Freitag , 26. April 2024
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Eintragung einer Tuning-Beleuchtung: die Infos!

Lesezeit 4 Min.

Eintragung einer Tuning-Beleuchtung: die Infos!

Tuning-Beleuchtung – Wann muss man sie eintragen?  Die Regeln für Beleuchtungsanlagen am Fahrzeug sind hierzulande recht einfach zu handhaben. Für die Leuchte ist es erforderlich, eine sichtbare E-Nummer / E-Prüfzeichen zu besitzen. Das Prüfzeichen muss auf jeder Leuchteinheit, die sich außen am Fahrzeug befindet, existieren. Also etwa vorn an den Scheinwerfern, den Blinkern und Seitenblinkern, den Rückleuchten, der Nebelschlussleuchte & Nebelscheinwerfer, an gesonderten Rückfahrscheinwerfern oder am Tagfahrlicht. Die E-Nummer besagt, dass die Leuchten dem europäischen und deutschen Standard entsprechen. Sie besagt aber nicht, dass sie in Deutschland legal sind. Eine Eintragung ist jedoch in diesem Fall möglich – wenn man kein spezielles Gutachten oder keine ABE für die Leuchte hat.

Xenon Scheinwerfer nachrüsten – Was ist zu beachten?

Eintragung einer Tuning-Beleuchtung: die Infos!

Das Nachrüsten mit Xenon Scheinwerfern ist in der Regel leicht, ebenso wie das Austauschen der Leuchtmittel oder vom Vorschaltgerät. Das „Legalisieren“ jedoch ist etwas komplizierter. Bei Xenon-Scheinwerfern ab einer bestimmten Leuchtkraft ist eine Scheinwerferreinigungsanlage sowie die automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Xenon kann Autofahrer im Gegenverkehr nämlich schnell blenden, sobald die Scheinwerfer verschmutzt sind oder eine falsche Höheneinstellung haben. Die automatische Leuchtweitenregulierung oder „Niveauregelung“ erkennt den Neigungswinkel des Fahrzeugs mithilfe von Sensoren, die an den Achsen sitzen, und passt automatisch die Scheinwerfer an die Höhe des Fahrzeugs an.

Und warum ist das nötig? Mit einer manuellen Höhenverstellung kann man die Einstellung der Leuchten vergessen, wenn z.B. das Fahrzeug schwer beladen wurde. Das verstärkt den Blendeffekt von Xenonscheinwerfern extrem. Es wird allerdings immer ein E-Prüfzeichen für eine Eintragung vorausgesetzt. Bei Xenon-Scheinwerfern sind E-Prüfzeichen aber noch relativ selten in Zubehörteilen von Drittanbietern vorhanden. Daher empfehlen wir sicherheitshalber Original-Xenonscheinwerfer nachzurüsten oder direkt auf LED umzusteigen.

Scheinwerferumbau bei einem Importfahrzeug

Bei einem Importfahrzeug, das in Deutschland zugelassen werden soll, muss folgendes unbedingt beachtet werden: Als Importfahrzeug sind viele Autos deutlich preiswerter als hier direkt bei uns auf dem Markt. Gab es das gewünschte Fahrzeug in Europa nie seitens des Herstellers, dann dürfen die Scheinwerfer von einem Fachbetrieb an die deutschen Standards angepasst werden, mithilfe einer neuen DE-Linse, die ein E-Prüfzeichen besitzt. Gab es das Fahrzeug innerhalb Europas dort, wo es auch Rechtsverkehr gab, dann ist man rechtlich verpflichtet, europäische Scheinwerfer einbauen zu lassen. Hier ist ein Umbau verboten, denn es ist ja bereits eine direkte legale Variante vorhanden. Die Möglichkeit der Sonderabnahme fällt damit weg.

Nebelschlussleuchte – Verpflichtend

Ein Nebelschlussleuchte (NSL) ist in Deutschland verpflichtend. Wenn man etwa ein deutsches Fahrzeug in Japan kauft und importiert, ist es möglich, dass keine NSL verbaut ist. Und das selbst bei modernen Fahrzeugen. Daher solltest du immer kontrollieren, ob eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist und sie eventuell nachrüsten.

Eintragung einer Tuning-Beleuchtung: die Infos!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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