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Aktuelle Bußgeldregelungen für Motorradfahrer 2021

Die Motorradsaison beginnt, und wie jedes Jahr fragt man sich, welche Regelungen und Bußgelder eigentlich aktuell bei Verstößen gegen die StVO aus Sicht eines Motorradfahrers gelten? 2020 sollte es eine Reform im Bereich der Bußgeldverordnung geben, die allerdings wieder zurückgenommen wurde. Wie ist der aktuelle Stand? Welche Regelungen gelten jetzt? Und warum wurde die Bußgeldreform wieder zurückgenommen? Hier eine Zusammenfassung.

Welche Regeln aktuell bei der Straßenverkehrsordnung Motorrad 2021 zu beachten sind

Das Wichtigste zuerst: für Motorradfahrer gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog. Es gelten für sie die gleichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei einem Verstoß gegen diese Rechtsverordnung erhält man unterschiedliche Verwarnungen, welche im geltenden Bußgeldkatalog zu finden sind. Zu diesen gehören bei leichteren Vergehen etwa Bußgelder sowie bei schweren Verstößen Punkte in Flensburg oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Wichtig für Motorradfahrer sind vor allem die nachfolgenden Punkte:

  • Beleuchtung beim Motorrad: Man ist nur dann wirklich verkehrssicher unterwegs, wenn es am Motorrad eine funktionierende Beleuchtung gibt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Blinker und Scheinwerfer nicht nur funktionieren, sondern ebenso sichtbar und gereinigt sind.
  • Tempolimits: Auch für Motorradfahrer ist es wichtig, sich an die jeweiligen Limits zu halten. Denn ansonsten drohen je nach Überschreitung der angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung sowohl Bußgelder als auch Punkte in Flensburg sowie Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem ist die Verletzungsgefahr bei Nichteinhaltung der Limits und daraus resultierender Unfälle bekanntlich höher.
  • Veränderungen am Motorrad: Wer das Motorrad getunt oder anderweitig verändert hat, sollte dies vom TÜV abnehmen lassen, um eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis (und Versicherungsschutz) zu bekommen. In der Zulassungsbescheinigung Teil eins erfolgt die Eintragung der Veränderungen. Dazu gehören vor allem Änderungen an Beleuchtung, am Abgassystem, sowie allen An- und Umbauten, die sich auf die Abmessungen des Motorrades auswirken
  • Helmpflicht: Bei der Fahrt mit dem Motorrad ist ein geeigneter Motorradhelm zu tragen. Welche Art von Helm man dabei bevorzugt (Jethelme, Klapphelme, Integralhelme etc.) ist zweitrangig, solange der Helm sicher ist und die entsprechenden Normen erfüllt.
  • Halte- und Parkverstöße: Auch für das Halten und Parken gelten spezielle Regelungen. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, auf dem Gehweg mit dem Motorrad zu parken.
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Zudem sind die Regeln zum Schutz von Fahrradfahrern und Fußgängern aus der Straßenverkehrsordnungs-Neuerung weiterhin wirksam und müssen daher eingehalten werden. Dazu zählt zum Beispiel ein Mindestüberholabstand von zwei Metern außerorts und 1,5 Metern innerorts für das Überholen von Fußgängern und Radfahrern.

Mit welchen Kosten ist laut dem Bußgeldkatalog 2021 zu rechnen?

Im derzeitigen Bußgeldkatalog 2021, welcher dem Bußgeldkatalog vor der Straßenverkehrsordnungs-Novelle (vor der geplanten Reform) entspricht, sind alle Kosten und Konsequenzen zu finden, mit welchen bei Verstößen gerechnet werden müssen. Hier ein Auszug der Vergehen die vor allem Motorradfahrer betreffen:

  1. Fahrt ohne Hände am Steuer: fünf Euro
  2. Fahrt ohne Helm: 15 Euro
  3. hindurchschlängeln durch den Stau innerorts: 30 Euro
  4. hindurchschlängeln durch den Stau außerorts: 100 Euro und einen Punkt
  5. Rettungsgasse unrechtmäßig befahren: 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot
  6. auf dem Gehweg Motorrad parken: 55 Euro
  7. Missachtung von Verkehrszeichen: 20 bis 25 Euro
  8. Kind ohne Helm auf dem Motorrad befördern: 60 Euro

Was die Straßenverkehrsordnung-Novelle enthielt und weshalb sie rückgängig gemacht wurde

In der Straßenverkehrsordnung-Novelle wurden Ende April 2020 unter anderem höhere Sanktionen für Tempoüberschreitungen sowie Regeln zur Steigerung der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern festgelegt, um diese in Zukunft zu vermeiden.

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Weil in der Verordnung allerdings die Rechtsgrundlage für die neuartigen Fahrverbote nicht erwähnt wurde, war sie als nichtig zu betrachten und wurde daher rückgängig gemacht. Daraufhin forderte der Bund von den Ländern die Aussetzung der Neuregelungen. In vielen Bundesländern wurde daher erneut der alte Bußgeldkatalog angewendet.

Die Straßenverkehrsordnungs-Novelle beinhaltete etwa die Erhöhung der Geldbuße für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Befahren der Rettungsgasse und das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen.

Was hat sich 2021 im Bußgeldkatalag für Motorradfahrer genau geändert?

Genau genommen sind durch die Rücknahme der StVO Reform die meisten der Konsequenzen bei dem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung im Vergleich zu 2020 tatsächlich gleichgeblieben.

Allerdings müssen Gaffer bei Verkehrsunfällen jetzt mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahre rechnen, wenn etwa von Verstorbenen Unfallbilder gemacht werden. Zuvor betraf dieser Grundsatz lediglich Aufnahmen von lebenden Personen, welche bloßstellend wirken können.

Fazit

Selbst wenn es 2021 bisher nur wenige Änderungen im Bußgeldkatalog gab, sollte man sich als Motorradfahrer regelmäßig informieren um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Obwohl die Reform 2020 wegen fehlender Rechtsgrundlagen vorerst zurückgenommen wurde, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit zu einer neuen Reform kommen wird.

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