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Kfz-Steuer berechnen 2021/2022: Kosten hier berechnen!

Der Kfz-Steuer kommt bei der Betrachtung der Kosten für ein Auto große Bedeutung zu. Um diese zu berechnen, werden Hubraum, Fahrzeugart, Antrieb und CO2-Ausstoß herangezogen. Um einen groben Überblick zu erhalten, ist der vom Finanzministerium angebotene Steuerrechner hilfreich. Für neu zugelassene Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch stieg 2021 die Kfz-Steuer. Hingegen sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer bis zum Jahr 2025 befreit. Für alle Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, ändert sich derzeit nichts.

Berechnung der Kfz-Steuer

Die für die Steuerhöhe heranzuziehenden Bemessungsgrundlagen regelt das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Auf Fahrzeuge, die einen hohen CO2- und Schadstoff-Ausstoß haben, entfallen demnach höhere Steuern. Fahrzeuge, die umweltfreundlicher sind, erfahren eine steuerliche Entlastung. Weiterhin werden zur Berechnung der Kfz-Steuer abgesehen vom Hubraum zusätzlich die Abgasnorm, sprich die Zugehörigkeit zu einer Schadstoffklasse sowie der CO2-Ausstoß herangezogen.

Das Bundesministerium der Finanzen bietet die Möglichkeit, die jährlichen Kosten für die Kfz-Steuer über einen Kfz-Steuer-Rechner zu ermitteln. In der Eingabemaske eingangs von unserem Artikel sind die Fahrzeugart, also beispielsweise Motorrad oder Pkw und der entsprechende Antrieb, also Benziner oder Diesel, angegeben. Anschließend werden noch die Daten für den CO2-Wert und der Hubraum benötigt. Diese können der Zulassungsbescheinigung im Teil 1 entnommen werden. Anschließend wird der Betrag der jährlich zu erbringenden Kosten für die Kfz-Steuer angezeigt.

Der CO2-Wert kann vor dem Kauf eines bestimmten Fahrzeugmodells beim Händler erfragt werden oder dem WLTP-Verfahren der Hersteller aus den Prospekten entnommen werden.

Bei aktuellen Pkw mit Ottomotor wird für die Berechnung je angefangene 100 cm³ Hubraum ein Sockelbetrag von 2,00 Euro für das Berechnungsverfahren herangezogen. Bei Dieselfahrzeugen sind es hingegen 9,50 Euro pro angegangene 100 cm³ Hubraum. Der CO2-abhängige Steuerbetrag wird noch hinzugenommen.

Bei Wohnmobilen sind für die Berechnung der Kfz-Steuer das zulässige Gewicht und die Schadstoffklassen ausschlaggebend. Der besten Schadstoffklasse (S6) gehören Wohnmobile an, die nach dem 1. September 2018 zugelassen wurden.

Auswirkungen der Messverfahren und des Klimaschutzes

Die Messung der Emissionen neuer Modelle wird seit September 2018 mit dem WLTP-Verfahren ermittelt. Dies Verfahren erfasst die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte genauer als der bisher genutzte NEFZ-Zyklus. Dies hat zur Folge, dass die Kfz-Steuer bei Neuwagen oftmals höher ausfällt. Das Klimaschutzprogramm 2030 hat dazu geführt, dass seit 2021 neu zugelassene Fahrzeuge mit einem hohen Spritverbrauch höher besteuert werden. Keine Änderungen gibt es hingegen für bereits zugelassene Autos.

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Sonderfälle der Steuerberechnung

Die Bemühungen der Bundesregierung, die E-Mobilität konsequent voranzutreiben, sorgt für eine Steuerbefreiung rein elektrisch angetriebener Autos. Dies gilt auch für Elektro-Pkw, die zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassen wurden. Fahrzeuge, die mit Erdgas (CNG) oder Autogas (LPG) betrieben werden, haben trotz eines gleichen Sockelbetrages wie Diesel und Benziner häufig Steuervorteile. Die Steuersätze sind aufgrund des niedrigen CO2-Ausstoßes alternativer Kraftstoffe wesentlich niedriger als die Steuersätze auf Diesel und Benzin. Personen mit körperlichen Einschränkungen sind, in Abhängigkeit der Art des Handicaps, von der Kfz-Steuer zu 50 oder 100 Prozent befreit. Dies gilt jedoch nur für ein Fahrzeug und muss beantragt werden.

