Kürzlich erreichte uns von einem unserer Leser eine interessante Frage. Jaschko fragte uns etwas zum Thema „Led-Stripes für die Beleuchtung“, auf die wir in unserem Bericht „Led-Stripes für die Beleuchtung der Scheinwerfer? Illegal!“ eingehen. Laut seiner Auffassung sind LED-Stripes, die eine E-Nummer (E24 und Hinweis 87R03/05 1287/00) besitzen, wie die von bspw. Dunlop (siehe Bilder weiter unten) eigentlich doch LEGAL, oder?
im Video, ein ähnliches Produkt
Dazu unsere Einschätzung: JA, man darf die Dunlop-Teile am Fahrzeug verbauen und laut Produktbestimmungen nutzen. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass die Bauteile so angeschlossen und angebracht werden, wie vom Hersteller vorgesehen. Sie dürfen nur am äußeren Rand vom Scheinwerfer sitzen und den Lichtaustritt (ähnlich einer Scheinwerferblende) nicht behindern. Aber prinzipiell sind die abgebildeten LED-Stripes vom Foto weiter unten nicht eintragungspflichtig. Die aufgedruckte E-Nummer bestätigt das. Die Nummer zeigt dabei an, in welchem Land das Zulassungsverfahren für das Bauteil durchgeführt wurde. In diesem Fall war das Irland.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt lediglich unsere Erfahrung/Einschätzung mit diesem Thema wider!
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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