Fahrwerke können ohne Gutachten per Einzelabnahme eingetragen werden. Hierzu benötigt es lediglich einen Nachweis, dass die Federn mit dem jeweiligen Fahrwerk kompatibel sind. Die Dämpfer an sich müssen nicht eingetragen werden. Bezüglich der Federn des Fahrwerks gibt es die Voraussetzung, dass diese durch den Prüfer zugeordnet werden können. Die Kennzeichnungen und Ziffern der Federn müssen natürlich gut leserlich sein und mit einem vom Hersteller ausgehändigten Nachweis, zumeist in Papierform, übereinstimmen. Billigfahrwerke und Fahrwerke aus China ohne Papiere werden generell nicht eingetragen. Fahrwerke von „Tein“ können hingegen problemlos eingetragen werden.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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