Für viele Autoliebhaber ist eine Nachrüstung mit LEDs einer der Hauptwünsche beim optischen Tuning. Es ist aber nicht alles erlaubt. Wir wollen uns die Rechtslage für die Innen- und Außenbeleuchtung näher ansehen.
LED-Innenbeleuchtung: Spielwiese für Designliebhaber
Das Cockpit bietet für die Nachrüstung mit LEDs diverse Gestaltungsmöglichkeiten. Die vielleicht beste Möglichkeit sind sogenannte Retrofits, mit dem gleichen Sockel wie die üblichen Glühlampen. Daher ist der Wechsel 1:1 möglich – schon hat das Cockpit einen vollkommen neuen Look. Die Retrofits sind im Fahrzeuginneren zugelassen. Gern werden sie im Kofferraum oder als Leselicht verwendet. Auch eine nachrüstbare Ambientebeleuchtung mit LEDs macht sehr viel her, Osram bietet hierfür das LEDambient Kit an. Damit setzen Spots und Lichtleisten Akzente am Armaturenbrett und im Bodenraum, es sind neben unterschiedlichen Farben auch verschiedene Helligkeitsstufen einstellbar.

Diese passen die Innenbeleuchtung an die eigene Stimmung an. Die Innenraumbeleuchtung führt die StVZO nicht explizit auf, nicht einmal die Lichtfarben sind festgelegt. Daher ist ziemlich viel erlaubt, dennoch gibt es Grenzen durch die allgemeinen Regelungen der §§19, 30 StVZO. Diese besagen, dass das Licht weder den Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen darf. Das würde durch zu helles Strahlen – unter Umständen sogar nach außen – geschehen. Auch muss das Signalbild des Autos zwingend erhalten bleiben.
LEDs bei der Außenbeleuchtung
In der Außenbeleuchtung gestaltet sich der Einsatz von LEDs juristisch und auch technisch komplizierter. Conversion Kits mit LEDs sind nicht zugelassen, ihr Licht ist zu schwach. Gestattet ist nachrüstbares Tagfahrlicht, das wiederum Osram inzwischen in drei verschiedene Varianten anbietet. Es kann flächig leuchten oder einzelne Lichtpunkte erzeugen. Auch kombinierte Produkte aus Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht gibt es, ein Beispiel wäre das LEDriving FOG. Zusätzliche LED-Scheinwerfer sind außen grundsätzlich erlaubt, es gelten aber folgende Regeln:
- Die Scheinwerfer müssen nach vorn immer weiß strahlen. Dasselbe gilt für das Rückfahrlicht. (Nebelscheinwerfer alternativ gelb)
- Die Rück- und Bremslichter müssen immer rot strahlen.
- Geblinkt wird grundsätzlich gelb.
- Andere Farben sind nicht gestattet.
- Wiederum darf sich das Signalbild nicht ändern, das ist außen noch viel bedeutsamer als innen.
- Eine Unterbodenbeleuchtung ist nicht gestattet.
- Zusatzscheinwerfer müssen ein Paar sein.
- Die Scheinwerfer des Paars müssen in gleicher Höhe und außerdem mit gleichem Abstand zur Fahrzeugmitte (symmetrisch) angebracht werden.
Eine Tuningwerkstatt kennt alle Regeln. Wer auf zusätzliches Licht mit LEDs setzt, sollte sich dringend dort beraten und am besten dort auch den Einbau vornehmen lassen. Viele Online-Angebote sind rechtlich einfach nicht zulässig.
keine Chance für die Lichtleiste von K.I.T.T. (Knight Rider)
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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