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Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!

Lesezeit 9 Min.

Kürzlich aktualisiert am 21. Oktober 2021 um 08:09 Uhr

Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!

Damit Sie die nächste Plakette beim „TÜV“ auch bekommen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel alles über die verpflichtende Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), sowie die jeweiligen Prüfintervalle. Zudem haben wir für Sie alle Fahrzeuglisten und Mängelklassen zusammengefasst, die uns bekannt sind.

Haupt- und Abgasuntersuchung

Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!Wer sich nur für ganz bestimmte Bereiche rund um das Thema „Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!“ interessiert, der kann sich mit den folgenden Sprungmarken direkt zum gewünschten Thema mit nur einem Klick navigieren. Und genauso schnell kommt man mit nur einem Klick vom ausgewählten Menüpunkt auch wieder zu dieser Übersicht zurück. Wir empfehlen aber unseren Lesern immer den kompletten Beitrag durchzulesen. Einige Menüpunkte sind nämlich erst dann wirklich nachvollziehbar und verständlich, wenn der vollständige Info-Beitrag gelesen wurde.

  1. Was wird bei der HU eigentlich gemacht?
  2. Die Mängelklassen im Überblick
  3. Abgasuntersuchung (AU)
  4. Neuheiten bei der AU
  5. AU bei welchen Fahrzeugen?
  6. Fahrzeuge und der Zeitpunkt der HU
  7. HU und das Auto im Ausland

Grundsätzlich müssen Neuwagen nach 3 Jahren zum ersten Mal zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV antreten. Anschließend kommt es zu einem Wechsel des Prüfintervalls im Zweijahresrhythmus. Dabei wird bei der HU nicht nur die Verkehrssicherheit Ihres Autos, sondern auch die Vorschriftsmäßigkeit und die Umweltverträglichkeit genauestens unter die Lupe genommen. Info: Eine Ausnahme gilt für Mietwagen und Taxis. Warum? Das kann man in unserem Beitrag „Hat ein Mietwagen nur 1 Jahr TÜV? Alle Infos zum Thema!“ nachlesen. Meist wird die HU auch nur als „TÜV“ bezeichnet, da die Untersuchung früher nur beim technischen Überwachungsverein, kurz „TÜV“ durchgeführt werden konnte. Mittlerweile dürfen aber auch andere Prüfstellen oder Überwachungsorganisationen, wie beispielsweise DEKRA, GTÜ oder KÜS eine Hauptuntersuchung durchführen.

Was wird bei der HU eigentlich gemacht?

Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 für Kraftfahrzeuge die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen Pflicht und soll die Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen überprüfen und dafür sorgen, dass nur vorschriftsgemäße und sichere Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sind. Dabei ist die HU bezugnehmend auf die genaue Definition eine „zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile„, durch welche überprüft wird, ob das Fahrzeug auch alle Vorschriften der StVZO erfüllt. Und der Bericht zur gültigen HU muss auch bei jeder An- oder Ummeldung des Fahrzeugs vorgelegt werden.

Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!

Der Fahrzeughalter selbst ist dabei zu jeder Zeit dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug rechtzeitig zur HU kommt. Die Prüfung wird dabei meist bei einer Prüfstelle oder einem speziellen Prüfstützpunkt oder bei einem Firmenfuhrpark durchgeführt. Die Kosten für die HU, welche sich auf rund 60 Euro belaufen, trägt der Fahrzeughalter selbst. Gleiches gilt für die AU. Zusammen muss mit Kosten von rund 100 bis 120 Euro gerechnet werden.

Der Fahrzeughalter bekommt nach der HU einen Untersuchungsbericht, welcher die Teilnahme an der HU bestätigt. Sollten keine schweren Mängel festgestellt werden, bekommt das Fahrzeug die Prüfplakette, welche am hinteren KFZ-Kennzeichen angebracht wird, sowie einen Prüfstempel und ein Namenszeichen im Fahrzeugschein. Die Prüfplakette selbst zeigt das Jahr und den Monat in dem die nächste HU durchgeführt werden muss (oberste Zahl auf der Plakette).

Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!

Werden bei der HU Mängel festgestellt, müssen diese vom Fahrzeughalter behoben werden und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgeführt werden. Dabei sollten die Mängel aber schnellstmöglich behoben werden, denn falls der Fahrzeughalter nicht innerhalb eines Monats zur Nachprüfung erscheint, muss eine neue HU durchgeführt werden. Die Kosten verdoppeln sich also. Mehr Infos zur HU-Nachprüfung gibt es in unserem Infobericht „Wann geht es zur HU und worauf achten, wenn es „Nachprüfung“ heißt?„. Wurden bei der HU gravierende Mängel am Fahrzeug festgestellt, wird die Prüfplakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. 《zurück

Die Mängelklassen im Überblick

Im Zuge einer HU können Fahrzeuge gemäß der sogenannten HU-Richtlinie in eine bestimmte Mängelkategorie eingestuft werden. Wenn Ihr Fahrzeug in eine entsprechende Mängelkategorie eingestuft wurde und der Mangel noch nicht behoben ist, verstößt die weitere Nutzung des Fahrzeugs gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO.

Folgende Einstufungen sind möglich:

  • HW (Hinweise): Diese zeigt keine Mängel auf, sondern zeigt lediglich möglicherweise in Zukunft auftretende Mängel, wie etwa Verschleiß oder Korrosion auf. In jedem Fall wird die Prüfplakette ausgestellt.
  • GM (Geringe Mängel): Durch die geringen Mängel ist keine sonderliche Verkehrsgefährdung oder Umweltbelastung gegeben, daher kann die Prüfplakette ausgestellt werden, wenn mit der sofortigen Reparatur der beanstandeten Mängel zu rechnen ist.
  • EM (Erhebliche Mängel): Ein Fahrzeug mit dieser Einstufung stellt entweder eine Gefährdung für den Verkehr oder eine Belastung für die Umwelt dar. Eine Prüfplakette wird daher nicht zugeteilt, dafür wird eine Nachprüfung nötig.
  • VM (Gefährliche Mängel): Diese Fahrzeuge stellen eine unmittelbare Gefahr für den Verkehr oder eine Belastung für die Umwelt dar. Es wird jedoch kein Betriebsverbot ausgestellt. Alle Mängel sind sofort zu beheben und eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird im Zuge der HU nicht ausgestellt. Die Zulassungsbehörde wird aber nicht informiert.
  • VU (Verkehrsunsicher): Diese Fahrzeuge stellen eine Gefahr für den Verkehr oder eine Belastung für die Umwelt dar und daher wird ihnen die Betriebserlaubnis entzogen. Zudem wird die vorhandene Prüfplakette entfernt und keine neue Prüfplakette zugeteilt. Zudem wird die zuständige Zulassungsbehörde informiert und eine Nachprüfung ist erforderlich. 《zurück

Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Bestandteil der HU, doch was wird bei dieser genau geprüft?

Bis Ende 2009 war die AU eine separate Untersuchung. Eine bestandene AU wurde mittels einer sechseckigen Prüfplakette am vorderen KFZ-Kennzeichen nachgewiesen. Seit 2010 ist die AU nun ein Teil der HU und die allgemeine „TÜV“-Plakette gilt als Nachweis für eine bestandene AU und HU. Die eigens ausgestellte Plakette fällt zwar weg, dennoch muss eine Extra-Bestätigung über die bestandene AU immer mitgeführt werden. Grundsätzlich darf die AU bis maximal zwei Monate vor dem Hauptuntersuchungstermin in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden. Um anerkannt zu werden, muss das Datum der AU aber Monats-getreu (maximal 2 Monate vorher) übereinstimmen.

