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EA288-Motor im Dieselskandal: Weitere Schlappe für VW auf OLG-Ebene

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. September 2023 um 02:36 Uhr

EA288-Motor im Dieselskandal: Weitere Schlappe für VW auf OLG-Ebene

Die VW AG hat im Dieselskandal eine weitere Schlappe auf OLG-Ebene rund um den EA288-Motor erlitten. Nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Februar 2021 geht nun auch das OLG Düsseldorf in einem Verfahren rund um den EA288 den Verdacht der sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung nach. Das Gericht forderte den Wolfsburger Automobilkonzern auf, sich substanziiert zu den Manipulationsvorwürfen zu äußern.

Der EA288-Motor aus dem Hause Volkswagen ist der Nachfolger des EA189, der 2015 den weltweiten Dieselskandal ausgelöst hatte. Auch beim EA288 waren bei Untersuchungen auffällige Abgaswerte festgestellt worden, allerdings bestreitet VW bis heute, illegale Abschalteinrichtungen bei diesem Motor zu verwenden. Der EA288 wird seit etwa 2014 in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI verbaut.

seit etwa 2014 verbaut – der EA288

EA288-Motor im Dieselskandal: Weitere Schlappe für VW auf OLG-Ebene

Im Februar 2021 hatte das OLG Köln in einem Verfahren zum EA288 (Az.: 19 U 151/20) geurteilt, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine manipulierte Motorsteuerungssoftware verbaut wurde. Laut der Kölner Richter habe VW den Kunden vorsätzlich getäuscht und sittenwidrig geschädigt.  Somit ist der Konzern zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Bei dem Urteil handelte es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil – die Anwälte waren aus unbekannten Gründen nicht zur Verhandlung erschienen. Da VW also keine Stellung zu den Vorwürfen nahm, sah das Gericht die Manipulation am EA288-Motor als erwiesen an.

Diesem OLG-Urteil folgt nun der Beschluss des OLG Düsseldorf, dass VW sich zu Manipulationsvorwürfen in einem weiteren EA288-Verfahren (Az.: I-23 U 159/20) äußern muss. In diesem Fall beziehen die Richter sich konkret auf ein VW-internes Dokument, das bereits 2020 Gegenstand einer Verhandlung vor dem LG Ravensburg war. Laut diesem Dokument mit dem Titel »Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288« verfüge der EA288 unter anderem über eine Software zur Prüfzyklusserkennung. Diese könne erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder auf der Straße befindet, und steuere entsprechend den Abgasausstoß. Dies zeigt deutlich, dass VW auch bei diesem Motortyp von Anfang an Abgaswerte manipuliert hat.

Verbraucherschützer schätzen ein Urteil des OLG Düsseldorf gegen VW als wahrscheinlich ein. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Damit würden die Richter ein weiteres Zeichen im Dieselskandal setzen und die Chancen der geschädigten Fahrzeugbesitzer auf Schadensersatz erhöhen. Aufgrund der Applikationsrichtlinie kann VW nicht mehr einfach so behaupten, keine illegalen Abschalteinrichtungen eingesetzt zu haben.«

EA288-Motor im Dieselskandal: Weitere Schlappe für VW auf OLG-Ebene

Dreschhoff rät allen betroffenen Fahrzeugbesitzern mit EA288-Motor, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller prüfen zu lassen. »Je mehr Geschädigte im VW-Dieselskandal ihr Recht geltend machen, umso mehr gerät der Konzern unter Druck, für die Manipulationen geradezustehen«, so der Rechtsanwalt. »Wir sehen auch eine deutliche Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen. Offenbar lassen sich die Gerichte immer mehr von unserer Argumentation überzeugen. Hunderttausende von Kunden fahren mit einem Auto durch die Gegend, das ihnen als ›sauber‹ verkauft wurde – dabei pustet das Fahrzeug im Straßenverkehr deutlich mehr gesundheitsschädliche Abgase aus als angegeben.«

Dass VW mittlerweile eine PR-Kampagne gegen klagewillige Kunden und deren Anwälte gestartet hat, ist für Dreschhoff ein deutliches Zeichen, dass VW unruhig wird. »Das Unternehmen versucht nun, den Klägeranwälten den schwarzen Peter zuzuschieben«, so Dreschhoff weiter. »Der Konzern behauptet, dass EA288-Klagen sich nicht lohnen, weil sie in den meisten Fällen verloren gingen. Die zunehmende Zahl an verbraucherfreundlichen Urteilen spricht hier jedoch eine ganz andere Sprache.«

»Außerdem versucht der Hersteller, das Angstszenario einer ›Klageindustrie‹ wie in den USA heraufzubeschwören«, sagt der Anwalt, der mit seiner Kanzlei Baumeister Rosing auch hinter dem Portal https://www.diesel-gate.com/ steht. »Aber es ist doch eindeutig die ›Schummelindustrie‹, die zu der hohen Zahl an klagewilligen Käufern geführt hat. Wir Verbraucheranwälte werden uns von dieser plumpen Stimmungsmache nicht davon abhalten lassen, uns weiter für das Recht der geschädigten Kunden einzusetzen. Schon beim EA189-Motor, bei dem es bis zum BGH-Grundsatzurteil auch mehrere Jahre gedauert hat, konnte man sehen, dass sich die Beharrlichkeit letztendlich für die Verbraucher auszahlt.«

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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