkennzeichen!

Das Ausfuhrkennzeichen hat einen roten Rand, in dem das Gültigkeitsdatum eingestanzt ist. Die Stempelplakette des Bundeslandes ist in der Farbe Rot auf dem Nummernschild vorhanden. Das Nummernschild ist, aufgrund der roten Farbe, schon von Weitem erkennbar. Das Zollkennzeichen sollte aber nicht mit dem roten Händlernummernschild für Überführungen oder Kurzfahrten oder dem roten H-Nummernschild verwechselt werden. Denn beim roten Händlernummernschild und der H-Variante zur Überführung ist die komplette Schrift und der Rahmen in roter Farbe auf das Schild gedruckt. Beim Ausfuhrkennzeichen sind jedoch nur die Stempelplakette und das Feld für den Gültigkeitszeitraum in Rot.

Welche Unterlagen zur Beantragung?

Bei der Beantragung eines Überführungskennzeichens werden diverse Kosten in Rechnung gestellt. Das gilt aber auch für andere Zulassungsarten. Des Weiteren sind definierte Voraussetzungen für die erfolgreiche Beantragung notwendig. Es sollten die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) in gültiger Form vorliegen. Ist das Fahrzeug noch angemeldet, dann sollten die amtlichen Kennzeichen vorliegen. Wurde das Fahrzeug hingegen vorübergehend stillgelegt, dann ist die grüne Abmeldebescheinigung notwendig. Des Weiteren muss im Fahrzeugschein ein Abmeldungsvermerk vorhanden sein, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist. Zudem ist ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass notwendig. Es muss auch eine Kfz-Versicherungsbestätigung vorliegen, dass das Fahrzeug entsprechend gültig versichert ist. Eine solche Bestätigung wird von der Kfz-Versicherung ausgegeben. Es muss auch ein Prüfbericht vorgelegt werden, der belegt, dass die Hauptuntersuchung für den beantragten Zeitraum noch gültig ist. Liegen alle Dokumente in gültiger und ordnungsgemäßer Form vor, dann kann ein Ausfuhrkennzeichen vergeben werden.

Beantragung auch durch den Verkäufer

Ausfuhrkennzeichen müssen nicht vom Käufer selbst beantragt werden. Werden Autos in das Ausland verkauft oder vom Ausland eingekauft, dann kann der jeweilige Vertragspartner, der vor Ort ist, die Beantragung vom Überführungskennzeichen vornehmen. Es ist zur Beantragung aber eine Vollmacht in unterschriebener Form sowie das Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Vertragspartners vorzulegen. Überführungskennzeichen können mindestens 15 Tage und bis zu maximal einem Jahr gültig sein.

zusammenfassend das Überführungskennzeichen / Ausfuhrkennzeichen:

  • für den Kauf aus dem Ausland oder den Verkauf ins Ausland (dient dem Transport eines Fahrzeugs ins Ausland)
  • nicht für privat, sondern nur für Händler (gewerbliche Käufer/Verkäufer)
  • optisch ähnlich dem normalen Kennzeichen (rechte Seite mit roten Rand, rote Plakette des jeweiligen Bundeslandes)
  • Fahrzeug mit Überführungskennzeichen muss versichert sein
  • Überführungskennzeichen gilt für Pkw, Motorräder und Anhänger
  • Überführungskennzeichen sind nicht zwingend notwendig, wenn das verkaufte Auto eine gültige Zulassung besitzt
  • Abmeldung und Beantragung der Überführungskennzeichen sollte in einem Schritt mit dem Käufer erledigt werden
  • benötigte Unterlagen:
    – Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigungen Teil I / II)
    – amtliche Kennzeichen (wenn Kfz noch angemeldet) oder grüne Abmeldebescheinigung (wenn Kfz vorübergehend, stillgelegt)
    – Abmeldungsvermerk im Fahrzeugschein (wenn Kfz abgemeldet ist)
    – gültiger Personalausweis oder Reisepass
    – Bestätigung der Kfz-Versicherung (spezielle Kfz-Versicherung, oftmals nur Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko ist aber je nach Versicherung möglich)
    – Nachweis Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • – Anmeldung durch Verkäufer mittels unterschriebener Vollmacht, Ausweisdokument
  • Laufzeit vom Überführungskennzeichen mindestens 15 Tage / maximal 1 Jahr
  • Kosten von Überführungskennzeichen entstehen für Steuer, Versicherung nach Zeitraum der Nutzung, Bearbeitungsgebühren (nach Aufwand für Umschreibungen und/oder Neuausstellungen der Fahrzeugpapiere etc.), internationalen Zulassungsschein, den Kennzeichen selbst usw.
  • Überführungskennzeichen ohne TÜV ist nicht möglich (HU-Nachweis muss für die komplette Dauer gelten)

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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