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Bei Rot über die Ampel gefahren: Diese Strafen drohen bei Rotlichtverstößen

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Oktober 2020 um 06:44 Uhr

Bei Rot über die Ampel gefahren: Diese Strafen drohen bei Rotlichtverstößen

Eine rote Ampel bedeutet klar und deutlich: Stopp! Wer dennoch bei Rot über eine Kreuzung fährt, muss mit empfindlichen Strafen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog rechnen. Denn: Wer die Ampel missachtet, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Doch Rotlichtvergehen ist nicht gleich Rotlichtvergehen. Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Beides sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog belegt sind. Und bei beiden Ordnungswidrigkeiten überfährt der Autofahrer eine rote Ampel und tritt in den sogenannten Gefahrenbereich ein. Das ist der Bereich, der hinter der Ampelanlage liegt und durch eine weiße Linie gekennzeichnet ist. Um den Eintritt in den Gefahrenbereich festzustellen, wird der Autofahrer zweimal geblitzt. Ja, auch bei Rotlichtverstößen wird geblitzt – das sind die sogenannten Ampelblitzer.

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Bei Rot über die Ampel gefahren: Diese Strafen drohen bei Rotlichtverstößen

Der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß liegt in der Dauer, die die Ampel bereits auf Rot stand, während der Autofahrer über die Kreuzung fuhr. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß zeigte die Ampel weniger als eine Sekunde lang Rot. Dem geblitzten Fahrer drohen dann ein Bußgeld in Höhe von mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zur Gefährdung anderer Personen oder zu einem Sachschaden, sind höhere Strafen möglich. Der teuerste einfache Rotlichtverstoß kostet 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß stand die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot. Dem Fahrer drohen dann eine Geldstrafe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Auch hier gilt: Gefährdet die Aktion Personen oder Sachen, verschärft sich die Strafe. Bis zu 300 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot sind möglich. Zusätzlich kann bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Nämlich dann, wenn Personen zu Schaden kommen und daher § 315c Strafgesetzbuch (StGB) herangezogen wird.

gilt für Auto-, LKW-, Motorrad und Fahrradfahrer

Bei Rot über die Ampel gefahren: Diese Strafen drohen bei Rotlichtverstößen

Die Regeln und Strafen gelten übrigens sowohl für Auto-, LKW- und Motorradfahrer als auch für Fahrradfahrer. Nur Fußgänger erwarten geringere Strafen, da es für andere Verkehrsteilnehmer weniger gefährlich ist, wenn sie bei Rot über die Ampel gehen. Im Übrigen ist es ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, eine gelbe Ampel zu überfahren. Auch hier drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog, wenn der Verkehr dadurch gefährdet wird.

In der Probezeit bei Rot über die Ampel gefahren

Extrem vorsichtig müssen junge Fahrer in der zweijährigen Probezeit sein. Verstöße gegen das Verkehrsrecht werden in dieser Zeit besonders hart bestraft. Wer in der Probezeit etwa eine rote Ampel überfährt, begeht einen sogenannten A-Verstoß – unabhängig davon, ob es ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß war. Zusätzlich zu den Strafen aus dem Bußgeldkatalog erreicht den Fahranfänger eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF). Zudem wir die Probezeit um zwei auf vier Jahre verlängert.

Bei Bußgeldbescheid begründeten Einspruch einlegen!

Wer einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtvergehens bekommt, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Das lohnt sich besonders, wenn ein Fahrverbot droht und der Fahrer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist – oder eben bei Fahrern in der Probezeit. Ein Anwalt für Verkehrsrecht erhält volle Einsicht in die Fallakte und kann zum Beispiel prüfen, ob der Ampelblitzer korrekt geeicht wurde oder der beteiligte Messbeamte ausreichend geschult war. Innerhalb von zwei Wochen kann der geblitzte Fahrer dann begründeten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Die anwaltliche Betreuung wird in der Regel von der Rechtsschutzversicherung bezahlt.

Ihr seid bei Rot über eine Ampel gefahren und wurdet geblitzt? Wendet euch an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und beantragen bei Bedarf Akteneinsicht. Nehmt über unseren kostenlosen Online-Check Kontakt zu uns auf! Wenn ihr mehr zum Thema Rotlichtverstöße erfahren wollt, schaut auf unseren YouTube-Kanal RECHT EINFACH – VON RUEDEN. PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie für zusammengefasst:

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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