In jedes Fahrzeug gehört ein Verbandskasten. Wer Glück hat, muss ihn niemals einzusetzen. Allerdings muss er im Notfall einwandfrei sein. Doch überprüft ihn jemand auf die Vollständigkeit? Ins Fahrzeug gehören neben dem Verbandskasten auch eine Warnweste und ein Warndreieck. Sie sind Pflichtausstattung. Doch was kommt rein in den Verbandskasten? Dinge, wie etwa Wundschnellverbände, Schere, Kompressen und Einmalhandschuhe. Und zukünftig sollen auch noch zwei Masken enthalten sein. Noch mehr Infos zum Inhalt gibt es hier. Doch ist der Verbandskasten einmal im Fahrzeug, wird er schnell vergessen. Es ist deshalb gut, wenn kein Unfall passiert, bei dem man ihn benötigt. Trotzdem sollte man regelmäßig schauen, ob die Ausrüstung noch vollständig und haltbar ist. Und der Verbandskasten wird auch bei der Hauptuntersuchung überprüft.
Vollständigkeit und unbegrenzte Haltbarkeit?
Nein, da auf dem Kasten ein Ablaufdatum (Ablaufdatum) steht. Laut TÜV gilt das für Inhalte wie etwa Kompressen oder Verbandsmaterialien, die separat gekennzeichnet sind. Eine Schere und ähnliche Dinge weisen natürlich kein Verfallsdatum auf, sodass prinzipiell die einzelnen verfallenen Bestandteile ausgewechselt werden könnten, bevor die Entsorgung des ganzen Verbandskastens erfolgt.
Hauptuntersuchung: wird überprüft?
Als Teil der Pflichtuntersuchung gilt, dass die Prüfer prüfen, ob der Kasten im Fahrzeug vorhanden ist und ob die darin enthaltenen Bestandteile der Norm entsprechen. Weiter kann als Ergänzungsuntersuchung auch die Kontrolle vom Ablaufdatum möglich sein. Wenn der Verbandskasten fehlt, gilt er als mangelhaft oder unzureichend. Das beanstandet der Prüfer als geringen Mangel. Wenn das Verfallsdatum abgelaufen ist, wird das nur als Hinweis im Prüfbericht erwähnt.
Keine TÜV Plakette wegen mangelhaften Verbandskasten?
Die Zuteilung der Plakette erfolgt auch bei einem geringen Mangel. Der Halter trägt jedoch die Verantwortung, den Mangel zeitnah abzustellen. Das bedeutet, dass man nicht noch einmal zur Nachuntersuchung aufgrund vom mangelhaften Verbandskasten muss. Das stellt einen Unterschied zum erheblichen Mangel dar. Bevor man die neue HU-Plakette bekommt, muss ein grober Mangel nämlich behoben werden. Jedoch müssen auch geringe Mängel innerhalb vier Wochen beseitigt werden. Bei einer Verkehrskontrolle kann geprüft werden, ob das beim Verbandskasten erfolgt ist oder nicht. Wer keinen Verbandskasten mitführt, der riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 10 Euro.
Was ist bei der Anschaffung zu beachten?
Beim Kauf eines Verbandkastens kann man nicht viel verkehrt machen. Der Inhalt hat allerdings der Norm DIN 13164 zu entsprechen. Aufgrund von entsprechenden Standards und Normen ist die Qualität der enthaltenen medizinischen Produkte damit abgesichert. Jedoch steht demnächst eine Neuerung an: Gemäß Bundesverkehrsministerium soll auch der medizinische Mund-Nasen-Schutz ein verpflichtender Bestandteil vom Verbandskasten sein. Als Zeitpunkt gilt die folgende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Diese kommt wahrscheinlich irgendwann 2022.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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