Mit 1. Januar 2018 wurde vom Bundesverkehrsministerium auch die Pflicht zur Durchführung einer Endrohrmessung im Zuge der AU eingeführt, um die Ergebnisse realitätsgetreuer und fehlerfreier zu machen. Ob damit die Luftqualität verbessert wird oder ob es eher eine zusätzliche Belastung für jeden Fahrzeughalter ist, dass darf jeder für sich entscheiden.

Bereits für den 1. Januar 2021 war die nächste Neuerung geplant, bei der Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor eine Partikelzahlmessung durchlaufen sollten. Da die notwendigen Gerätespezifikationen und Gerätezulassungen allerdings bis dato noch nicht abgeschlossen waren, hat sich der Starttermin der Überprüfung auf unbestimmte Zeit verschoben. 《zurück

Neuheiten bei der AU:

Für Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) entfällt seit dem 1. Januar 2018 das zweistufige Verfahren, wodurch keine Messung am Auspuff mehr erforderlich ist, wenn das OBD-System die Prüfung besteht. Unter diese Regelung fallen sämtliche nach dem 1. Januar 2006 zugelassenen Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Krafträdern und Kraftfahrzeugen der Emissionsklassen 6/VI und darüber. Bei den von dieser Regelung betroffenen Kraftfahrzeugen wird die Prüfung des OBD-Systems um eine verpflichtende Abgasmessung am Auspuff erweitert, bei welcher überprüft wird, ob alle Grenzwerte eingehalten werden. Dabei gibt es vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebene Grenzwerte für den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO), das Kraftstoff-Luft-Gemisch (Lambda) bei Otto-Motoren und die sogenannte Rauchgastrübung (Absorptionskoeffizient) bei Dieselmotoren.

Das sind die Herstellervorgaben:

  • CO-Gehalt <= 0,2 % vol
  • Lambda von 0,97 bis 1,03
  • Absorptionskoeffizienten <= 1,5 m-1
    (wird auch als Plakettenwert bezeichnet)

Zum 1. Januar 2019 wurden die Grenzwerte für Kraftfahrzeuge der Euro 6/VI Klasse und höher jedoch auf folgende Werte gesenkt:

  • CO-Gehalt <= 0,1 % vol
  • Absorptionskoeffizienten <= 0,25 m-1 《zurück

Bei welchen Fahrzeugen muss eine AU durchgeführt werden, und bei welchen nicht?

Grundsätzlich müssen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem Otto- oder Dieselmotor auch zur AU. Das schließt sowohl Pkws und Lkws, sowie Motor- und Leichtkrafträder, Trikes, Quads und viele weitere Kraftfahrzeuge mit ein.

Doch es gibt auch einige Ausnahmen:

  • Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor, welche die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten, oder vor dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden, oder über drei Räder verfügen oder über ein Gesamtgewicht von unter 400 kg verfügen.
  • Kraftfahrzeuge mit Diesel-Antrieb, welche weniger als vier Räder haben, oder eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten oder vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden.
  • Motor- und Leichtkrafträder, welche auch über einen Beiwagen (L3e oder L4e) verfügen können, sowie Trikes (L5e) oder Quads (L7e), die vor dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden.
  • Zugmaschinen wie Traktoren oder Schlepper die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
  • Stapler und andere selbst fahrende Arbeitsmaschinen, welche Lastkraftwagen aber nicht ähneln dürfen. 《zurück

Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!

Welches Fahrzeug muss zu einem bestimmten Zeitpunkt zur HU?

Generell beginnen die Fristen für die HU und die AU immer mit dem Monat und Jahr der letzten HU bzw. der jeweiligen Erstzulassung. Bei Saisonkennzeichen stellt sich der Sachverhalt aber anders dar. Fällt der Termin für die HU in den „Ruhezeitraum“ des Fahrzeugs, muss die HU im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums durchgeführt werden. Wenn die HU für Januar festgesetzt wäre, das Auto aber erst ab April wieder genutzt werden darf, muss die HU direkt im April durchgeführt werden.

