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VW verliert im Abgasskandal: Oberstes Gericht spricht Kunden Schadensersatz zu!

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. September 2023 um 12:46 Uhr

VW verliert im Abgasskandal: Oberstes Gericht spricht Kunden Schadensersatz zu!

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VW hat heute eine herbe Niederlage im Abgasskandal kassiert: Der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste Gericht in Deutschland, hat Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz an einen VW-Fahrer verpflichtet. Der klagende VW-Kunde bekommt nun gut 25.000 Euro vom Wolfsburger Autobauer und kann das manipulierte Fahrzeug zurückgeben. Dieses verbraucherfreundliche Urteil ist ein Meilenstein in der Aufbereitung des Abgasskandals!

VW-Abgasskandal: Schummelsoftware manipuliert Abgasreinigung

Der klagende VW-Fahrer hatte im Januar 2014 einen gebrauchten VW Sharan für rund 31.000 Euro gekauft. Das Auto fährt mit einem 2-Liter EA189-Dieselmotor, der von VW selbst entwickelt und produziert wurde. Im Jahr 2015 wurde dann der VW-Abgasskandal öffentlich: Volkswagen hat in viele Dieselfahrzeuge eine Abschalteinrichtung eingebaut. Eine Schummelsoftware manipuliert dabei die Abgasreinigung. Das bedeutet: Während einer Testsituation bei den Zulassungsbehörden reinigte das Auto die Abgase vollständig und filterte gesundheitsschädliche Stickoxide heraus. Alle gesetzlichen Emissionsgrenzwerte konnten eingehalten werden. So erhielt der VW Sharan die Abgasnorm Euro 5 und wurde für den Straßenverkehr zugelassen.

Auf der Straße hielt der Sharan die vorgeschriebenen Grenzwerte jedoch nicht mehr ein, weil das Auto erkannte, dass es sich nicht mehr in einer Testsituation befand. Die Schummelsoftware in der Motorsteuerung hemmte die Abgasreinigung oder schaltete sie sogar komplett ab. Die Folge: Der Sharan pustete weit mehr gesundheitsschädliche Abgase in die Luft als erlaubt. Diese Emissionen tragen zur schlechten Luftqualität in Städten bei und provozieren Fahrverbote.

Verbraucherfreundliches BGH-Urteil im VW-Abgasskandal!

VW verliert im Abgasskandal: Oberstes Gericht spricht Kunden Schadensersatz zu!

Der BGH entschied heute: VW habe den klagenden Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt – dem Kunden also mit Absicht geschadet. Der Grund: Der VW-Kunde hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, den er nicht unterschrieben hätte, wenn er von der manipulativen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Denn wer will schon betrogen werden und ein Auto fahren, das dreckiger und schädlicher ist als vom Hersteller beworben? Dass VW systematisch, langwierig und weltweit manipuliert hat, rechtfertigt den Anspruch auf Schadensersatz noch mehr, so der BGH in seinem Urteil.

Volkswagen muss dem klagenden Sharan-Fahrer nun den Kaufpreis zurückzahlen. Von den rund 31.000 Euro, die der Gebrauchtwagen gekostet hat, wird jedoch eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen. Dieser Abzug wird vorgenommen, weil der Kläger das Auto bereits gefahren hat – im aktuellen Fall rund 20.000 Kilometer. Also werden rund 6.000 Euro vom Kaufpreis abgezogen, sodass der Sharan-Fahrer nun gut 25.000 Euro erhält. Hinzu kommen noch Zinsen, die VW an den Kunden zahlen muss. VW nimmt den dreckigen Sharan zurück – der Kunde hatte das Fahrzeug ohnehin schon abgemeldet, weil er es nicht mehr fahren wollte.

Jetzt dreckigen Diesel abgeben und neues Auto kaufen

Das heutige Urteil ist eine gute Nachricht für alle VW-Dieselfahrer, die vom Abgasskandal betroffen sind. Denn: Du hast nun die Chance, ebenfalls zu klagen, einen Schadensersatz zu erhalten und deinen dreckigen Diesel abzugeben. Die hohe Summe des Schadensersatzes kannst du nutzen, um ein neueres, umweltfreundlicheres Fahrzeug zu kaufen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Dieselfahrer, die das VW-Vergleichsangebot angenommen haben, können nicht mehr klagen. Der Verbraucherzentralen Bundesverband und Volkswagen hatten vor kurzem einen Vergleich ausgehandelt. Die Bedingung: Wer das Angebot annimmt, darf nicht mehr gegen Volkswagen vor Gericht ziehen. Alle, die das Angebot abgelehnt haben oder erst keines bekommen haben, können aber weiterhin eine Einzelklage einreichen.

Klage einreichen und Schadensersatz erhalten

Der Sharan-Fahrer hatte vor dem Landgericht und einem Oberlandesgericht gegen VW geklagt. Am Ende landete der Fall bei Deutschlands höchstem Gericht – dem Bundesgerichtshof. An den Entscheidungen des BGH orientieren sich alle anderen deutschen Gerichte, wenn sie ähnliche Fälle behandeln. Den deutschen Gerichten liegen noch etwa 60.000 Klagen im VW-Abgasskandal vor. Diese Urteile werden höchstwahrscheinlich so ähnlich ausfallen wie das heutige vom BGH. Edit 08.2020: Und scheinbar gibt es auch bei Benzinern illegale Abschalteinrichtungen!

Willst du das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs für dich nutzen und gegen VW klagen? Nimmt Kontakt zu uns auf! Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt mehr als 12.000 Mandanten gegen alle vom Abgasskandal betroffenen Autobauer. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir dir, welche rechtlichen Schritte du gehen kannst und welche Erfolge möglich wären. Nimm Kontakt zu uns auf: telefonisch unter 030 / 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de. Wir helfen dir gern!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

3 Kommentare

  1. Hannelore Galka

    Wir haben noch keine Klage eingereicht.Hätten wir überhaupt noch eine Chance? Audi Q3 Baujahr 2o12

  2. Dietrich Bachmann

    Das ist ja Wahnsinn, dass es so einen Skandal gibt. Jeder, der betroffen ist, sollte eine Klage einreichen. Von diesem Abgasskandal werden sicherlich viele Schadenersatz fordern.

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