Freitag , 26. April 2024
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Anhängelasterhöhung – das gilt es zu beachten!

Lesezeit 4 Min.

Anhängelasterhöhung – das gilt es zu beachten!

Als Anhängelasterhöhung oder Zuglasterhöhung versteht man die Anhebung der vom Fahrzeughersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast. Die Erhöhung wird im Hinblick auf das maximal zulässige Gesamtgewicht durchgeführt. Dabei wird die serienmäßige Stützlast gemäß 4 % Regelung angepasst. Allerdings ist es bei M1G-Fahrzeugen anders. Bei diesen ist nämlich das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht machbar. Allerdings nur dann, wenn 3.500 kg nicht überschritten werden. Festgelegt wird das mittels europäischer Regelung, die besagt, dass bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht eine Auflaufbremse am Anhänger vorhanden sein muss. Bei M1G- Fahrzeugen wird die Stützlast auch mittels der 4 % Regelung geändert. Ob man ein M1G Fahrzeug besitzt, das kann man im Zulassungsschein unter dem Punkt J (rechts, zweite Spalte) nachlesen. Jedes Fahrzeug mit einer Anhängelast von über 3.500 Kilogramm benötigt eine durchgehende Bremsanlage. Und darüber hinaus muss auch das Zuggesamtgewicht (das Fahrzeug und der Anhänger) bedacht und angehoben werden.

Anhängelast, Gesamtmasse, Stützlast sind wichtige Faktoren!

Anhängelasterhöhung – das gilt es zu beachten!

Bei manchen Fahrzeugen gilt das zulässige Gesamtgewicht plus der Anhänger nicht gleich als Zuggesamtgewicht, stattdessen sind die Werte etwas reduziert. Auch muss unbedingt die Beladung vom Anhänger und dem Zugfahrzeug berücksichtigt werden, damit das Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird. Wenn der D-Wert einer vorhandenen Anhängerkupplung ausreichend hoch ist, dann reicht ein Gutachten aus, um eine Anhängelasterhöhung für das Fahrzeug vornehmen zu können. Ist der D-Wert jedoch zu gering, oder fehlt die Kupplung komplett, dann muss eine passende Anhängerkupplung mit dem passenden D-Wert verbaut werden. Nachlesen kann man den D-Wert am Typenschild in der Nähe der Steckdosenhalterung. Erwirbt man eine verstärkte und mit höherem D-Wert ausgestattete Kupplung, dann kann diese in Kombination mit einem Gutachten die gewünschte Zuglasterhöhung sicherstellen. Laut Gesetz sind Anhängelasterhöhungen hierzulande allgemein bis zu einer Steigung von maximal 8 % machbar. Die Art der Garnitur spielt dabei übrigens keine Rolle. So können auch Wechselgarnituren für das Ziehen eines Anhängers mit Maul- oder Kugelkopfkupplung genutzt werden.

zusammenfassende Infos:

  • Anhängelasterhöhung/Zuglasterhöhung ist die Erhöhung der vom Hersteller eingetragenen zulässigen Anhängelast vom Fahrzeug
  • die Anhebung erfolgt auf das maximale zulässige Gesamtgewicht vom jeweiligen Fahrzeug (Personenkraftwagen / Fahrzeugklasse M)
  • die werksseitige Stützlast bleibt unverändert
  • bei M1G Fahrzeuge (laut Richtlinie 2007/46/EG, ANHANG II) kann bis auf das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes erhöht werden (nicht mehr als 3.500 kg laut europäischer Regelung)
  • auch an einem M1G-Fahrzeug bleib die Stützlast unverändert
  • ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg wird eine Auflaufbremse am Anhänger benötigt
  • Zuggesamtgewicht (=Fahrzeug + Anhänger) wird berücksichtigt und erhöht
  • bei manchen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht + Anhänger nicht das Zuggesamtgewicht (es wird leicht reduziert angegeben)
  • bei Beladung von Anhänger und Zugfahrzeug immer die maximale Zuladung berücksichtigen
  • eine Anhängelasterhöhung kann bis zu einer Steigung von maximal 8 % durchgeführt werden (mehr darf man nicht mehr befahren)
  • der D-Wert der Anhängerkupplung gibt Aufschluss, ob die Kupplung geeignet ist (beschreibt die Dauerfestigkeit gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in Kilonewton kN)
  • manche Fahrzeuge benötigen eine speziell angefertigte Kupplung
  • benötigte Unterlagen sind der Fahrzeugschein und die COC-Papiere
  • Kosten der Anhängelasterhöhung (bei Standardmodellen) im Bereich von 800 bis 1.200 Euro
  • die Bandbreiten der Anhängelasterhöhung könnten innerhalb einer Fahrzeug-Modellreihe variieren
  • Manche Neufahrzeug können bereits mit erhöhter Anhängelast ab Werk erworben werden (bspw. VW Amarok mit Kupplung für 3,5 Tonnen statt 2,8 Tonnen Zuglast)

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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