Freitag , 26. April 2024
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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das gilt es zu beachten!

Lesezeit 6 Min.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das gilt es zu beachten!

Wann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann, ist klar geregelt. Dennoch ranken sich um dieses Thema zahlreiche Gerüchte und Halbwahrheiten. Das liegt vor allem daran, dass nicht immer auf den ersten Blick klar ist, wann und unter welchen Umständen die Übertragung möglich ist.

Schadenfreiheitsklasse übertragen – diese Voraussetzungen müssen gegeben sein

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das gilt es zu beachten!

Ein in Deutschland gültiger Führerschein ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, wenn es um die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse geht. Wie genau die Regularien zur Gültigkeit des Führerscheins lauten, kann beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachgelesen werden. Ein Führerschein aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bietet dabei die größte Sicherheit. Außerdem ist wichtig, dass die Fahrzeugarten zusammenpassen, wenn die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden soll. Der Wert kann also nicht von Pkw auf Lkw übertragen werden oder umgekehrt.

  • Das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse bietet für den Übernehmenden eine hohe Kostenersparnis.
  • In der Regel kann die Schadenfreiheitsklasse nicht von einem Pkw auf einen Lkw übertragen werden.

Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Fahrzeuggruppen. Getauscht werden kann dabei entweder innerhalb der jeweiligen Fahrzeuggruppe oder aus einer höherwertigen in eine niedrigere Gruppe. Damit wäre es zwar nicht möglich, den Wert von einem Pkw auf einen Lkw zu übertragen, wohl aber von einem Lkw auf einen Pkw. Allerdings variiert die Einteilung der Gruppen je nach Versicherungsgesellschaft. Meist gehören dennoch sämtliche Privat-Pkws zu der gleichen Fahrzeuggruppe.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das gilt es zu beachten!

Wichtig: Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollten die alten mit den neuen Fahrzeuggruppen verglichen werden. Dabei ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass die gewünschte Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, damit sie nicht verloren geht. Das ist auch dann wichtig, wenn die Schadenfreiheitsklasse nach einigen Jahren auf die eigenen Kinder übertragen werden soll. Das muss mit dem jeweiligen Vertrag ebenfalls möglich sein. Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse setzt nicht voraus, dass beide Parteien Kunde bei der gleichen Versicherung sind.

Dennoch sollte beachtet werden, dass die Übertragung endgültig ist und im Nachhinein nicht mehr zurückgenommen werden kann. Deshalb sollte im Vorfeld genau überlegt werden, wem sie zugeschrieben wird, damit er oder sie davon profitieren kann.

An wen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden?

Die Schadenfreiheitsklasse auf die eigenen Kinder zu übertragen ist eine sehr beliebte Variante. Das ist grundsätzlich kein Problem, denn in den meisten Fällen ist die Übertragung des Wertes zwischen Verwandten ersten Grades ohne Weiteres möglich. Darunter fallen die Eltern, die eigenen Kinder wie auch der jeweilige Ehepartner. Ein solcher Übertrag kann sogar per Testament festgelegt und geregelt werden. In einem solchen Fall erhalten die Erben den Rabatt, sobald der Versicherungsnehmer stirbt, zusammen mit dem Auto.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das gilt es zu beachten!

Bei Verwandten zweiten Grades sind die Regelungen hingegen unterschiedlich. Sie unterscheiden sich je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft. Soll die Schadenfreiheitsklasse zum Beispiel an den Neffen weitergegeben werden, dann sollte bei der Versicherung im Vorfeld nachgefragt werden, ob das überhaupt möglich ist. Außerdem sollte diese Regelung in den Vertragsbedingungen genau definiert sein. Wer in diesem Fall weitreichende Überlegungen anstellt, sollte auf jeden Fall die verschiedenen Kfz-Versicherungen ausführlich miteinander vergleichen, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.

In der Theorie ist es auch möglich, die Schadenfreiheitsklasse an eine beliebige dritte Person zu übertragen. Allerdings ist das selten der Fall, da die wenigsten Versicherungsgesellschaften einen solchen Übertrag genehmigen. Für den Fall, dass ein solcher Übertrag an eine Person ohne Verwandtschaftsverhältnis wünschenswert ist, sollte die Möglichkeit vor Vertragsabschluss genau geklärt werden. Dabei kann entweder auf den entsprechenden Passus in den Bedingungen des Vertrags gelesen werden oder aber fachlicher Rat durch einen Versicherungsberater eingeholt werden.

Junge Personen: Hier gibt es meist einen entscheidenden Haken!

Obwohl die Schadenfreiheitsklasse auch auf sehr junge Personen übertragen werden kann, gibt es hierbei dennoch einen Haken. So ist der Betrag, den sie übernehmen können, nur so hoch, wie er theoretisch sein könnte, seit sie in Besitz ihres Führerscheins sind. Wer seinen Führerschein erst seit 5 Jahren besitzt, kann demnach den Rabatt für Schadenfreiheit für 5 Jahre übernehmen, nicht mehr. Das ist auch der Grund, warum es nicht zielführend ist, die Schadenfreiheitsklasse auf jemanden zu übertragen, der gerade erst seinen Führerschein erlangt hat. Stattdessen sollte ein paar Jahre gewartet werden. Dieses Vorgehen ist auch deshalb sinnvoll, da es statistisch betrachtet in den ersten Jahren seit dem Erhalt vom Führerschein vermehrt zu Unfällen kommt. Und diese würden den Rabatt anschließend vermindern oder gar aufheben.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das gilt es zu beachten!

Die Übertragung von einem Firmenwagen auf den privaten Pkw

Auch für alle, die zuvor mit einem Firmenwagen unterwegs waren, gilt es eine erste Hürde zu überwinden. So kann der Schadensfreiheitsrabatt nur dann auf das eigene Auto übertragen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Bei großen Fuhrparks sind außerdem selten Rabatte vorhanden, die übertragen werden könnten. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Wenn die eigene Schadenfreiheitsklasse in das Unternehmen mit eingebracht wurde, dann ist man selbst Mitversicherer. Ist das der Fall, dann kann der Rabatt auf den privaten Pkw übertragen werden, ohne das Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen.

Wie funktioniert der Übertrag?

Der Übertrag der Schadenfreiheitsklasse ist meist unkompliziert. Zuerst sollte per E-Mail oder Telefon in Erfahrung gebracht werden, ob die Übertragung wie gewünscht durchgeführt werden kann. Falls ja, dann können die notwendigen Unterlagen bei der Versicherung angefordert werden. Heutzutage werden diese Unterlagen meist per E-Mail zugeschickt, wodurch eine lange Wartezeit entfällt.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das gilt es zu beachten!

Anschließend werden die Formulare ausgefüllt und per Post oder als E-Mail-Anhang zurück an die Versicherungsgesellschaft geschickt. Dabei ist es wichtig, alle geforderten Unterlagen zu senden – beispielsweise eine Kopie des Ausweises, Führerscheins oder der Sterbeurkunde. Die Bearbeitung ist meist nach ein paar Tagen oder Wochen abgeschlossen. Wenn der Versicherer nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert, ist es sinnvoll, noch einmal nachzufragen, ob die Unterlagen eingegangen sind.

Achtung: Auch bei der Übertragung gelten gewisse Fristen. Wenn die Schadenfreiheitsklasse beispielsweise mehr als sieben Jahre lang ungenutzt bleibt, dann verfällt sie. Für Verstorbene beträgt der Zeitraum meist 12 Monate. Die genauen Bedingungen sollten der Versicherungspolice entnommen werden.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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