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Was ist während der Corona-Pandemie im Auto erlaubt?

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 9. Dezember 2021 um 06:46 Uhr

Was ist während der Corona-Pandemie im Auto erlaubt?

Eine Frage, die fast täglich neu gestellt wird. Welche Vorschriften gelten im Auto während der Pandemie durch Corona? Die Corona Pandemie hat zu vielen neuen Regeln und Verhaltensweisen im privaten und beruflichen Leben geführt. Und auch in Bezug auf das Autofahren kommen eventuell bald neue Regeln auf die Autofahrer zu. So lässt das Bundesverkehrsministerium gerade ausführlich prüfen, inwieweit das generelle Mitführen von zwei Mund- und Nasebedeckungen pro Fahrzeug auch noch nach der Pandemie zur Pflicht wird. So soll also eventuell das Mitführen von Schutzmasken auch nach dem Ende der Pandemie im Fahrzeug verpflichtend werden. Ähnlich dem Verbandskasten und der Warnweste.

Bußgeld droht, wenn die Maske fehlt!

Der Ressortchef, Andreas Scheuer (CSU), will laut Anfrage der Auto-Bild eine derartige Pflicht in der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechend gesetzlich verankern. Orientierungspunkt hierzu sollen die Regelungen sein, die einmal für das Vorhandensein der bekannten Warnwesten getroffen wurden. Ein Bußgeld soll angedroht werden, wenn die Masken nicht im Fahrzeug vorhanden sind. Bei nicht vorhandenen Warnwesten liegt das Ordnungsgeld derzeit bei 15 Euro.

Was ist während der Corona-Pandemie im Auto erlaubt?

Kontaktbeschränkungen für Insassen

Die Frage, wie viele in einem Fahrzeug mitgenommen werden dürfen, erschließt sich durch die getroffenen Regeln. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben die entsprechenden Kontaktbeschränkungsregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 7. März 2021 verlängert. Danach sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person erlaubt, die nicht in dem Haushalt lebt. Da es keine weiteren Regelungen für die maximale Anzahl von Insassen im Auto gibt, darf davon ausgegangen werden, dass diese auch für Autofahrten gilt. Diese Regelung macht die Fortführung herkömmlicher Fahrgemeinschaften letztlich unmöglich, wenn mehr als eine Person mitfährt.

Maske auch im Auto Pflicht

Der Stadtstaat Berlin hat am 2. Februar 2021 nun auch zusätzlich eine Schutzmasken-Tragepflicht im Auto mit Mitfahrer eingeführt. Der Fahrer ist von der Tragepflicht ausgenommen. Da der Infektionsschutz in der Corona-Pandemie in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt, kann hier auch jedes Bundesland seine eigenen Regeln machen. Andere Bundesländer sehen diese Schutzmaskentragepflicht in Fahrzeugen in dieser Form nicht vor. Vielmehr beschränken sich die Tragepflichten von medizinischen Masken oder den FFP2 Masken auf den öffentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn. Weiterhin besteht durchweg eine Maskentragepflicht im praktischen Fahrschulunterricht und bei den Fahrprüfungen.

Der Fahrer eines Fahrzeugs ist von einer Maskentragepflicht ausgenommen.

Der Fahrer kann beim Tragen von Masken häufig nicht wie erforderlich identifiziert werden, wenn ein Verkehrsverstoß begangen wird. Ein Fahrer muss immer erkennbar sein, andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen die vorhandenen Regeln dar. Eine Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Nicht empfehlenswert ist es im Übrigen, die Corona-Schutzmaske an den Innenspiegel des Fahrzeugs zu hängen. Hängt die Maske am Innenspiegel, schränkt sie die Sicht des Fahrers ein und bietet immer wieder einen Anlass für Ablenkung.

Was ist während der Corona-Pandemie im Auto erlaubt?

Autoreisen in Zeiten von Corona

Kritisch ist noch das Thema Autofahrten und Autoreisen in Verbindung mit der Corona-Pandemie, da es zu erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gekommen ist. Sehr unterschiedliche Regeln sind hierbei zu beachten. Hier wurde schon am 25. November 2020 beschlossen, dass nach Möglichkeit gar nicht mehr gereist werden soll. Dies gilt pauschal zunächst für alle Reisen, seien sie nun beruflicher oder privater Natur. Formuliert wurde das, dass alle nicht zwingend erforderlichen Reisen ins Ausland unterlassen werden sollten. Hier hatte der Gesetzgeber insbesondere auch das touristische Reisen in Skigebiete im Blickfeld.

Gleichzeitig wurde noch eine weitere Regelung getroffen, die eine Beschränkung des Autofahrens an den Inzidenzwert des Wohnorts knüpft. Wer an seinem Wohnort einen Inzidenzwert von über 200 Infizierten pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von sieben Tagen hat, und diese Anzahl seit fünf Tagen durchweg besteht, darf sich nicht weiter als 15 Kilometer rund um seinen Wohnort entfernen. Dies gilt auch für Autofahrten. Damit sind touristische Reisen generell nicht möglich. Möglich und erlaubt sind, dann nur Fahrten aus triftigem Grund und Fahrten zum Arbeitsplatz.

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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