Donnerstag , 21. September 2023
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Bis 25 km/h: ist das Auto fahrerlaubnisfrei?

25 Kmh Auto Fahrzeug Fuehrerschein

Kann ein Kraftfahrzeug mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h führerscheinlos gefahren werden? Eine Frage, die uns jetzt ein Leser stellte und die wir mit dem folgenden Blogbeitrag beantworten möchten. Es ist nicht zulässig, ein Kraftfahrzeug mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne gültigen Führerschein oder Fahrerlaubnis zu bewegen, denn es gehört nicht zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Unter Umständen kann eine Mofa-Prüfbescheinigung aber genügen, wenn das Fahrzeug unter die Kategorie Krankenfahrstuhl fällt. Ist das nicht der Fall, dann muss ein Führerschein vorhanden sein.

Wer ist berechtigt, ein 25-km/h Auto zu fahren?

Personen, die im Besitz der Führerscheinklassen B oder AM sind, können 25-km/h Fahrzeuge fahren. Allerdings nur dann, wenn diese nicht unter die Klassifizierung Krankenfahrstühle und unter die Übergangsregelung zur Mofa-Prüfbescheinigung fallen. Ein Krankenfahrstuhl darf als Auto nur dann mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden, wenn der Krankenfahrstuhl erstmalig vor dem 30.06.1999 zugelassen wurde. Und die Prüfbescheinigung muss in diesem Fall vor dem 01.09.2002 ausgestellt worden sein. Zu beachten ist in dem Zusammenhang, dass Sanktionen auf die Fahrzeugführer zukommen können, wenn die Benutzung ohne gültigen Führerschein erfolgt. Liegt dieser Umstand vor, gilt das als Straftat und kann entweder mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr geahndet werden. Die Leistung eines Fahrzeuges und seine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben Einfluss darauf, welcher Führerschein benötigt wird.

25 Kmh Auto Fahrzeug Fuehrerschein Fahren

Es gibt Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr zu erfüllen, die in der FeV festgelegt sind. Im Paragraf 4 der FeV ist genau definiert, dass in manchen Fällen die Teilnahme am Straßenverkehr auch ohne gültigen Führerschein möglich sein kann. Hierzu zählen beispielsweise zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B oder dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U. Das trifft aber nur dann zu, wenn die Höchstgeschwindigkeit solcher Fahrzeuge durch die Bauart auf ebener Fahrbahn auf 25 km/h begrenzt ist. Weiterhin sind folgende Fahrzeuge zu nennen, die unter bestimmten Voraussetzungen als führerscheinfrei gelten. So etwa Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h besitzen und nicht breiter als 110 cm sind. Es handelt sich dabei in der Regel um elektrisch angetriebene Krankenfahrstühle. Auch Fahrzeuge, die der Mobilitätshilfe dienen und nicht schneller als 20 km/h fahren, zählen zu dieser Kategorie.

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 15 km/h, nicht breiter als 1,10 Meter, Leergewicht maximal 300 Kilogramm, E-Antrieb, als Krankenfahrstuhl zugelassen.
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 20 km/h, nicht breiter als 0,70 Meter, zweispuriges Fahrzeug, das als Mobilitätshilfe gilt.
  • Ferner müssen die Fahrzeuge einsitzig sowie für den Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen gedacht sein.

Reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung für Kraftfahrzeuge mit 25 km/h aus?

Hierzulande hält sich der Glaube, dass Nutzer, die ein 25 km/h Fahrzeug besitzen, dieses auch ohne einen gültigen Führerschein fahren dürfen. Sicher ist es teilweise richtig, dass vielleicht noch die alten Bestimmungen, der Übergangsregelungen aus § 76 FeV, gelten. Diese Bestimmungen besagen, dass Autos mit 25 km/h, die als Krankenfahrstuhl gelten und deshalb noch unter die alten Regelungen fallen, gefahren werden dürfen. Heutzutage ist das aber nicht mehr der Regelfall und Ausnahmen gibt es nur, wie oben beschrieben. Und es ist nur dann möglich, ein auf 25 km/h beschränktes Fahrzeug zu fahren, wenn bereits ein Mofa-Führerschein vorhanden ist. Wir sprechen hier von den sogenannten Mopedfahrzeugen.

Diese Fahrzeuge können bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren. Ein solches Auto wird nach den neuen Bestimmungen der FeV aber nicht mehr als Krankenfahrstuhl zugelassen, denn es nutzt Benzin als Kraftstoff. Wie schon erwähnt, darf ein Krankenfahrstuhl nur noch über einen elektrischen Antrieb verfügen. Ist vor dem 30. Juni 1999 ein Fahrzeug als Krankenfahrstuhl erstmals zugelassen und beträgt sein Leergewicht maximal 300 kg sowie die Mofaprüfbescheinigung vor dem 01.09.02 ausgestellt, dann reicht das zum legalen Fahren aus. Das gilt aber auch nur in bestimmten Fällen. Denn der Fahrer muss körperlich beeinträchtigt sein und deshalb einen Krankenfahrstuhl benötigen, weil er ohne einen solchen den Alltag nicht bewältigen könnte. Und es darf das Gesamtgewicht von 500 kg nicht überschritten werden.

Paragraf 5 der FeV ist im Absatz 4

Urteil OLG Gericht 2 E1609154219481

In diesem Zusammenhang sollte bemerkt werden, wenn ein solch gedrosseltes Fahrzeug keine entsprechende Zulassung besitzt, darf es natürlich nicht ohne Führerschein bewegt werden. Im Paragraf 5 der FeV ist im Absatz 4 eindeutig bestimmt, dass die Prüfbescheinigung „nur zum Führen von Mofas oder für Zwei- und Dreiräder bis 25 km/h“ gültig ist. Von einem „Auto“ ist hier nicht die Rede. Also dürfen Autos oder Elektrofahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht bewegt werden, wenn nur eine Mofa–Prüfbescheinigung vorliegt. Ein Führerschein ist also notwendig und muss gemacht werden. Allerdings stellt sich dann die Frage, welcher Führerschein mindestens gemacht werden muss?

Auto bis 25 km/h: Welche Fahrerlaubnis?

Wer ein Elektrofahrzeug bis 25 km/h oder ähnlich beschränkte Fahrzeuge führen möchte, der hat unterschiedliche Möglichkeiten. Etwa erlaubt der Schein der Klasse AM, das Führen von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, wobei die Motorleistung auf einen Hubraum von 50 cm³ oder auf 4 kW beschränkt sein muss. Hat man ein Fahrzeug, bei dem der Hubraum oder die Leistung über diesen Werten liegt, muss der Schein der Klasse B vorhanden sein. Diese Vorschrift trifft auch dann zu, wenn das vorhandene Fahrzeug mehr als nur einen Sitzplatz hat. Der Pkw-Führerschein schließt übrigens alle Fahrzeuge bis 25 km/h ein. Ein Fahrzeug, das gedrosselt ist, respektive bauartbedingt gar nicht schneller fahren kann, benötigt beim Vorliegen von diesem Führerschein keine gesonderte Fahrerlaubnis oder Schlüsselnummer.

Leichtkraftfahrzeuge Mopedauto Mikrocar Mini Car Unfall 1

Personen, die sich ein sogenanntes Mikro- oder Mini-Fahrzeug zulegen möchten, das auf 25 km/h beschränkt ist, müssen im Vorfeld prüfen, ob eine dafür gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Es kommt nicht selten vor, dass diese Fahrzeuge als Fahrzeuge angeboten werden, die ohne Führerschein genutzt werden dürfen. Das ist aber falsch! Allerdings ist der Erwerb eines solchen Fahrzeuges nicht verboten. Natürlich kann man sich so ein Fahrzeug kaufen, nur ist die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ohne den vorgeschriebenen Führerschein verboten. Wenn das Fahrzeug nicht als Krankenfahrstuhl gemäß der Übergangsbestimmung zugelassen ist, und die Personen, die es benutzen möchte, über keinen zulässigen Führerschein verfügt, macht sie sich strafbar. Egal, ob überhaupt keine Fahrerlaubnis vorhanden ist oder ob nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegt.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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4 Kommentare

  1. Es wäre mir neu gewesen, wenn das Fahren eines Fahrzeugs mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ohne Führerschein erlaubt ist. Ich bin bald mit meiner Schule fertig und freue mich schon darauf, danach den Führerschein zu machen. Hoffentlich finde ich bald auch noch die richtige Fahrschule für mich.

  2. Wie sieht das denn aus wenn man einen 25km Krankenfahrstuhl Diesel hat und VOR 1965 geboren ist ? benötige ich dann einen Führerschein ? Obwohl in der Betriebserlabnis SonderKFZ Bestandschutz hat !
    Ich habe einen Krankenfahrstuhl EradLiger.

  3. Christof Bieker

    Mir geht es darum meine ungültigen Führerscheine3&1 1989 ungültig,eine deutsche Fahrschule zu finden ohne MPU um AM machen zu können!

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