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Jetzt ist der (überteuerte) Bussgeldkatalog 2021 fast beschlossen!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 10. Juli 2021 um 06:40 Uhr

Mit dem folgenden Rechner können Bußgelder zu Delikten, die mit dem Pkw od. Lkw begangen wurden, berechnet werden!

Quelle: bussgeldrechner.org

Es war zu erwarten. Die Preise für Knöllchen haben es in sich! Fehlverhalten wird jetzt richtig teuer, doch es gibt auch eine gute Nachricht: Entgegen aller Befürchtungen wird der Führerschein nicht so oft eingezogen! Dies ist die Kurzzusammenfassung der Reform der STVO-Novelle. Die Verkehrsminister der Länder, inklusive unseres Bundesverkehrsministers Herrn Andreas Schauer (CSU), haben die neuen Strafen gestern beschlossen und bis zum Spätsommer wird die Reform wohl vom Bundesrat genehmigt werden.

Bussgeldkatalog 2021

  • Parken und Halten in zweiter Reihe, das unbefugte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Radwegen und Gehwegen kostet in Zukunft 110 Euro.
  • Unberechtigtes Parken auf dem Parkplatz für Schwerbehinderte wird teurer, statt 35 Euro werden nun 55 Euro fällig.
  • Dies ist neu: Parkt man einen Ladeplatz für E-Autos oder Carsharing Fahrzeuge zu, muss mit 55 Euro Bußgeld gerechnet werden.
  • Auf amtlich gekennzeichneten Wegen, z. B. Feuerwehrzufahrten (inkl. Behinderung von Rettungsfahrzeugen) darf nicht geparkt werden und wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.

Jetzt ist der (überteuerte) Bussgeldkatalog 2021 fast beschlossen!

  • Das allseits bekannte Knöllchen für das Falschparken schlägt mit stolzen 55 Euro zu Buche. Früher wurden lediglich bis zu 15 Euro fällig.
  • Das Nichtbilden oder gar Durchfahren einer Rettungsgasse kostet jetzt zwischen 200 und 320 Euro Strafe und obendrauf kommt auch noch ein Monat Fahrverbot. Hervorragend, wie wir finden!
  • Fahrer von Lkws, die innerorts beim Rechtsabbiegen nicht im vorgeschriebenen Schritttempo fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten
  • Wer Gehwege gegen die Vorschriften nutzt und Radwege und Seitenstreifen mit seinem Fahrzeug nutzt, zahlt ab jetzt nicht mehr nur 25 Euro, sondern 100 Euro Strafe!
  • Poser und Verursacher von Abgas und Lärm und auch unnötiges und belästigendes Hin- und Herfahren wird statt mit 20 Euro nun mit bis zu 100 Euro Strafe belegt.
  • rechtswidriges Parken im Schienenraum, bis zu 70 Euro
  • Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ wird eingeführt (Verstoß 80 Euro)
  • Geldbußen verdoppelt für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen (Gefährdung durch Abbiegevorgänge 1 Monat Fahrverbot)
  • vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig verbauten Radwegen sowie Seitenstreifen mittels Fahrzeuge wird von bis zu 25 Euro auf bis zu 100 Euro Geldbuße angehoben
  • neue Strafen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen sowie im Haltestellenbereich (von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro)

Schnellfahrer haben hohe Strafen zu erwarten. Leider gibt es sie, Raser und notorische Schnellfahrer. Doch auch diese Fraktion sollte nun ein gut gefülltes Sparkonto haben, da Geschwindigkeitsüberschreitungen zukünftig deutlich härter (siehe Auflistung weiter unten) bestraft werden.

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Es gibt aber noch eine gute Nachricht: Wie vor der Reform bleiben Fahrverbotsregelungen mit Punkten und dem Entzug des Führerscheins bestehen. Erstsünder müssen den Führerschein für einen Monat abgeben, wenn sie innerorts ab 31 km/h zu schnell gefahren sind, abseits der Stadtgrenze muss man erst bei einer gravierenden Überschreitung von 41 km/h mit Punkten und dem gefürchteten Fahrverbot rechnen. Wiederholungstäter (ab 2 Delikten innerhalb eines Jahres gilt man als solcher), haben bereits ab 26 km/h zu viel (im Ort und außerhalb) Fahrverbote und Punkte zu erwarten.

Der CSU Politiker und Verkehrsminister Scheuer sagt: „Es geht ans Geld, nicht aber an den Führerschein„.

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Doch für Verkehrsrowdys müssen härtere Strafen die Folge sein! Wir können von einem großen Durchbruch und fairen Kompromiss sprechen„, sagt Minister Scheuer. „Dadurch stärken wir die Verkehrssicherheit und treffen die Rowdys härter, die Verhältnismäßigkeit von Bußgeldern ohne Fahrverbote ist gewahrt. Außerdem werden schwächere Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger) geschützt und die Tätigkeit der Rettungskräfte erleichtert. Insgesamt wird mehr Rücksicht im Straßenverkehr erwartet.

Er wünscht sich ein Miteinander, statt einem rücksichtslosen Gegeneinander! Noch sind diese Neuregelungen nicht final abgesegnet. Bis zum Spätsommer soll die Reform vom Bundesrat aber genehmigt werden und vor der Bundestagswahl sollen sie dann in Kraft treten.

Übrigens: Oftmals verdoppeln werden sich die Bußgelder bei Pkw mit Anhänger respektive Fahrzeugen, die schwerer als 3,5 Tonnen sind. Und auch deutlich teurer wird es für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern und für Passagierbusse. Interessant ist die zusätzliche Sparte „bis 15 km/h (länger als 5 min)„. Das soll wohl die sogenannten „Elefantenrennen“ unterbinden. Und Fahrzeuge mit Anhängern und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind bald 160 Euro innerorts (bisher 80) und 140 Euro außerorts (bisher 70) fällig. Und maximal 320 Euro innerorts und 240 Euro außerorts sind die neuen Tarife für Gefahrguttransporte und Omnibusse.

So viel kostet künftig zu schnelles Fahren innerorts:

  • max. 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15)
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30)
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35)
  • 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80)
  • 26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100)
  • 31 bis 40 km /h zu schnell: 260 Euro (bisher 160)
  • 41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200)
  • 51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280)
  • 61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480)
  • Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680)

Etwaige Fahrverbote sind natürlich nicht einkalkuliert.

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So viel kostet künftig zu schnelles Fahren außerorts:

  • max. zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10)
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20)
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30)
  • 21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70)
  • 26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80)
  • 31 bis 40 km /h zu schnell: 200 Euro (bisher 120)
  • 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160)
  • 51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240)
  • 61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440)
  • Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600)

Etwaige Fahrverbote sind natürlich nicht einkalkuliert.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Übrigens: tuningblog hat noch ganz andere Möglichkeiten zur Berechnung der verschiedensten Dinge online. Die folgende Galerie liefert eine Übersicht aller verfügbaren Rechner:

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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