Das Jahr 2024 bringt eine wesentliche Änderung in den TÜV-Richtlinien, insbesondere für Besitzer von Importfahrzeugen. Bisher war es möglich, eine Abgasanlage bei Importfahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung mittels einer Standgeräuschmessung einzutragen, sofern diese kein Teilegutachten besaß und das einzige Bauteil war, das das Geräuschverhalten des Fahrzeugs beeinflusst hat. Nun, ab 2024, tritt eine Änderung in Kraft. Die neue Regelung besagt, dass eine Fahrgeräuschmessung notwendig ist, um die Eintragung der Abgasanlage vornehmen zu können. Die Anforderung beruht auf der Tatsache, dass in Deutschland zwar kein Grenzwert für das Standgeräusch existiert, aber sehr wohl für das Fahrgeräusch.
Fahrgeräuschmessung für Importfahrzeuge
In der Vergangenheit ging man davon aus, dass die Einhaltung des Standgeräusches auch die Einhaltung des Fahrgeräusches impliziert. Die Annahme hat sich jedoch als theoretisch und nicht immer zutreffend erwiesen, weshalb die Anpassung der Richtlinien vorgenommen wurde. Für Betroffene bedeutet die Änderung, dass sie jetzt für die Eintragung einer modifizierten Abgasanlage eine zusätzliche Messung benötigen. Die Fahrgeräuschmessung ist allerdings kostenintensiver als die bisherige Standgeräuschmessung, da sie auf einer speziell eingemessenen Teststrecke durchgeführt werden muss, die den gesetzlichen Auflagen entspricht.
Vorteile für Besitzer von Importfahrzeugen
Trotz des höheren Aufwands birgt die Änderung auch Vorteile. Mit dem zusätzlichen Geräuschgutachten erhält man einen stichhaltigen Beweis, den sie bei Kontrollen oder zukünftigen Hauptuntersuchungen vorlegen können. Das Dokument dient als Nachweis, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, was insbesondere bei Importfahrzeugen wichtig ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die TÜV-Änderungen 2024 für Importfahrzeuge zwar mit höheren Kosten verbunden sind, aber gleichzeitig eine erhöhte Sicherheit und Nachweisbarkeit bei der Einhaltung der Geräuschvorschriften ermöglichen.
Neuerungen und wichtige Hinweise!
- Gutachten für Einzelbetriebserlaubnis: Für Importfahrzeuge ohne EG-Typengenehmigung ist in Deutschland ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis erforderlich, welches im Rahmen einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO erstellt wird.
- CO₂-Preiserhöhung: Ab 2024 steigt der Preis für CO₂-Zertifikate von 30 EUR auf 40 EUR pro Tonne. Die Erhöhung betrifft sämtliche fossilen Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel.
- Neue Plakettenfarbe bei der HU: Fahrzeuge, die 2024 zur Hauptuntersuchung müssen, erhalten nach bestandener Prüfung eine blaue Plakette. Es gibt auch spezifische Regelungen für die Erst-HU von Neufahrzeugen und Bußgelder bei verspäteter Prüfung.
- Winter- und Ganzjahresreifen: Es gibt eine situative Winterreifenpflicht in Deutschland. Ab 2024 müssen Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die bis Ende 2017 produziert wurden, gelten bis September 2024 als wintertauglich.
- Preiserhöhung bei Haftpflichtversicherung: Im Jahr 2024 müssen etwa 7,4 Millionen Autofahrer mit Preiserhöhungen für ihre Haftpflichtversicherung rechnen, bedingt durch neue Typklassen für viele Automodelle.
- Umrüstung von Importfahrzeugen: Für die Umrüstung und Zulassung von Importfahrzeugen, insbesondere aus den USA, sind spezifische Anpassungen erforderlich, die sich auf Beleuchtung, Abgas- und Lärmnormen sowie Sicherheitsvorschriften beziehen. Es gibt Dienstleister, die den kompletten Umrüstungs- und Homologationsprozess übernehmen können.
Das war es noch nicht gewesen.
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