Mittwoch , 21. Februar 2024
Menu

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 10. Juli 2021 um 06:40 Uhr

Mit dem folgenden Rechner können ca. Werte zum Alkoholgehalt berechnet werden!

Quelle: bussgeldrechner.org

Wer kennt den Spruch nicht: „Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren…“ Für viele Fahrzeugführer ist eine Flasche Bier oder ein Glas Wein am Abend, nach dem Feierabend oder beim kurzen Schwatz in der Tuning-Garage ganz normal. Doch das ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch richtig teuer, wenn man erwischt wird oder schlimmstenfalls einen Unfall baut. Und das gilt auch für E-Scooter Fahrer!

Warum die Promille-Grenze?

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Unfälle wegen Trunkenheit am Steuer sind seit jeher ein Thema und tragen einen großen Teil in der Verkehrsstatistik bei. Jedes Jahr gibt es tausende Unfälle mit Personenschaden, die auf ein nachgewiesenes Fehlverhalten der Fahrzeugführer wegen Alkoholeinfluss zurückzuführen sind.

„Promille“ – Was ist die Bedeutung?

Was bedeutet eigentlich Promille, und wie kann man den Wert berechnen? Der Begriff definiert den Alkoholgehalt im Blut, soll heißen es wird das Verhältnis von Alkohol zur Körperflüssigkeit ermittelt. Mit einem einfachen Bluttest lässt sich dieser Wert in wenigen Minuten bestimmen. Man nutzt dafür die sogenannte Widmark-Formel. Sie berücksichtigt neben der getrunkenen Menge Alkohol sowie der Menge an Körperflüssigkeit noch das Körpergewicht. Der Anteil an Körperflüssigkeit kann deshalb den Promille-Wert durchaus beeinflussen.

Alkohol am Steuer, das sind die Strafen!

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Wer den Wert von 0,5 überschreitet und angehalten wird, dem droht ein Bußgeldbescheid mit Bußgeldern von mindestens 500 Euro. Je nach schwere können daraus schnell 3.000 Euro werden und dazu gibt es bis zu drei Punkte in Flensburg. Auch ein Fahrverbot von mehreren Monaten oder eine Freiheitsstrafe (bei Fahrerflucht, Unfall, Verletzten/Toten) können ausgesprochen werden. Teils noch härter können die Strafen sogar ausfallen, wenn man versucht bei der Atem-Alkoholkontrolle das Messgerät auszutricksen.

  • 0,5 bis 1,09 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit:
    – relative Fahruntüchtigkeit
    – Sanktionen sind abhängig von der Anzahl der Delikte (erstmalig, öfter etc.)
  • Promillewert von 0,3 kann unter Umständen auch schon eine Strafe mit sich bringen:
    – auffälliger Fahrstil
    – Fahrunsicherheit die zur Gefährdung vom Straßenverkehr führt
    – ebenfalls abhängig von der bisherigen Anzahl der Delikte
    – Sanktionen können Bußgelder, max. 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbote und sogar eine Gefängnisstrafe sein
  • Promillewert mindestens 1,1 Promille:
    – gilt als absolute Fahruntüchtigkeit
    – Straftatbestand mit viel höheren Sanktionen als bei einer Ordnungswidrigkeit
    – deutlich höhere Geldstrafen
    – Gefängnisstrafe ist denkbar
    – Entzug der Fahrerlaubnis
    – acht- bis zwölfmonatige Sperrfrist für eine Wiedererteilung
    – Fahrer kann Fahrerlaubnis auch lebenslang verlieren

Verkehrsdelikt

Bußgeld/Punkte

Fahrverbot, MPU

Ersttat: +0,5 Promille 500 Euro / 2 1 Monat + MPU
Zweittat: +0,5 Promille 1.000 Euro / 2 3 Monat + MPU
Dritttat: +0,5 Promille 1.500 Euro / 3 3 Monat + MPU

die Promillegrenzen im Ausland

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Strafe Promillegrenze Land
Geld-/Freiheitsstrafe 0,5 – 0,8 USA
min. 100 Euro 0,0 Tschechien
min. 545 Euro 0,5 Schweiz
min. 145 Euro 0,2 Polen
min. 300 Euro 0,5 Österreich
min. 325 Euro 0,5 Niederlande
min. 145 Euro 0,5 Luxemburg
min. 135 Euro 0,5 Frankreich
Max. 1 Monatsgehalt 0,5 Dänemark

Spezielle Regeln für Fahranfänger?

