Kürzlich aktualisiert am 10. März 2023 um 07:45 Uhr
Generell gilt die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Auto, ansonsten kann im Falle einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld verhängt werden. Im Folgenden erfahren Sie, was ein Verbandskasten beinhalten sollte. Und zukünftig sollen auch noch zwei medizinische Masken enthalten sein. Die neue Norm DIN 13164:2022 ist nämlich schon seit dem 01. Februar 2022 gültig. Jedoch dürfen Verbandskästen nach der zuletzt gültigen Norm noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt weitergenutzt und auch weiterhin erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind und auch der § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angepasst werden muss. Also ist es noch nicht nötig, die zwei Masken schon dabei zu haben. Im „Kfz-Verbandkasten nach bisheriger DIN 13164:2014“ müssen vorhanden sein:
- 1 × Heftpflaster (DIN 13019-A, 5 m × 2,5 cm)
- 2 × Fixierbinden (DIN 61634-FB-6)
- 3 × Fixierbinden (DIN 61634-FB-8)
- 2 × Dreiecktücher (DIN 13 168-D)
- 1 × Verbandpäckchen (DIN 13151-G)
- 1 × Verbandtuch (DIN 13152-BR, 40 cm × 60 cm)
- 1 × Verbandtuch (DIN 13152-A, 60 cm × 80 cm)
- 6 × Kompressen (10 cm × 10 cm)
- 1 × Rettungsdecke (210 × 160 cm)
- 4 × Wundschnellverbände (DIN 13019-E, 10 cm × 6 cm)
- 2 × Verbandpäckchen (DIN 13151-M)
- 1 × Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145)
Zukünftig kommen dann, wie bereits oben erwähnt, noch die zwei medizinische Masken hinzu. Und seit der Änderung bestücken die Hersteller ihre neuen Kfz-Kästen schon nach der aktuellen Norm. Ein Verbandskasten ist im Zweifelsfall lebensnotwendig und aus diesem Grund berechtigterweise auch Pflicht, weshalb beim Nicht-Mitführen ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro verhängt wird. Autofahrer sollten den Verbandskasten daher auch regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüfen. Abgelaufene Artikel müssen zeitnah ausgetauscht werden!
DIN 13164 Version 2022
Es wurden zwei Gesichtsmasken mit in den KFZ-Kasten aufgenommen. Dafür entfällt das Verbandstuch 40×60 cm ersatzlos und die Anzahl der Dreiecktücher wurde von 2 auf 1 Stück reduziert. So soll gewährleistet sein, dass alle Produkte nach wie vor in den Behälter passen. Der Inhalt vom Verbandkasten/-tasche nach DIN 13164:2022:
- 1 × Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm – 1 × Pflasterset DIN 13164:2014 bestehend aus: 4 × Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm – 2 × Fingerpflaster 4,4 x 7,6 cm – 2 × Fingerkuppenpflaster 12 x 2 cm – 2 × Pflasterstrips elastisch 1,9 x 7,2 cm – 4 × Pflasterstrips elastisch 2,5 x 7,2 cm – 1 × Verbandpäckchen DIN 13151-K – 2 × Verbandpäckchen, DIN 13151-M – 1 × Verbandpäckchen, DIN 13151-G – 1 × Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm – 1 × Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm – 3 × Wundkompresse 2er Set, 10 x 10 cm – 2 × Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 – 3 × Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 – 2 × Dreiecktücher, DIN 13 168-D – 1 × Rettungsdecke, 210 x 160 cm – 1 × Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 – 4 × Einmalhandschuhe, DIN EN 455 , Größe L – 1 × Erste-Hilfe-Broschüre – 2 × Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und 1× Anwendungshilfe/Inhaltsverzeichnis.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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