Montag , 19. Februar 2024
Menu

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 27. Oktober 2020 um 03:13 Uhr

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Immer wieder erhalten wir Anfragen bezüglich der Pulverbeschichtung und Reparatur von Autofelgen aber auch von Motorradfelgen. Es ist und bleibt ein großer Streitpunkt und im Netz gibt es unzählige Gerüchte und falsche Informationen dazu. Dürfen beim Motorrad beispielsweise die Felgen aus Guß oder Drahtspeichen nachträglich mit einer Pulverbeschichtung veredelt werden? Ja! Aber es gibt dazu Dekra- und TÜV Richtlinien, die man zunächst einmal kennen sollte, bevor man eine Veredelung der Felgen durchführen lässt. Immerhin ist es bereits zu Fahrzeugstilllegungen gekommen als Autos oder Motorräder mit einer nachträglichen Felgenveredelung in eine Polizeikontrolle gekommen sind.

Serienmäßige Pulverbeschichtungen

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Sind die Felgen serienmäßig pulverbeschichtet, kommt es auch bei einer Fahrzeugkontrolle zu keinerlei Beanstandung. Bei nachträglichen Verschönerungen sollte sich zuvor aber ausführlich informiert werden. Insbesondere dann wenn jeder erkennen kann, dass die Oberfläche nichts mehr mit der Serie zu tun hat. Hier ist hauptsächlich die DEKRA für Stilllegungsfälle bekannt. Sie sieht in der nachträglichen Pulverbeschichtung eine Art Reparatur an den Felgen, die nicht zulässig sind, laut einer technischen Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Und auch in vielen Internetforen wird immer wieder behauptet, dass dies der Grund für die Stilllegung des Autos war. Eine Reparatur, die Eingriffe in das Gefüge des Materials, oder eine Rückverformung oder Wärmebehandlung zum Inhalt haben, sind grundsätzlich abzulehnen. Das ist auch verständlich. Immerhin ist die Felge an der verformten Stelle geschwächt und damit ein Sicherheitsrisiko. Auch das nachträgliche Schweißen einer gerissenen Felge ist nicht erlaubt. Das ursprüngliche Materialgefüge wird in diesem Fall verändert was auch bei einer Rückverformung mittels Wärmebehandlung der Fall ist. Wurde eine Felge mit solcher einer „Holzhammer-Methode“ repariert, entspricht das Rad nicht mehr der Radfestigkeit die in den ursprünglichen Unterlagen zum betreffenden Alurad vermerkt ist.

Mehr Infos zur DIY-Reparatur von Felgen

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Eine nachträgliche Verschönerung der Felgen, die unbeschädigt und originalbelassen sind, fällt allerdings nicht unter diese Regelung. Immerhin sind derartige Verschönerungen keine Reparatur, bei der auf die Felgensubstanz eingewirkt wird. Auch der TÜV-SÜD definiert eine optische Aufbereitung sehr klar und deutlich. Hierbei geht es um die fachgerechte Regulierung der Felgenoptik durch Polieren, Grundieren, Lackieren und Kerbenverrunden. Nach Auskunft durch den TÜV-SÜD ist eine Veredelung einer unbeschädigten und originalen Felge keine Aufbereitung eines Felgenschadens. Logisch! Und auch „Leichte Kosmetik ist erlaubt“. Schließlich kann man eine Felge nicht gleich entsorgen nur weil man mal am Bordstein hängengeblieben ist.

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Kerben und Kratzer im Grundmetall von bis zu 1-Millimeter Tiefe können legal beseitigt werden. Eine zerkratzte Alufelge kann mit einem TÜV-geprüften Verfahren wieder im alten Glanz erstrahlen. Die „WheelDoctor“ Methode entfernt Abschürfungen und Korrosionsschäden und die Alufelgen können danach weiterhin ganz legal im Straßenverkehr genutzt werden. Bereitet man mit dem Rotationsschleifverfahren eine Felge auf so wird hierbei nicht in die Festigkeit eingegriffen. Die Alufelgenaufbereitung mit dem WheelDocor-Verfahren wird von nahezu jeder Lackiererei durchgeführt. Und aus eigener Erfahrung wissen wir das man auch bei 1,5 oder 2 Millimetern Kratzertiefe nicht befürchten muss die Felge entsorgen zu müssen.

Unzulässige Wärmebehandlung von Felgen

Bei Reparaturen und Aufbereitungen von Felgen und dem Einbrennen von Pulverbeschichtungen wird die Zulässigkeit häufig diskutiert. Allerdings können diese Verfahren nicht auf die nachträgliche Veredelung einer originalen Felge angewendet werden, die vollkommen unbeschädigt ist. In den Richtlinien von DEKRA und TÜV-SÜD wird hierbei immer nur Bezug auf Reparaturen und die Aufbereitungen genommen. Verschönerungen sind in die Richtlinien nicht einbezogen, sodass es hierzu keinerlei technische Mitteilungen gibt.

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Fazit: Grundsätzlich betrifft die Gesamtproblematik lediglich Felgen, die aus Aluminium sind. Insoweit sind beispielsweise Drahtspeichenräder hiervon vollkommen ausgenommen. Es gibt keine technischen Mitteilungen zu Pulverbeschichtungen und sonstigen Veredelungen von Drahtspeichenrädern. Die Verschönerungsmaßnahmen betreffen Schmiede- und Gußfelgen. Bei Nachfragen zur Zulässigkeit dieser Veredelungen sollte unserer Meinung nach einfach nicht von einer Aufbereitungen gesprochen werden. Diese ist nämlich eine Instandsetzung einer Felge und hat mit einer Veredelung nichts zu tun. Veredelungen sind rechtmäßig und dürfen durchgeführt werden. Zu einer Fahrzeugstilllegung kann es deshalb nicht kommen. Aufbereitungen hingegen unterliegen den oben genannten und teilweise sehr strengen Richtlinien. Wer mit dem Wort „Veredelung“ argumentiert, braucht in der Regel keine Fahrzeugstilllegung zu fürchten. Wird die Felge jedoch wie im folgenden Video repariert, so ist sie für den Einsatz auf der Straße NICHT mehr geeignet.

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:

Gießener Polizei gegen illegale Poser und Tuner

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Film gegen illegale Autorennen! Start schon im Oktober?

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Bremslicht Aufkleber – cooler Hingucker mit bösen Folgen

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Autotuning – das gilt es beim Modifizieren zu beachten

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Alternative zum Soundgenerator? Das Active Vibration System!

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

Sound & Power mit einem modifizierten Vorschalldämpfer

Felgen Pulverbeschichten / Reparieren verboten oder legal?

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Mein Freund interessiert sich eigentlich für alles rund ums Auto. Ich kenne mich da gar nicht aus. Deswegen wollte ich mich jetzt ein wenig über Felgen informieren. Pulverbeschichten höre ich zum ersten Mal, sieht aber top aus! Gut zu wissen dass solange sie serienmäßig beschichtet sind, es auch keine Probleme bei einer Kontrolle geben wird! Danke!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert