Wenn der Platz für ein normales Schild reicht!
Wie sieht es mit Engschrift aus?
Veränderungen am Fahrzeug
Ist das Kennzeichen in Engschrift nicht machbar, dann wird geprüft, ob durch Veränderungen am Fahrzeug Platz geschaffen werden kann. Der Trick dabei: Die Veränderungen dürfen keinen unverhältnismäßigen Aufwand nötig machen und sie müssen zudem technisch machbar und erlaubt sein. Um den Nachweis erbingen zu können, müssen Sie ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen. Das Gutachten muss bestätigen, dass der Umbau mehr als 5 % des aktuellen Fahrzeugwertes (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 % sein) betragen würde. Ist das der Fall, dann gilt der Umbau als unzumutbar.
Also bestenfalls nur mit Neuteilen, professioneller Lackierung und Montage in der Fachwerkstatt kalkulieren. Dann dürfte die prozentuale Hürde zu meistern sein. Leider sind die Ausnahmen oftmals nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug relevant. Speziell für Krafträder oder ein Kfz-Kennzeichen vorn gilt das alles meist nicht.
Motorradkennzeichen
Motorradkennzeichen sind seit April 2011 im Format 180, 200 und 220 mm, mit einer Höhe von 200 mm, erhältlich. Seitdem können alte große Motorradkennzeichen durch kleinere ersetzt werden. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass bereits vergebene Buchstaben- und Zahlenkombinationen erhalten bleiben. Wer bereit ist, für den Umtausch zu zahlen, der kann das kleinere Exemplar ordern. Schmale Schilder mit einer Breite von nur 180 mm können aber maximal 2 Ziffern und 2 Buchstaben beinhalten. Das heißt, nach dem Zulassungsbezirk nicht mehr als 4 Zeichen. Längere Kombinationen machen deshalb eine Kennzeichenbreite von min. 220 mm nötig. Ändert man eine sechsstellige Kombination (nach dem Ortskürzel), dann erhält man eine neue kürzere Kennzeichenkombination. Warum ist das so? Die neuen 220 mm breiten Nummernschilder machen nur maximal 5 Ziffern nach dem Ortskürzel möglich.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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