Wie in jedem Jahr ist der 30. November der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Wer diesbezüglich Geld sparen möchte, sollte allerdings vor einem Vertragsabschluss einmal etwas genauer hinsehen. Der Grund hierfür: der Versicherungsschutz. Ein schlechter Versicherungsschutz kann nämlich plötzlich zu einem finanziellen Fiasko führen.
Darauf sollte unbedingt geachtet werden!
Der ADAC empfiehlt, dass eine Kfz-Versicherung ein Mindestmaß an Deckungssummen vorweisen soll. So beträgt diese für eine Haftpflichtversicherung mindestens 100 Millionen Euro für Sachschäden sowie mindestens 15 Millionen Euro für Personenschäden. Weiterhin sollte nicht auf einen sogenannten erhöhten Haftpflichtschutz für Mietwagenschäden im europäischen Ausland und auf eine Regulierung der Schäden bei Unfällen mit Tieren aller Art verzichtet werden. Ebenso sollten (Folge)Schäden für Bisse von Marder abgedeckt sein. Der Schutz bei grober Fahrlässigkeit auch nicht eingeschränkt sein.
Wichtiges in Bezug auf Rabattschutz
Es kann sehr sinnvoll sein, einen sogenannten Rabattschutz in die Kfz-Versicherung einbauen zu lassen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer, der pro Jahr keinen oder nur einen Schaden über die Versicherung regulieren lässt, nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Wichtig ist hier zu wissen, dass nicht jeder Kfz-Versicherer so einen Rabattschutz akzeptiert und den Versicherungsnehmer, trotz des Rabattschutzes in der neu abgeschlossenen Kfz-Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurückstuft. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass die vermeintliche Einsparung nicht zu einer Erhöhung der Kfz-Versicherung führt.
Werkstattbindung: Hol-/Bringservice & Leihauto!
Wer sich mit der Wahl der neuen Kfz-Versicherung für eine Werkstattbindung entscheidet, damit Kosten gespart werden können, sollte dabei einiges beachten. Es ist unter anderem oft so, dass diese Vertrags-Werkstätten nicht immer in unmittelbarer Nähe zu finden sind und aus diesem Grund sollte darauf geachtet werden, dass die neue Kfz-Versicherung einen (kostenlosen) Hol- und Bringservice sowie ein Leihauto beinhaltet. In diesem Zusammenhang empfiehlt der ADAC einen sogenannten Telematik-Baustein in der neuen Kfz-Versicherung. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer über eine App nachweist, dass dieser stets umsichtig fährt. Ein Versicherungsnehmer mit einem Elektro- oder Hybridauto sollte unbedingt darauf achten, dass spezielle Versicherungsleistungen für diese Fahrzeuge inbegriffen sind. Dies betrifft vorrangig Schäden am Akku, an Kabeln oder aber an der Ladeinfrastruktur.
Sparen bei der aktuellen Kfz-Versicherung
Versicherungsnehmer, die einen Wechsel der Kfz-Versicherung in Betracht ziehen, sollten die verschiedenen Versicherungen bereits Anfang November vergleichen. Wichtig ist, sollte der neue Versicherungsgeber den Altvertrag nicht übernehmen, dass dieser rechtzeitig selbst gekündigt wird, allerdings erst, wenn der Versicherungsschein des neuen Versicherungsgebers vorliegt.
Wer bei seiner aktuellen Kfz-Versicherung bleiben möchte, kann natürlich mit einigen Tricks auch etwas sparen. Beispielsweise bei der Zahlungsweise. Eine Zahlungsweise jährlich fällt geringer aus, wie eine Zahlungsweise pro Quartal oder gar pro Monat. Ferner sollten Veränderungen Berücksichtigung finden. Dies kann etwa eine Veränderung der Fahrleistung sein, wenn beispielsweise überwiegend nur noch im Home-Office gearbeitet wird oder man in Rente geht. Eine weitere Veränderung kann aber auch den Fahrerkreis betreffen. Zum Beispiel wenn das Kind nun sein eigenes Auto hat. Wichtig ist zudem, dass das Auto mit zunehmenden Alter nicht unbedingt weiterhin Vollkasko oder aber Teilkasko versichert sein muss und man deshalb auf Haftpflicht umstellen kann.
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