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Unfall? – Kfz- Sachverständigen Gutachten nicht vergessen!

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. September 2023 um 11:18 Uhr

Unfall? – Kfz- Sachverständigen Gutachten nicht vergessen!

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Ein Unfall kann jeden treffen. Auch der erfahrenste und vorsichtigste Fahrer ist nicht gegen die Missgeschicke anderer Verkehrsteilnehmer gefreit. Wenn es gekracht hat, sind wir zunächst meist geschockt und haben uns um viele Angelegenheiten zu kümmern. Zunächst stehen natürlich die Verletzten im Vordergrund unserer Gedanken. Dann müssen wir unsere Angehörigen, den Chef und besorgte Freunde informieren und beruhigen. Termine müssen verschoben und alternative Transportmittel organisiert werden. Oft sind wir dankbar, wenn nur das Auto ernsthafte Schäden davongetragen hat. Es fällt für einige Zeit aus, doch die Versicherung deckt die Kosten und die Werkstatt behebt den Schaden. Dann sind wir versucht auf ein Gutachten durch einen Kfz Sachverständigen zu verzichten und der Versicherung lediglich den Kostenvoranschlag der Werkstatt zu übermitteln. Doch das stellt sich oft als teurer Fehler heraus.

Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte einen Rechtsanspruch auf die Beiziehung eines unabhängigen Gutachters seiner Wahl. Häufig verzichtet dieser jedoch darauf ihn in Anspruch zu nehmen. Oft liegt das daran, dass er sich nicht bewusst ist, dass er dieses Recht hat, sich den Aufwand ersparen möchte einen Gutachter zu suchen, wenn er ohnehin schon mit all den anderen durch den Unfall verursachten organisatorischen Problemen zu kämpfen hat, oder auch meint sich dadurch Kosten zu ersparen.

Die gegnerische Versicherung schickt ihren eigenen Fachmann und der Geschädigte akzeptiert dankbar. Doch der Sachverständige der Versicherung handelt im Interesse seines Auftraggebers und schätzt den Schaden so niedrig wie möglich. Wenn die Reparatur sich dann doch als teurer herausstellt, muss der Geschädigte für die Differenz aufkommen. Dabei sind die Kfz Gutachten Kosten oft deutlich niedriger und müssen vom Schädiger übernommen werden sofern kein Bagatellschaden vorliegt.

Die Feststellung eines Bagatellschadens

Unfall? – Kfz- Sachverständigen Gutachten nicht vergessen!

Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn auch für einen Laien von außen erkennbar ist, dass die Behebung des Schadens weniger als 750,00 EUR kosten wird. In der Praxis ist dies aufgrund der komplizierten modernen Fahrzeugtechnik kaum möglich. Selbst ein Experte wird zumeist erst überprüfen müssen, ob die Erschütterung bei dem Unfall nicht auch im komplexen Innenleben des Fahrzeugs Schäden verursacht hat, deren Reparatur wesentlich teurer kommt als das Ausklopfen einer oberflächlichen Delle oder Ausbessern von abgekratztem Lack. Zudem bieten seriöse Sachverständige entsprechende Beratung meist kostenlos an. Es lohnt sich also auch wenn der Verdacht besteht, dass ein Bagatellschaden vorliegt, einen Sachverständigen zu kontaktieren.

Die Vorteile eines Gutachtens gegenüber einem Kostenvoranschlag

Auch die von der gegnerischen Versicherung unabhängige Werkstatt hat ein Interesse daran, den Schaden im Kostenvoranschlag möglichst gering zu schätzen. Umso niedriger die Reparaturkosten wirken, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch tatsächlich den Auftrag erhält die Reparatur durchzuführen. Zudem hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Wirkung. Kommt es im Nachhinein zu einem gerichtlichen Streit mit der gegnerischen Versicherung, hat der Geschädigte mit dem Kostenvoranschlag keinen Beweis, dass der reparierte Schaden von dem Unfall stammt und keine Dokumentation des Unfallhergangs. Mit einem Gutachten eines Kfz Sachverständigen, kann er beides beweiskräftig belegen.

Unfallhergang und Dokumentation der Schäden

Unfall? – Kfz- Sachverständigen Gutachten nicht vergessen!

Bei der Erstellung eines Gutachtens macht der Kfz Sachverständige nicht nur Aussagen über den zu erwartenden Preis der Reparatur. Er dokumentiert die Schäden auch durch Fotografien und macht Aussagen über ihre wahrscheinliche Entstehung. So ist im Schadensgutachten festgehalten wie der Unfall abgelaufen und die Schäden an dem Fahrzeug entstanden sind. Dies schließt auch die Ermittlung und Beurteilung von Schäden ein, die bereits vor dem Unfall vorhanden waren und deren Reparatur daher nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden muss. Bei einem nachträglichen Einspruch der Versicherung, dass ein Schaden nicht von dem Unfall herrühre, kann das Gutachten das Gegenteil beweisen. Die im Gutachten festgehaltenen Bilder und Aussagen können den Unfallhergang auch nach der Reparatur des Fahrzeugs vor Gericht belegen.

