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2021 Unfall-Checkliste: Richtiges Verhalten am Unfallort!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 17. März 2023 um 10:45 Uhr

2021 Unfall-Checkliste: Richtiges Verhalten am Unfallort!

Bei einem Verkehrsunfall sind meist alle Parteien etwas aufgeregt und wissen nicht im Detail, was zu tun ist. Und das obwohl das richtige Verhalten am Unfallort zu den theoretischen Grundlagen beim Erwerb der Fahrerlaubnis gehört. Außerdem ist hierbei zu beachten, dass es bezüglich dem richtigen Verhalten auch im Gesetz, unter § 34 der Straßenverkehrsordnung, eine Regelung gibt. Aus diesem Grund ist es essenziell, sich regelmäßig daran zu erinnern, was nach einem Verkehrsunfall zu tun ist. Im Folgenden wird in acht einfachen Schritten erläutert, was das richtige Verhalten am Unfallort darstellt.

1. Anhalten und Unfallstelle absichern

Zuallererst muss das Fahrzeug angehalten und sofort die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Als Nächstes muss noch im Fahrzeug die Warnweste angelegt werden. Danach muss die Unfallstelle mit dem Warndreieck, welches nach § 53a StVZO mitgeführt werden muss, abgesichert werden. Hierbei ist zuerst beim Aussteigen auf die anderen Fahrzeuge des fließenden Verkehrs zu achten. Die Stelle, an welcher das Warndreieck abgestellt werden muss, variiert je nach Unfallstelle. In jedem Fall muss das Dreieck am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen aufgestellt werden.

2021 Unfall-Checkliste: Richtiges Verhalten am Unfallort!

Der Abstand zur Unfallstelle beträgt innerorts 50 Meter, auf einer Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn 150 bis 400 Meter. Des Weiteren ist zu beachten, dass in Kurven oder Straßenkuppen das Warndreieck vor diesen aufzustellen ist und Unfallzeugen gebeten werden zu warten. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs bei einem Unfall auf der Autobahn müssen die Beteiligten in angemessener Entfernung hinter der Leitplanke warten und stets auf die eigene Sicherheit achten.

2. Erste Hilfe leisten

Sollten beim Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen sein, müssen diese zuerst aus dem Gefahrenbereich gebracht werden und im Rahmen der Kenntnisse der Beteiligten geholfen werden. Nach der Gesetzesgrundlage muss keine perfekte ärztliche Hilfe geleistet werden, sondern lediglich eine Hilfe eines durchschnittlich medizinisch gebildeten Laien. Eine zumutbare, jedoch unterlassene Hilfeleistung kann gemäß § 323c StGB strafbar sein. Beispielsweise ist auch der Anruf in der Notrufzentrale Bestandteil der Erste-Hilfe-Leistung.

2021 Unfall-Checkliste: Richtiges Verhalten am Unfallort!

Hierbei gilt außerdem zu beachten, dass § 35 StVZO den Umfang des Erste-Hilfe-Materials im Fahrzeug vorschreibt. Hiernach muss ein Verbandskasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt, mitgeführt werden. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, sind bei einer Verkehrskontrolle mit 10 EUR Verwarngeld zu rechnen. Tipp: Ist der Kasten abgelaufen, dann ist das ein leichter Mangel bei der Hauptuntersuchung!

3. Unfallort nicht verlassen

Nachdem die Unfallstelle abgesichert wurde und unter Umständen Erste-Hilfe geleistet wurde, dürfen sich die Beteiligten nicht von der Unfallstelle entfernen. Dies ist nur gestattet, wenn es beispielsweise zur Verletztenhilfe dringend geboten ist. Andernfalls besteht das Risiko einer Strafverfolgung gemäß § 142 StGB sowie Konsequenzen im Rahmen eines Regress der Versicherung.