Fahrzeugart
max Gesamtgewicht (zGG)
HU
Nr. 1
Folge-
untersuchungen

Krafträder / Pkw

Krafträder¹⁾ / Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e / L7e

24 Monate gültig

24 Monate
gültig

Pkw²⁾

36 Monate gültig

24 Monate
gültig

Wohnmobile³⁾

max. 3.500 kg zGG

36 Monate gültig

24 Monate
gültig

mehr als
3.500 bis 7.500 kg zGG

24 Monate gültig

24 Monate
gültig; ab 7. Zulassungsjahr
alle 12 Monate

mehr als
7.500 kg zGG

12 Monate gültig

12 Monate
gültig

Anhänger⁴⁾

ungebremst

36 Monate gültig

24 Monate
gültig

max. 750 kg zGG

36 Monate gültig

24 Monate
gültig

mehr als
750 bis 3.500 kg zGG

24 Monate gültig

24 Monate
gültig

mehr als
3.500 bis 10.000 kg zGG

12 Monate gültig

12 Monate
gültig

Lkw/Nutzfahrzeuge⁵⁾

max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit

24 Monate gültig

24 Monate
gültig

max. 3.500 kg zGG

24 Monate gültig

24 Monate
gültig

mehr als
3.500 bis 7.500 kg zGG

12 Monate gültig

12 Monate
gültig

¹⁾ auch „Trikes“, wenn als Kraftrad zugelassen
²⁾ mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen
³⁾ HU nur mit gültiger Prüfung der Flüssiggasanlage
⁴⁾ Wohnanhänger inbegriffen
⁵⁾ Auswahl; Gesamtübersicht der Regelungen (Nutzfahrzeuge, Anhänger) BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de

Alle Fakten zur Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV!

Seit dem 1. Juli 2012 erfolgt auch keine Rückdatierung mehr bei einer Überschreitung der Fälligkeit der HU. Die nächste HU ist somit immer 24 Monate nach der letzten HU fällig. Wird dieser Termin um mehr als 2 Monate nicht eingehalten, muss zusätzlich eine Ergänzungsuntersuchung gemacht werden und die Gebühr für die HU erhöht sich um 20 Prozent.

Kommt es bei einem Fahrzeug mit abgelaufenem HU-Termin zu einem Unfall, sind die Ansprüche des Unfallgegners durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hat der Mangel jedoch zum Unfall geführt, kann die Versicherung einen Teil der Schadenssumme vom Fahrzeughalter zurückfordern. 《zurück

Was tun, wenn sich das Auto im Ausland befindet, wenn die HU fällig wird?

Um ein Bußgeld, bei der Rückkehr nach Deutschland zu vermeiden, sollten Sie dokumentieren können, dass ihr Fahrzeug bei der Ausreise über eine gültige HU verfügte und seitdem nicht mehr in Deutschland war. Bestes Beispiel sind Wohnmobile, die längere Zeit im Ausland auf Campingplätzen stehen und deshalb bei der Rückkehr vielleicht über keine gültige HU mehr verfügen. Als Nachweis für den Auslandsaufenthalt dienen z. B. Prüfprotokolle ausländischer Prüfstellen. In jedem Fall muss die HU aber zwingend bei der Rückkehr des Fahrzeugs nach Deutschland nachgeholt werden. Wichtig: Ausländische Behörden haben kein Recht dazu eine abgelaufene HU zu beanstanden. 《zurück

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Weshalb gibt es einige Fahrzeuge die zu einer bestimmte Zeit zur TÜV Prüfung müssen? Mich würde interessieren wie lange eine HU dauert. Ich bin froh den Beitrag gefunden zu haben, jetzt fühle ich mich etwas sicherer bei der nächsten HU.

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