Das Gutachten als Grundlage für die fiktive Abrechnung

Wenn der Geschädigte keine Reparatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt ausführen lässt, zum Beispiel weil er sie selbst vornimmt, oder weil sie sich aufgrund des Alters des Fahrzeugs nicht mehr rentiert, wird eine fiktive Abrechnung durchgeführt. Hierbei muss ermittelt werden, was die Reparatur in einer Werkstatt gekostet hätte und wie groß die Wertminderung durch den Unfall tatsächlich war. Gerade in solchen Fällen kommt es häufig zu Streitigkeiten, bei denen sich die fotografische Dokumentation in einem Schadensgutachten bezahlt macht. Zudem enthält das Gutachten des Kfz Sachverständigen auch Aussagen über Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert des Unfallfahrzeugs.

Das Schadensgutachten beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs

Auch ein reparierter Schaden stellt eine Wertminderung eines Fahrzeugs dar. Oft bleibt die reparierte Stelle anfälliger für neuerliche Schäden und Defekte. Wer ein Fahrzeug, das einmal an einem Unfall beteiligt war, verkaufen möchte, sollte daher den Käufer so genau wie möglich über die durch den Unfall verursachten Schäden und Reparaturen aufklären. Dabei kann es leicht zu Streitigkeiten über den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und daher auch den Verkaufspreis kommen. Wenn Sie nach dem Unfall ein Gutachten durch einen Kfz Sachverständigen erstellen lassen haben, haben Sie jetzt einen schlagkräftigen Beweis in der Hand. In dem Gutachten sind nicht nur die Schäden genau dokumentiert, sondern auch klare Aussagen über die Wertminderung des Fahrzeugs festgehalten.

Unfall? – Kfz- Sachverständigen Gutachten nicht vergessen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

10 Kommentare

  1. Tobias Müller

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Kfz Gutachten. Mein Onkel hatte vor kurzem einen Autounfall und konnte Dank des Gutachters die volle Versicherungssumme erstreiten. Gut zu wissen, dass die Kosten für ein Kfz Gutachten vom Schädiger gezahlt werden müssen, außer es handelt sich um einen Bagatellschaden.

  2. Vielen Dank für den Beitrag zum Kfz-Sachverständigen Gutachten. Mein Bruder benötigt einen Gutachter vor Ort, der sein Auto nach einem Unfall untersucht. Gut zu wissen, dass Sachverständiger im Interesse des Auftraggebers handelt und es sich deshalb lohnen kann, auf einen eigenen Gutachter zu setzen.

  3. Mario Schwarz

    Vor einer Woche war ich Teil eines Autounfalls. Es ist interessant zu erfahren, dass umso niedriger die Reparaturkosten wirken, umso höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Werkstatt auch tatsächlich den Auftrag für die Reparatur erhält. Ich werde mich dafür an einen kompetenten Kfz-Gutachter wenden, der mir zuverlässig weiterhelfen wird.

  4. Danke für diese Hinweise zum Sachverständigengutachten. Interessant, dass man Anspruch auf einen Gutachter hat, wenn nicht für den Unfall verantwortlich ist und viele das aus Unwissenheit nicht in Anspruch nehmen. Mein Vater reguliert solche Unfälle, deswegen kenne ich mich sehr gut in diesem Bereich aus, ich habe auch schon mal ein Praktikum bei ihm gemacht.

  5. Hannes Bartschneider

    Ich brauche einen KFZ Gutachter, da ich meinen ersten Unfall hatte. Nun habe ich überlegt, ob ich das Recht habe einen zu beauftragen. Gut zu wissen, dass der Geschädigte ein Recht auf einen unabhängigen Gutachter hat. Weitere Informationen habe ich hier gefunden:

  6. Interessant, dass häufig auf die Beiziehung eines unabhängigen Gutachters verzichtet. Ich war ebenfalls neulich in einem weniger schweren Autounfall verwickelt, bei dem die Reifen etwas abbekommen haben. Unbedingt brauche ich für mein Auto nun eine erfahrene KFZ-Werkstatt.

  7. Ich suche gerade auch einen unabhängigen KFZ Gutachter für meine Mutter, da diese einen Unfall hatte. Danke für diesen Beitrag und für den Hinweis, dass die reparierte Stelle oft anfälliger für neuerliche Schäden und Defekte bleibt.

  8. Interessant, dass die KFZ-Gutachten-Kosten vom Schädiger übernommen werden, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Ich war neulich ebenfalls in einen Unfall verwickelt, weil ein Autofahrer zu dicht aufgefahren ist. Da ich noch ein Unfallgutachten benötige, werde ich mich an einen entsprechenden Fachmann wenden.

  9. Vielen Dank für diesen Beitrag über Kfz Gutachten. Gut zu wissen, dass ein Kostenvoranschlag keine Beweiskraft hat und man nach einem Unfall besser ein Kfz Sachverständigenbüro für ein Gutachten aufsuchen sollte. Mir ist jemand beim Parken reingefahren und ich werde dann mal besser einen Sachverständiger aufsuchen.

  10. Jetzt habe ich das mit der fiktiven Abrechnung verstanden. Ich habe noch kein Auto, trotzdem finde ich es wichtig, mich jetzt schon zu dem Thema zu informieren. Wobei ich wahrscheinlich noch mehr in einem Gespräch mit einem KFZ-Gutachter für Unfallschäden erfahren würde.

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