Kfz-Steuer und Steuererklärung

Eine Absetzung der Kfz-Steuer ist lediglich Selbstständigen möglich. Wird das entsprechende Fahrzeug beruflich zwischen 50 und 100 Prozent genutzt, handelt es sich um Betriebsausgaben. Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrzeug für den Weg zur Arbeitsstelle nutzen, können die Entfernungspauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Die Pauschale gilt jedoch nur für Arbeitstage und die einfache Fahrtstrecke. Wird das Fahrzeug für Dienstreisen genutzt, ist die gesamte Strecke anzusetzen. Mit dieser Pauschale sind Kfz-Versicherungen, Kfz-Steuer und auch Fahrzeugreparaturen abgedeckt.

Ältere Autos, Motorräder, Quads und Trikes

Für Pkw, die im Zeitraum zwischen 05.11.2008 und 30.06.2009 ihre Erstzulassung hatten, gilt die sogenannte „Günstigerregelung„. Sie werden entweder mit der günstigeren Kfz-Steuer-Variante „CO2-Steuer“ oder der „alte Hubraumsteuer“ besteuert. In diesen Fällen übernimmt das Finanzamt die Berechnung automatisch und der Fahrzeughalter muss nichts unternehmen. Fahrzeuge, die vor dem 05. 11.2008 erstzugelassen wurden, gilt die „alte Hubraumsteuer“. Ursprünglich sollte 2013 der Altbestand in die CO2-Steuer überführt werden. Dies ist jedoch bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.

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Pkw mit Drehkolben-/Wankelmotor werden genau wie Fahrzeuge mit Ottomotor besteuert. Hierbei gilt jedoch das doppelte Nenn-Kammervolumen als Hubraum.

Dreirädrige und leichte vierrädrige zulassungspflichtige Fahrzeuge (Fahrzeugklasse L7e und L5e) werden hinsichtlich der Kfz-Steuer wie Pkw behandelt. Wegen nicht vorhandenen, in gesicherten verbindlichen Verfahren erhobenen CO2-Werten, fand keine Umstellung auf die Steuerbemessungen nach dem Hubraum und nach den Kohlendioxidemissionen zum 01.07.2009 statt. Entsprechend erfolgt die Berechnung für diese Fahrzeuge nach wie vor nach den Schadstoffemissionen und dem Hubraum.

Zweiräder mit Motor

Hier gilt nach wie vor das „alte“ Steuersystem. Das bedeutet, dass die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Zweiräder 1,84 Euro pro angegangene 25 cm³ Hubraum beträgt. Zulassungsfrei und somit nach § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes steuerbefreit sind Leichtkrafträder, deren Nennleistung maximal 11 kW beträgt. Mit einem Verbrennungsmotor darf der Hubraum mehr als 50 cm³, jedoch maximal 125 cm³ betragen. Kleinkrafträder dürfen bauseitig maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Ebenfalls fallen unter den Paragrafen Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor mit einem maximalen Hubraum vom 50 cm³ und Fahrzeuge mit einem Elektromotor, dessen Nenndauerleistung maximal 4 kW beträgt.

Tatsächliche Kosten eines Autos

Abgesehen vom Kaufpreis eines Autos gibt es noch weitere Kosten, die vor der Anschaffung berücksichtigt werden sollten. Der Wertverlust (kann hier berechnet werden) nimmt hierbei den größten Posten ein. Allerdings sind auch die Betriebskosten, Kosten für Versicherungen (kann hier berechnet werden) und eben auch die Kfz-Steuer nicht zu vernachlässigen. Gleichfalls sind Kosten für neue Reifen (kann hier berechnet werden) oder auch Werkstattbesuche einzukalkulieren.

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Übrigens: tuningblog hat noch ganz andere Möglichkeiten zur Berechnung der verschiedensten Dinge online. Die folgende Galerie liefert eine Übersicht aller verfügbaren Rechner:

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