Kostenlos parken mit dem E-Kennzeichen? In zahlreichen deutschen Metropolen ist dies inzwischen Realität. Überall begegnen uns Fahrzeuge, deren Kennzeichen durch ein abschließendes ‚E‘ ergänzt wird. Das ‚E‘ signalisiert, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Für den Besitzer solcher Kennzeichen eröffnen sich damit diverse Privilegien. All das wird durch das Emobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht, welches bereits seit Juni 2015 in Kraft ist. Es gestattet Städten und Kommunen, besondere Genehmigungen für Elektrofahrzeuge auszugeben. Die speziellen Kennzeichen sind bei den Verkehrszulassungsstellen entweder als Alu- oder Kunststoff-Plakette verfügbar. Insbesondere die Kunststoff-Version zeichnet sich durch ihre erhabenen Buchstaben aus und ist aus Umweltaspekten vorteilhafter als die Alu-Variante.
Pro und Kontra
Ab September 2015 waren die Kennzeichen für vollelektrische Autos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge in verschiedenen deutschen Städten verfügbar. Sie bringen Sonderrechte für Elektroautos mit sich, wie besondere Parkprivilegien oder die Benutzung von Busspuren. Und das kostenlose Parken mit dem E-Kennzeichen wird von einer wachsenden Anzahl von Städten angeboten. Eine wichtige Bedingung dafür ist, dass das E-Fahrzeug korrekt markiert sein muss. Mit einem Kennzeichen wie ‚SZB-TW-82E‘ oder einem E-Aufkleber auf der Windschutzscheibe, haben die Besitzer Vorteile wie Gratisparken oder eine zusätzliche freie Parkstunde. Zudem gibt es kaum Nachteile. Der zusätzliche Buchstabe am Ende kann zwar manchmal die Wahl bestimmter Kennzeichenkombinationen einschränken, sonst sind die Vorzüge aber weit größer als die Einschränkungen.
Gemäß der 50. Änderungsverordnung zu straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen im EmoG, welche es erlaubt, E-Fahrzeugen besondere Rechte zu gewähren, liegt die Umsetzung in den Händen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Das heißt, jede lokale Behörde hat die Wahl, ob sie den E-Fahrzeugbesitzern Vergünstigungen gewährt oder nicht. Somit ist das Angebot von Anreizen, wie kostenfreiem Parken mit E-Kennzeichen oder die Erlaubnis zur Busspurnutzung, eine eigenständige Entscheidung jeder Gemeinde.
Potenzielle Probleme durch steigende E-Kennzeichen-Nutzung?
Ein weiterer Aspekt, der in Zukunft bei der Vergabe von Sonderprivilegien für E-Kennzeichen-Inhaber relevant werden könnte, betrifft die zunehmende Anzahl von E-Fahrzeugen auf unseren Straßen. Daten des Kraftfahrtbundesamtes zufolge waren im Jahr 2019 bereits über 300.000 neue E-Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs. Davon könnten rund 100.000 ein E-Kennzeichen erhalten. Dies beinhaltet batteriebetriebene Autos, Wasserstofffahrzeuge und Plug-in-Hybride. Sollten wir uns dem Ziel von 10 Millionen E-Autos auf deutschen Straßen in den nächsten Jahren annähern, könnte eine Überarbeitung der Sonderrechte für die Verkehrsteilnehmer notwendig werden. Bis dahin jedoch genießen E-Autofahrer die Privilegien des E-Kennzeichens.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!
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