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Schaden durch ein Schlagloch – Wer haftet eigentlich?

Der Winter 2020/2021 hat durch seine kalte und nasse Witterung für viele Unfälle auf Deutschlands Straßen gesorgt. Während bei einem typischen Unfall die Schuldfrage meist schnell geklärt ist, schaut das bei einem Schaden durch eine defekte Straße anders aus. Sollten Sie einen Schaden durch ein Schlagloch erlitten haben, stellt sich für Sie vielleicht die Frage der Haftung. tuningblog.eu – Das Tuning Magazin! klärt hierzu auf.

Schaden durch ein Schlagloch

Momentan kommt es zu Häufungen von Schlaglöchern auf den Straßen. Schuld daran ist die Witterung. Je öfter der Straßenbelag dem Wechsel von Frost auf Tauwetter ausgesetzt ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schlagloch entsteht. Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und/oder mit vorhandenen Schäden neigen besonders zu Schlaglöchern.

Doch wie entsteht überhaupt ein Schlagloch?

Im Winter gefriert die Wassereinlagerung bei niedrigen Temperaturen in der Schotterschicht unter der Fahrbahndecke. Das gefrorene Wasser dehnt sich aus und hebt die Asphaltdecke an. Taut das Eis auf, entstehen Wasserlachen unter der Fahrbahndecke, wodurch der Untergrund aufweicht. Sobald Sie mit Ihrem Fahrzeug eine solche Straße passieren, bricht die Fahrbahndecke unter dem Gewicht des Fahrzeugs ein und zerbröselt. Das Schlagloch ist geboren.

Schaden umgehend dokumentieren!

Sind Sie über ein Schlagloch gefahren, dass einen Schaden am Auto verursacht hat, dann ist es sinnvoll eine sofortige Schadenaufnahme vom Fahrzeug zu dokumentieren. Neben der eigenen Dokumentation durch Fotos können auch Zeugen hinzugezogen werden. Ist ein Schlagloch so groß, dass Ihr Fahrzeug einen erheblichen Schaden aufweist, und beispielsweise danach nicht mehr fahrbereit ist, dann sollten Sie die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Denn nur wer seinen Schaden ordnungsgemäß protokolliert und aufnimmt, hat ein Recht auf Schadensersatz. Aber wer reguliert einen solchen Schaden? Ist es die Teilkaskoversicherung, die Vollkaskoversicherung oder die zuständige Behörde?

anderes Thema:  Tuning muss nicht teuer sein! So kann man beim Tuning sparen.

Vollkaskoversicherung oder Behörde müssen zahlen!

Falls Sie jetzt auf die Teilkaskoversicherung getippt haben, müssen wir Sie enttäuschen. Denn sie kommt nicht für Schäden durch ein Schlagloch auf. In diesem Fall sind Sie nur auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Vollkaskoversicherung übernimmt bei einem Schaden durch ein Schlagloch in den meisten Fällen die Reparaturkosten. Grundsätzlich gilt es allerdings zu prüfen, ob die zuständige Kommune bzw. Behörde haftbar gemacht werden kann. Diese ist für den verkehrssicheren Zustand der Straßen zuständig.

Eigene Sorgfaltspflicht ist das oberste Gebot!

Ist eine Straße durch ein Schlagloch so beschädigt, dass Sie als Fahrer nicht damit hätten rechnen müssen, einen Schaden zu erleiden und ist diese Straße nicht ausreichend durch darauf hinweisende Verkehrsschilder abgesichert, kann die Kommune bzw. die zuständige Behörde haftbar gemacht werden. Die Behörden weisen allerdings häufig ihre Zuständigkeit zurück und berufen sich auf das Sichtfahrgebot der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieses besagt, dass Teilnehmer am Straßenverkehr nur so schnell fahren dürfen, dass sie innerhalb des sichtbaren Bereichs anhalten können. Darunter zählt auch ein Schlagloch. Somit entsteht häufig ein Rechtsstreit, der je nach Einzelfall entschieden werden muss. Besonders wenn ein Fahrzeug tiefergelegt ist, sind die Chancen auf eine Regulierung durch die zuständige Behörde gering. Zumindest dann wenn die Tieferlegung nicht eingetragen ist oder größer als in den Papieren vermerkt. Abschließend bleibt zu sagen, dass die eigene Sorgfaltspflicht das oberste Gebot für jeden Teilnehmer am Straßenverkehr ist.

zusammenfassende Informationen zum Schaden durch ein Schlagloch:

  • Kommunen sind dazu verpflichtet, auf Straßenschäden hinzuweisen
  • Beweislast liegt beim Autofahrer (Vollkaskoversicherung kommt in der Regel für den Schaden auf)
  • ähnlich einem Schlagloch sind die sogenannte „Blow-ups“ (Wölbung, die aufplatzen kann)
  • bekannte Schäden durch ein Schlagloch sind:
    – platte Reifen
    – verbogene Felgen
    – höherer Verschleiß
    – gebrochene Federn
    – Spur verstellt sich
    – defekte an der Radaufhängung
    – Spoiler oder Unterbodenverkleidungen reißen ab
    – Beschädigungen an der Ölwanne
    – defekte Stoßdämpfer
  • Ablauf bei einem Schaden durch ein Schlagloch:
    – Unfallstelle dokumentieren
    – Auto fotografieren
    – durch eine zweite Person bezeugen lassen
    – bei schwerem Schaden oder gefährlichem Schlagloch, die Polizei einschalten
    – Schlagloch mit Bildern erfassen (wenn gefahrlos möglich, tiefe und breite des Schlaglochs ausmessen)
    – eventuell fehlende Warnbeschilderung benennen und wenn möglich fotografieren
  • Baulastträger ist laut Gesetz verpflichtet auf schlechten Zustand der Straße mit Warnschildern hinzuweisen (Versäumnisse können als Vorsatz ausgelegt werden)
  • Straßenschäden sind innerhalb kurzer Zeit zu entfernen
  • Normalerweise ist es für Autofahrer schwer, bei Unfällen und Schäden durch Schlaglöchern vor Gericht Recht zu bekommen (Beweislast liegt beim Geschädigten)
    – Fehlende Warnschilder?
    – Hätte der Fahrer das Schlagloch erkennen müssen?
    – Fuhr das Auto mit angemessenem Tempo?
    – Hätte der Fahrer mit Schlaglöchern rechnen müssen?
  • Mautstraßen können für den Straßenbetreiber schon bei leichter Fahrlässigkeit in die Haftungspflicht führen. Straßenbetreiber muss nachweisen, dass ihm bei einem Schaden keine Schuld zuzurechnen ist.
  • Fahrer steht immer selbst in der Verantwortung und muss so fahren, dass er Schäden durch Schlaglöcher vermeiden kann.
  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt Schlag­loch-Schäden in der Regel (Schäden an Achsen, Spoilern, Spurstangen, Felgen und Chassis sind fast immer abgedeckt)
  • Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden durch Schlaglöcher auf
  • Wie Schäden durch ein Schlagloch vermeiden?
    – besonders achtsam fahren (gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung StVO)
    – Warnschilder beachten und Geschwindigkeit anpassen.

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