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Große Gefahr, harte Strafen: Alkohol am Steuer

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 15. Februar 2023 um 06:57 Uhr

Große Gefahr, harte Strafen: Alkohol am Steuer

Das Geld für ein Taxi ist mir zu teuer. Ich will jetzt nicht so lange auf den Bus warten. Ich merke von den vier Bier noch gar nichts! Obwohl sie alkoholische Drinks getrunken haben, setzen sich viele Autofahrer noch ans Steuer. Alkoholisiert Autofahren kann aber ziemlich gefährlich werden – nicht nur für einen selbst, sondern auch für andere. Deswegen sieht der Bußgeldkatalog harte Strafen für Alkohol am Steuer vor. Hier erfahrt ihr, was alkoholisierten Autofahrern blüht. Der Paragraf, der den Alkoholkonsum für Autofahrer regelt ist § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Demnach stellt das Fahren eines Fahrzeugs unter Einfluss bestimmter Mengen Alkohol eine Ordnungswidrigkeit dar. Es können hohe Strafen für alkoholisierte Verkehrsteilnehmer verhängt werden – bis hin zur Freiheitsstrafe.

Die Promillegrenzen in Deutschland

Große Gefahr, harte Strafen: Alkohol am Steuer

Wer Auto fährt, muss aber nicht gänzlich auf Alkohol verzichten. In Deutschland gilt nicht – wie in anderen Ländern – die Nullpromillegrenze. Stattdessen sind die Promillegrenzen hierzulande gestaffelt:

  • bis zu 0,5 Promille: straffrei
  • zwischen 0,3 und 1,09 Promille: Fahrer gilt als relativ fahruntüchtig
  • ab 1,1 Promille: verboten, absolute Fahrtuntüchtigkeit des Fahrers

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 bis 1,09 Promille angehalten wird und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie etwa Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit, zeigt, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Bei 1,1 Promille oder mehr sind die verkehrsrechtlichen Konsequenzen garantiert. Dazu müssen dann keine Fahrfehler oder Anzeichen von Fahrunsicherheit beim Fahrer durch den Polizeibeamten festgestellt werden.

Strafen für Alkohol am Steuer

Große Gefahr, harte Strafen: Alkohol am Steuer

Wie gesagt: Der Bußgeldkatalog sieht harte Strafen für alkoholisierte Autofahrer vor. Ersttäter, die mit mehr als 0,5 Promille im Blut angehalten werden, müssen 500 Euro zahlen, erhalten zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wer zum zweiten Mal erwischt wird, muss 1.000 Euro zahlen und kassiert zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal erhöht sich die Strafe auf 1.500 Euro; Punkte und Fahrverbot bleiben gleich. Wer mit mehr als 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration unterwegs ist, begeht eine Straftat. Dann wird der Führerschein entzogen und es droht eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Zudem werden drei Punkte in Flensburg eingetragen. Teils noch härter können die Strafen sogar ausfallen, wenn man versucht bei der Atem-Alkoholkontrolle vorsätzlich das Messgerät auszutricksen.

Der Entzug des Führerscheins ist also eine mögliche Konsequenz für Alkohol am Steuer. Grundlage bildet hier der § 316 Strafgesetzbuch (StGB): Wer wegen Trunkenheit sein Fahrzeug nicht führen kann und den Verkehr gefährdet, macht sich strafbar. Dann kann auch eine Freiheitsstrafe drohen. Wurde der Führerschein entzogen, muss der Fahrer übrigens eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einhalten, bis ihm die Fahrerlaubnis erneut erteilt werden darf. Zudem droht die MPU wegen Alkohol!

Ausnahme: Alkohol in der Große Gefahr, harte Strafen: Alkohol am Steuer

 

Die Probezeit stellt allerdings eine Ausnahme dar. Hier gilt die 0,0-Promillegrenze. Heiß: Wer frischer Fahranfänger ist, darf nicht einen Tropfen Alkohol trinken, wenn er später noch Autofahren will. Das gilt übrigens auch für Fahrer unter 21 Jahren – selbst wenn sie schon aus der Probezeit raus sind. Wer trotzdem in der Probezeit mit Alkohol im Blut erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Zu den Strafen aus dem Bußgeldkatalog – 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg – kommen dann noch die Anordnung der Teilnahme an einem  Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre hinzu. Wer drei A-Verstöße begeht, muss seinen Führerschein übrigens wieder abgeben.

Hast du einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer erhalten und möchtest wissen, ob sich an der Strafe noch etwas ändern lässt? Mache den kostenlosen Online-Check und finde heraus, ob sich ein Einspruch lohnt. Du brauchst anwaltlichen Beistand bei einem verkehrsrechtlichen Fall? Wende dich an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Rufe uns unter der 030 / 200 590 770 an oder schreibe uns eine Mail an [email protected]. Wir beraten dich gern!

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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