Die Verwendung verschiedener Kennzeichenbefestigungen wie herkömmlicher Halter, Klett, Saugnäpfe oder Magnete hat zu unterschiedlichen Interpretationen der „festen Anbringung“ geführt, die laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erforderlich ist. In unserem Artikel vom 12.03.2023 haben wir das Thema Magnet- und Klett-Befestigungen besprochen, was besonders auf Facebook viele Diskussionen auslöste. Unsere ursprüngliche Darstellung war jedoch unklar und teilweise sogar falsch, wofür wir uns noch einmal entschuldigen möchten. Doch, was hat das Bundesverkehrsministerium tatsächlich in seiner Verkehrsblattverlautbarung vom 15. Februar geändert? Wichtig ist, dass keine rechtlich verbindlichen Vorschriften geändert wurden. Die Verlautbarung gibt lediglich die Hauptanforderungen für den Erwerb einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Kennzeichenbefestigungen an, die ohne Werkzeug entfernt werden können.
das Kennzeichen anbringen
Demnach erfüllt eine Kennzeichenbefestigung die Anforderungen einer festen Anbringung im Sinne der FZV, wenn für die Entfernung eines angebrachten Kennzeichens ein Werkzeug erforderlich ist. Eine direkte Anbringung vom Kennzeichen und deren eventueller Halterung am Fahrzeug (z. B. mittels Schrauben durch das Kennzeichenschild oder die Halterung in die Karosserie) ist nicht zwingend erforderlich. Das Kennzeichen und seine Halterung müssen jedoch fest mit der Karosserie verbunden und nur mittels Werkzeug oder erhöhtem mechanischen Kraftaufwand abnehmbar sein.
Die Verlautbarung betont auch, dass die feste Anbringung des Kennzeichens bei allen Befestigungsarten (einschließlich Klebe-, Klett-, Magnet- oder ähnlichen Befestigungen) gewährleistet sein muss. Das Kennzeichen darf beim Befahren von Kopfsteinpflaster mit Schlaglöchern (Belgisch-Block), der Benutzung von Portalwaschanlagen, Waschstraßen oder Selbstbedienungs-Waschboxen nicht abfallen. Und die feste Anbringung muss auch unter verschiedenen Umwelteinflüssen wie Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Schlag- und Stoßbelastung, UV-Bewitterung und korrosiven Medien bestehen bleiben.
was kinderleicht abnehmbar ist, das ist nicht fest
In Anbetracht der oben erwähnten Klarstellung halten wir Magnete mit geringer Zugkraft sowie einfache Klettbefestigungen aus dem Baumarkt weiterhin für ungeeignet. Allerdings sind spezielle Systeme wie das Easy Fix Ultra, das an einigen unserer Redaktionsfahrzeuge verwendet wird, akzeptabel. Dieses Klettsystem ist nämlich mit einem speziellen Acrylatkleber ausgestattet und speziell für diesen Zweck entwickelt. Es ist nicht mit herkömmlichen Hakenklettverbindungen vergleichbar. Das hochflorige Flauschmaterial ist resistent gegen die meisten Chemikalien und zudem wasserfest. Ein solches vollverklebtes Kennzeichen kann nur mit erheblichem Kraftaufwand entfernt werden, im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Kennzeichenhaltern oder -verstärkern, wo das oft auch ohne Werkzeug klappt.
Zusammenfassend zeigt die Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums, dass die feste Anbringung von Kennzeichen bei allen Befestigungsarten sicherzustellen ist. Die Verlautbarung gibt eine einheitliche Interpretation der Anforderungen vor und schafft damit Klarheit für Autofahrer und Fachleute. Magnete mit geringer Zugkraft und einfache Klettbefestigungen sind demnach weniger geeignet. Spezielle Systeme wie das Easy Fix Ultra System hingegen erfüllen die Anforderungen einer festen Anbringung gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, da sie das Kennzeichen fest mit der Karosserie verbinden und nur unter erhöhtem mechanischem Kraftaufwand entfernt werden können.
- Unproblematische Halterungen:
- Kennzeichen-Klett: Spezial-Klett, bestenfalls mit Pilzkopf-Klett und harzbasiertem Kleber
- Klassische Halterung: verschraubte Kennzeichenrahmen
- Verschraubtes Kennzeichen: direkt am Fahrzeug fest verschraubte Kennzeichen
- Verstärkungsplatte: Kunststoff- oder Metallplatte, die hinter dem Kennzeichen montiert wird, um zusätzliche Stabilität zu bieten
- Entfernbarer Kennzeichenhalter: Systeme, die eine sichere Befestigung ermöglichen und dennoch bei Bedarf leicht entfernt werden können (z.B. für Anhänger oder Fahrradträger)
- Problematische Halterungen:
- Doppelseitiges Klebeband: hält keine Temperaturunterschiede, anfällig gegen Feuchtigkeit
- Neon-Rahmen: Problem ist die Farbe, es ändert die optischen Eigenschaften vom Kennzeichen
- Klett-Streifen: Einfache Klett-Streifen als Billiglösung aus dem Baumarkt
- Simple Magnete mit wenig Zugkraft: geeignet für Händler, Show-Kennzeichen
- Edelstahl-/Chrom-Look-Rahmen: Problem ist der Chrom, er ändert die optischen Eigenschaften vom Kennzeichen und kann blenden
Dürfen starke Magnete verwendet werden?
Wir sind der Meinung, auch starke Magnete sind nicht pauschal erlaubt, um ein Kennzeichen dauerhaft am Fahrzeug zu befestigen. Sie gelten für uns nicht als „feste Anbringung„, da sie ohne Werkzeug oder erhöhten mechanischen Kraftaufwand entfernt werden können. Magnete eignen sich eher für Händler oder Show-Kennzeichen. Um rechtliche Probleme und mögliche Strafen zu vermeiden, sollte man eine der weiter oben aufgelisteten „unproblematischen Halterungen“ verwenden.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt lediglich unsere Erfahrung/Einschätzung mit diesem Thema wider!
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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