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Fahranfänger sowie junge Autofahrer bis 21 Jahre dürfen keinen Alkohol vor der Fahrt trinken. Die Promillegrenze liegt hier bei 0,0. Wird sie überschritten, sind Bußgelder ab 250 Euro und Punkte in Flensburg fällig. Auch eine Verlängerung der Probezeit und der Führerscheinentzug können die Folge sein. Wer die Fahrerlaubnis dann wiederhaben möchte, muss an einer kostenpflichtigen Nachschulung / Aufbauseminar teilnehmen. Ist man Wiederholungstäter drohen neben höheren Bußgeldern auch drei Punkte in Flensburg. Steht die Fahrt unter Alkohol in Verbindung mit einem Unfall und vielleicht sogar einer Körperverletzung kann auch eine Freiheitsstrafe drohen.

Fahrverbot auch ohne Führerschein

Als Fahrradfahrer darf man betrunken nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ab einem Promillewert von 1,6 steht eine Strafe an. Egal ob die betreffende Person einen Führerschein besitzt oder nicht. Ist man im Besitz so drohen sogar drei Punkte, eine Geldstrafe und auch ein Fahrverbot sowie eine Anordnung zur MPU können die Folge sein. Ist der Blutalkoholwert bei 0,3 Promille oder mehr und äußert sich in einem fahrauffälligen Verhalten gibt es eine Strafanzeige. Fährt man ein E-Bike, so kommt es auf die Höchstgeschwindigkeit an. Bis maximal 25 km/h sind die Regeln identisch mit normalen Radfahrern, ist man schneller gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Wann steht eine MPU an?

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Wurde man mit 1,6 Promille oder mehr erwischt, steht fast immer die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Nur so hat man Gelegenheit den entzogenen Führerschein zurückzubekommen. Ist man Wiederholungstäter, dann kann die Untersuchung auch bei geringeren Alkoholwerten angeordnet werden.

Was ist eine MPU?

Die MPU ist auch als „Idiotentest“ bekannt und setzt sich aus drei Teilen zusammen. Die medizinische Untersuchung, der Leistungs- und Reaktionstest und die verkehrspsychologische Untersuchung. Die MPU soll die Gefahr einer Wiederholungstat minimieren. Sind die drei Tests bestanden kann man die Fahrerlaubnis zurückerhalten. Fällt man aber durch, muss eine weitere MPU durchgeführt werden. Weitere Kosten sind dann vorprogrammiert.

Alkohol am Steuer und Versicherung?

Baut man unter Alkoholeinfluss einen Unfall, dann kann es passieren, dass der Versicherungsschutz zum Teil oder sogar komplett verloren geht. Hat man den Unfall durch einen erhöhten Alkoholpegel mitverschuldet, so ist für die Versicherung eine Kürzung vom Anteil der Kosten prozentual denkbar. Hat man grob Fahrlässig gehandelt kann es sein, dass die Versicherung generell nicht zahlt. Das kann übrigens pauschal ab einem Wert von 1,1 Promille der Fall sein. Somit kann man als Unfallverursacher in Regress genommen werden, was extrem teuer werden kann.

Damals waren 1,5 Promille in D erlaubt!

Fast jeder der Alkohol trinkt, wird es merken. Mit Alkohol sinkt die Hemmschwelle und es steigt die Risikobereitschaft. Eine Flasche Bier macht sich schon bemerkbar und damit kann ein Alkoholspiegel von 0,3 Promille durchaus locker erreicht sein. Die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Sehleistung lassen nach. Das Resultat ist ein höheres Unfallrisiko. Im Jahr 1953 hat Bundesgerichtshof eine Grenze von 1,5 Promille festgelegt. Ein völlig verrückter Wert nach heutigen Maßstäben. 20 Jahre später (1973) senkte der Bundesrat den erlaubten Blutalkohol-Wert auf 0,8 Promille und hat zudem einen entsprechenden Paragraphen in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgenommen. Seither ist Alkohol am Steuer mindestens eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Da die Unfallquote aber noch immer hoch blieb, wurde am 1. Mai 1998 die aktuelle Promillegrenze von 0,5 beschlossen. Seither gingen die Unfälle durch Trunkenheit am Steuer zurück.

Ihr wollt noch mehr Infos zu diesem Thema? Dann lest Euch den Alkohol am Steuer“ Gastartikel der VON RUEDEN Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Berlin zu diesem Thema durch.

PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie für zusammengefasst:

https://youtu.be/mTKjllyh24s

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:

Fahren ohne Führerschein? Das sind die aktuellen Strafen!

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Mängelkarte – Was ist das? Das sind die Kosten und Fristen!

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Bei Rot über die Ampel gefahren: Diese Strafen drohen bei Rotlichtverstößen

Promillegrenze! Alkohol am Steuer – Trunkenheit wird teuer!

Übrigens: tuningblog hat noch ganz andere Möglichkeiten zur Berechnung der verschiedensten Dinge online. Die folgende Galerie liefert eine Übersicht aller verfügbaren Rechner:

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert