Dienstag , 27. Februar 2024
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Versicherung wann über einen Schaden informieren?

Lesezeit 4 Min.

Versicherung wann über einen Schaden informieren?

Kommt es bei einem Autounfall zu einem Personenschaden oder höherem Versicherungsschaden, muss umgehend die Polizei informiert werden. Sie sorgt für eine schnelle und professionelle Unfallaufnahme. Zusätzlich liefert sie der Versicherung und dem Gericht wertvolle Informationen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Die Versicherung muss umgehend über einen Verkehrsunfall informiert werden. Bei einem Unfallschaden muss sogar eine bestimmte Frist eingehalten werden. Müssen bei einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung von allen Beteiligten informiert werden? Welche Frist muss eingehalten werden, um eine reibungslose Schadensregulierung in Anspruch zu nehmen? Wir haben die Antworten!

eigene Versicherung informieren

In der Regel ist es immer ratsam, einen Auto- oder Motorradunfall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden. Das gilt bei selbst verschuldeten Unfällen sowieso aber auch bei Verkehrsunfällen, die von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurden. Die Art des Unfalls spielt hierbei keine Rolle. Auch über einen Auffahrunfall sollte die Versicherung unverzüglich informiert werden.

Versicherung wann über einen Schaden informieren?

Eine Meldung ist immer sinnvoll, da der Unfallgegner doch einen Anspruch erheben könnte. Es kann passieren, dass ein Gutachter bei seiner Unfallanalyse zu dem Ergebnis kommt, dass ein Teil der Schuld bei Ihnen liegt. Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung nicht oder zu spät über einen Unfall informiert haben, kann es passieren, dass sie die Schadensregulierung nicht im vollen Umfang übernimmt.

Innerhalb einer Frist einen Unfall melden

Einen Unfallschaden der Versicherung melden: Welche Frist muss eingehalten werden? In den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vorgeschlagen, dass Fahrzeughalter bei einem Unfall die Frist von einer Woche einhalten sollten, um die Versicherung über den Unfall zu informieren. Was sagt das Gesetz, wann ein Unfall der Versicherung gemeldet werden muss? Das Versicherungsvertragsgesetz bildet mit §104 die gesetzliche Grundlage, wodurch eine Woche als Meldefrist festgelegt wurde. Zum größten Teil richten sich die Versicherungen nach dieser Vorgabe.

Versicherung wann über einen Schaden informieren?

Trotzdem können die Konditionen individuell in den Versicherungsverträgen von dieser Frist abweichen. Das gilt auch für Kaskoversicherungen. Diese Verträge sind meistens noch individueller gestaltet. Wenn Sie einen Unfall Ihrer Versicherung melden und hierbei die Frist einhalten möchten, können Sie in Ihrem Vertrag nachlesen, welcher Zeitraum Ihnen für die Meldung zur Verfügung steht. In Ihrem Vertrag sind auch die Konsequenzen bei einer Verspätung geregelt.

Melden Sie einen Haftpflichtschaden immer, bevor die Frist abgelaufen ist. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass Ihre Versicherung die Regulierung des Schadens komplett verweigert, aber es kann passieren, dass sie durch die Überziehung nur einen Teil übernimmt. Ein Grund hierfür kann sein, dass die Versicherung durch die Verzögerung keine Möglichkeit hatte, den Schaden versicherungsseitig begutachten zu können.

Gegnerische Versicherung über den Unfall informieren

Für eventuelle auftretende Regulierungsansprüche sollten Sie den Unfall auch der gegnerischen Versicherung melden. Die Frist beträgt hierfür zwei Wochen. In der Meldung müssen alle Schäden sowie die Schadenssumme aufgelistet werden. Aber auch ohne derartige Details kann der Unfall der gegnerischen Versicherung gemeldet werden. Nach einem Verkehrsunfall sind alle am Unfall Beteiligten verpflichtet, sich nicht von der Unfallstelle zu entfernen. Sie müssen alle wichtigen Daten austauschen. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Name
  2. Adresse
  3. Name der Haftpflichtversicherung
  4. KFZ-Kennzeichen

Wenn der Unfallgegner eine Fahrerflucht begeht oder sich weigert, Angabe über die eigene Person zu machen, kann der Unfall trotzdem noch dessen Versicherung gemeldet werden. Hierfür ist es aber wichtig, dass sie sich an der Unfallstelle das Kennzeichen notieren. Wenn Sie den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800/2502600 anrufen, erfahren Sie direkt, welche Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden zuständig ist. Noch ein Tipp: In unserem Beitrag „Verhalten am Unfallort“ gibt es alles Wissenswerte zum Verhalten am Unfallort nachzulesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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