Freitag , 26. April 2024
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Lichthupe als Blitzerwarnung: Erlaubt oder nicht?

Lesezeit 4 Min.

Lichthupe als Blitzerwarnung: Erlaubt oder nicht?

Heutzutage begegnen uns viele unschöne Dinge im Straßenverkehr. Zum Glück aber nicht nur. Denn einige Autofahrer, bieten anderen Verkehrsteilnehmern ihre „Hilfe“ an, indem sie per Lichthupe vor Geschwindigkeitskontrollen der Polizei oder auch dem Ordnungsdienst warnen. Wie oft kommt es vor, dass man durch den Blitzer rauscht, oder durch eine allgemeine Verkehrskontrolle muss. Um den Stress, die Kosten und den Ärger anderen zu ersparen, lässt mancher sein Fernlicht aufblinken, um dem entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, ein wenig das Tempo zu drosseln „Fuß vom Gas!“. Dieses Manöver ist wiederum ein Ärgernis für die Polizei und auch für das Ordnungsamt. Die Frage ist nun, ist das Aufleuchten mittels Lichthupe als Warnmanöver erlaubt oder ist es eine Ordnungswidrigkeit?

Wozu ist die Lichthupe überhaupt da?

Lichthupe als Blitzerwarnung: Erlaubt oder nicht?

Es gibt hierfür einen Paragrafen, und zwar Nummer 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser regelt genau, wann und wie der Verkehrsteilnehmer Schall- und Leuchtzeichen einsetzen darf. In diesem Gesetzesabschnitt steht, dass dies nur erlaubt ist, wenn man sich außerhalb einer Ortschaft überholt, oder aber wenn man eine Gefahr für sich oder andere vermutet. Somit sollte ganz klar gesagt sein, dass es nicht erlaubt ist, die Lichthupe zur Warnung vor der Polizei, vor Blitzern etc. zu verwenden. Zumal von einer Geschwindigkeitskontrolle, keine Gefahr ausgeht. Die Polizei hat hierfür auch eine klare Argumentation, Kontrollen gäbe es nur, um Gefahrenstellen zu entschärfen. Betrachten wir uns die Sachlage also genau: „Das Einsetzen der Lichthupe ist nicht dazu da, um andere Teilnehmer im Straßenverkehr zu warnen“. Gänzlich verboten ist die Warnung vor Blitzern und Verkehrskontrollen jedoch nicht, so ist es sogar möglich, dass Verkehrsteilnehmer Schilder oder Ähnliches aufstellen, um auf die Ordnungsbeamten hinzuweisen. Kommt jedoch die Polizei ins Spiel, so kann es passieren, dass diese einschreiten und man des Platzes verwiesen wird. Auch ist es möglich Gesten mit der Hand zu machen, allerdings nur, wenn auch gesichert ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Ablenkung gefährdet ist.

Was passiert bei Missbrauch?

Wird man erwischt, wie man einem anderen Verkehrsteilnehmer eine Warnung mittels Lichthupe gibt, kann man davon ausgehen, dass dies mit einer Geldstrafe geahndet wird. Im Bußgeldkatalog gibt es hierfür zwei Tatbestände (TBN): zum einen ist für das Geben von „missbräuchlichen Leuchtzeichen“ eine Strafe von 5 Euro fällig. Zum anderen ist für das Geben „missbräuchlicher Leuchtzeichen“ und dadurch die Belästigung anderer eine Strafe von 10 Euro vorgesehen. Aber Achtung: Nutzt man die Lichthupe sogar, um schneller von A nach B zu kommen, ist es mit einer Geldstrafe nicht getan. Dichtes Auffahren und zugleich die Betätigung der Lichthupe kann den Strafbestand der Nötigung mit sich ziehen. Zusammenfassend ist es so, dass es sich zwar um eine „nette“ und vor allem auch geläufige Geste handelt, wenn man andere vor bevorstehenden Kontrollen und Blitzern mit der Lichthupe warnt, letzten Endes kann man dadurch aber selbst in Schwierigkeiten geraten. Denn im Grunde genommen begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es muss damit gerechnet werden, dass man früher oder später erwischt wird. Man sollte also abwägen, ob dies den Aufwand wirklich wert ist!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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