4. Hilfe rufen

Wenn es Verletzte beim Unfall gibt, es nach einem hohen Sachschaden aussieht oder sich die Unfallgegner bereits unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, müssen immer der Rettungsdienst oder die Polizei unter 110 oder 112 angerufen werden. Wenn sich der Verkehrsunfall auf einer Autobahn oder Bundes- oder Landesstraße ereignet hat, sollte für den Hilferuf die Notrufsäule genutzt werden und nicht das private Mobiltelefon. Über die Notrufsäulen kann der genaue Standort festgestellt werden, was über das Handy nicht sofort möglich ist. Sollte keine Notrufsäule in der Nähe kein, kann natürlich auch das private Handy genutzt werden. Für das Telefonat mit dem Rettungsdienst oder der Polizei sind außerdem zwingend die sechs „W-Fragen“ zu beachten:

  1. Wer erstattet die Meldung?
  2. Wo ist der Unfallort?
  3. Was ist passiert?
  4. Wie viele Verletzte gibt es?
  5. Welche Verletzungen liegen vor?
  6. Warten auf Rückfragen!

2021 Unfall-Checkliste: Richtiges Verhalten am Unfallort!

5. Unfallstelle räumen

Bei kleineren Schäden ist darauf zu achten, den Verkehrsfluss nicht unnötig zu beeinflussen. Wegen eines kleinen Blechschadens soll keine Kreuzung blockiert werden. In diesem Fall soll an den Straßenrand gefahren werden und vorab die Stellung der Fahrzeuge fotografiert oder markiert werden.

6. Schaden melden

Da nach einem Verkehrsunfall auch umgehend die Kfz-Versicherung informiert werden muss, wird am besten direkt am Unfallort gemeinsam mit den anderen Beteiligten des Verkehrsunfalls die kostenlose Versicherungshotline angerufen. Sollte dies am Unfallort nicht möglich sein, muss im Anschluss an die Unfallaufnahme die Kfz-Versicherung informiert werden. Auch wenn die Frage, wer den Unfall verschuldet hat, noch nicht im Detail geklärt ist, sollte dennoch eine unverzügliche vorsorgliche Schadensmeldung gemacht werden. Welche Fristen hier gelten, dass kann man in unserem Beitrag „Versicherung wann über einen Schaden informieren?“ nachlesen.

2021 Unfall-Checkliste: Richtiges Verhalten am Unfallort!

7. Eigene Beweissicherung

Im besten Fall werden von der Unfallstelle, ohne weitere Bewegung der Fahrzeuge, Fotos gemacht. Sollte dies im Moment nicht möglich sein, muss für die Schadensmeldung bei der Versicherung in jedem Fall das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners sowie Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer notiert werden. Diese Daten sollten auch in jedem Fall mit dem Führerschein oder anderen Ausweispapieren des Unfallgegners abgeglichen werden. Des Weiteren muss der Name der Versicherungsgesellschaft sowie die Nummer vom Versicherungsschein des Unfallgegners notiert werden.

Außerdem ist es wichtig und sinnvoll, Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls sowie die Namen und Anschriften der Unfallzeugen aufzuschreiben. Auch eine Unfallskizze sowie ein Unfallbericht sind empfehlenswert. Während dieser ganzen Notizen ist weiterhin wichtig auf den fließenden Verkehr zu achten, um weitere Unfälle zu vermeiden.

8. Verhalten gegenüber der Polizei

Grundsätzlich muss der Polizei gegenüber die eigenen Angaben zur Person sowie zum Fahrzeug gemacht werden. Falls Zweifel zum Unfallhergang bestehen, sollten keine weiteren Angaben gemacht werden. Im Ausnahmefall, wenn die Schuldfrage vor Ort direkt geklärt werden kann, sollte ein polizeiliches Verwarnungsgeld direkt akzeptiert werden. Sobald die Polizei am Unfallort eingetroffen ist, sind bei ungeklärter Schuldfrage generell nur die Personalien, die Angabe, dass man selbst am Unfall beteiligt war sowie die Angaben zur Haftpflichtversicherung mitzuteilen. Des Weiteren sind Ausweispapiere nur auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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