Zu bestimmten Anlässen wie Hochzeiten, Fußballwelt- und Europameisterschaften, zum Karneval oder zu Weihnachten bricht in Deutschland das Deko-Fieber auch für das Fahrzeug aus. Die Läden und das Internet sind voll von den unterschiedlichsten Accessoires vom Fähnchen bis zur Lichterkette. Doch der Gesetzgeber bremst unseren Deko-Wahn ein, denn es ist nicht alles erlaubt, was gefällt. Die gute Nachricht: Dekorationen am Fahrzeug sind nicht grundsätzlich verboten. Es gibt innerhalb des gesetzlichen Rahmens genügend Möglichkeiten, das Auto ein wenig aufzuhübschen. Wichtig ist, dass die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet ist, indem etwa ein Dekoartikel die Sicht versperrt. Im Hinterkopf sollte man aber behalten, die Dekoration am Fahrzeug gilt als Ladung und muss entsprechend gesichert werden.
Darf ich Lichterketten anbringen?
Nein! Lichterketten gehören zu den zusätzlichen Lichtanlagen und dürfen deshalb nicht angebracht werden. Nur vorgeschriebene und für zulässig befundene Lichtquellen dürfen verwendet werden, damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder abgelenkt werden. Zudem bestehe bei Deko-Lichtern die Gefahr einer Verwechslung mit Warnzeichen. Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, müssen ein einheitliches Signalbild geschaffen und Blend- und Ablenkungswirkungen vermieden werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Mehr Infos dazu gibt es in unserem Beitrag „Beleuchtung am Fahrzeug: Funktionen, Regelungen und Geldbußen!„.
Was gibt es bei der Innendekoration zu beachten?
Die Innendekoration muss so angebracht sein, dass sie weder die Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Fahrers oder der Fahrerin beeinträchtigt. Kommt es aufgrund eines unsachgemäß angebrachten Dekoartikels zu einem Unfall, beispielsweise wenn dieser nach einem Sturz in den Fußraum ein Pedal blockiert, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.
Worauf muss ich bei der Außen-Deko achten?
Scheinwerfer, Blinker und Nummernschild müssen stets erkennbar sein. Zudem ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Maße des Autos nicht überschritten werden. Außerdem muss die Außen-Dekoration fest angebracht sein. Auch hier verweigert die Versicherung bei einem Unfall durch einen abgefallenen Gegenstand die Übernahme des Schadens.
So urteilten Gerichte
Das Kammergericht Berlin kam zu dem Urteil, dass Wimpel, Lichterketten und beleuchtete kleine Christbäume an der Windschutzscheibe die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin zu sehr beeinträchtigen, was ein hohes Unfallrisiko bedeutet. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stellte fest, dass vor allem bewegte Lichtquellen die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu sehr auf sich ziehen, wodurch eine Blend- bzw. Ablenkungswirkung entsteht.
Welche Dekorationen sind erlaubt?
Es gibt zahlreiche legale Möglichkeiten für die Autodekoration. Hierzu gehören Überzieher für die Seitenspiegel, sofern die Spiegelflächen nicht verdeckt werden. Auch kleine Fähnchen, die an die Scheibe geklemmt werden sowie Fanschals vom Lieblingsverein auf der Hutablage sind kein Problem. Es muss nur darauf geachtet werden, dass die Fenster nicht großflächig bedeckt sind. Wer einen Mercedes fährt, der kann etwa den Mercedes-Stern mit einer kleinen Weihnachtsmannmütze bedecken. Für Blinker, Innenspiegel etc. gilt dagegen das automobile Vermummungsverbot. Tipp: In unserem Beitrag „Was ist beim Autoschmuck für die Hochzeit alles erlaubt?“ gibt es noch mehr Informationen zum Thema Fahrzeugschmuck.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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