Freitag , 3. Mai 2024
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Kann Zeitnot am Steuer zur Nötigung werden? Die Infos!

Lesezeit 5 Min.

Kann Zeitnot am Steuer zur Nötigung werden? Die Infos!

Die Straßen sind heutzutage voll, es herrscht Stau und Chaos. Unfälle sind da vorprogrammiert. Kein Wunder also, dass es zum Ausbremsen, zum dichten Auffahren und lautem Hupen kommt. Wenn sich ein Autofahrer aber bedrängt fühlt, dann wird er hektisch und reagiert oft falsch. Deswegen nennt man es Nötigung, was verboten ist.

Was Nötigung bedeutet

Wenn durch ein aggressives Fahrverhalten eine erzwungene Reaktion herbeigeführt wird, spricht man von Nötigung. Dies wird vom Aggressor oft mittels Lichthupe und Drängeln (dichtes Auffahren) erreicht. Das führt zu gefährlichen Aktionen wie dem schnellen einscheren zwischen einem Lkw oder der Bedrängte erhöht das Tempo stark, damit der Sicherheitsabstand zum Drängler wiederhergestellt wird. Ohne den Drängler wäre es aber gar nicht so weit gekommen, also spricht man von Nötigung.

Lichthupe gleich Nötigung?

Wenn ein Überholen notwendig ist, kann das mittels Lichthupe angekündigt werden. Das ist erlaubt! Sollte der Fahrer jedoch zu dicht auffahren und immer wieder Lichthupe geben, ist das eine Nötigung. Hier sollte beachtet werden, wenn ein Autofahrer angibt, sich lange und intensiv „bedrängt“ gefühlt zu haben, glaubt dem Fahrer die Justiz oftmals.

Wann keine Nötigung vorliegt

Wenn man kurzzeitig dicht auffahren muss, weil die Verkehrslage es hergibt, ist dies erst einmal in Ordnung. Dies darf jedoch nur kurz und nicht langfristig erfolgen. Aufblenden sowie lange dicht auffahren, erzeugt eine Zwangslage beim Vordermann. Es kann deshalb zur Geldstrafe, Punkten sowie Fahrverboten kommen. Drängeln inklusive Lichthupe kann sogar dazu führen, dass der Führerschein bis zu sechs Monate entzogen wird.

Welche Fahrmanöver als Nötigung gelten

Wenn sich ein Autofahrer bedrängt fühlt und dadurch dazu gebracht wird, gegen den eigenen Willen zu handeln, dann liegt eine Nötigung vor. Dies kann sich auch dadurch äußern, dass der Bedrängte ein gewisses Verhalten dulden muss oder der eigene Fahrstil verändert wird. Ausbremsen sowie enges Einscheren gehören definitiv dazu. Wenn andere Fahrzeuge geschnitten werden, gilt das als „falsches Überholen“. Somit ist der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Absatz 1 Nr. 2b StGB) gegeben. Dazu gehört es auch, Fahrer auf der Suche nach einem Parkplatz durch Hupen zu drängen. Das ist ebenfalls als Nötigung anzusehen. Auch wenn die Ampel grün schaltet, darf keine Nötigung zum sofortigen Weiterfahren erfolgen.

Liegt eine Nötigung vor, bei sturen einhalten des Tempolimits

Da dies ein Verhalten ist, welches Regelkonform ist, kann es nicht strafbar sein. Fährt jemand also exakt 50 km/h, wenn 50 erlaubt sind, dann macht er nichts falsch.

Kann Zeitnot am Steuer zur Nötigung werden? Die Infos!

Wie ist die Nötigung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt

Geregelt wird die Nötigung im Strafgesetzbuch. Gehalten wird sich dort an den Paragrafen 240. Entsprechende Straftaten können sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden. Dies kann bis zu drei Jahre Haft sein oder zumindest sehr kostspielig werden. Oder aber beides. Täter, die das erste Mal auffällig geworden sind, können aber häufig noch mit Geldstrafen in Höhe eines Monatseinkommens rechnen. Wenn ein Fahrer sein Gegenüber schneidet, wird der Verkehr gefährdet. Daher gibt es hohe Geldstrafen von bis zu eineinhalb Monatseinkommen. Es kann dann zusätzlich dazu führen, die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen. Dazu kommt dann noch eine Sperre, die bis zu 15 Monate lang sein kann.

Mit Anzeige wegen Nötigung umgehen

Verkehrsrechtsexperten empfehlen, nicht auf das Schreiben der Polizei zu antworten. Sonst kann es zu einem falschen Geständnis kommen, indem angegeben wird, mit diesem Fahrzeug gefahren zu sein. In der Regel gibt der Anzeigende nur das Kennzeichen sowie den Fahrzeugtyp weiter. Die Fahrerbeschreibung fehlt oft. Die Justiz muss daher ermitteln, wer der Fahrer war. Ohne Fahrerbeschreibung ist das kaum unmöglich.

Was tun, wenn ich bedrängt werde?

Es ist wichtig, dass die Polizei den Fahrer auf frischer Tat ertappt. Aus diesem Grund sollte sofort die Polizei gerufen werden. Eine Streife prüft den Sachverhalt, wenn möglich, umgehend. Hintergrund ist, dass der Fahrer erwischt werden muss und nicht nur das Auto. Es kommt darauf an, wer gerade fährt. Für die Polizei ist Ort und Zeit wichtig. Es sollte auch das Kennzeichen vorliegen. Auch das Gesicht des Fahrers ist wichtig, um den Täter zu identifizieren. Nicht immer kann die Polizei den Autofahrer erwischen. Daher ist eine genauere Täterbeschreibung wichtig. Somit kann es dann zu einer späteren Verurteilung kommen. Schwierig wird es, wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist. Dann müsste dieser erst herausgefunden werden. Solche Anzeigen laufen oft ins Leere.

Langsam fahren, wenn gedrängelt wird?

Es ist nicht regelkonform, auf Nötigung mit „Gegennötigung“ zu antworten. Dann tritt man nämlich selbst in den Bereich der Nötigung und macht sich strafbar.

Welche Strafen gibt es für Drängler?

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Drängeln ist eine Ordnungswidrigkeit laut StVO. Es folgen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Umso höher die Geschwindigkeit und umso weniger Abstand, umso teurer wird es. Bis Tempo 80 gibt es 25 Euro Verwarngeld. Wenn dabei eine Gefährdung vorliegt, sind es 30 Euro. Bei einer Sachbeschädigung kann der Betrag auf 35 Euro ansteigen. Drängeln, bis 130 km/h kostet den Täter 75 bis 320 Euro Bußgeld. Zusätzlich kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg. Es können aber auch bis zu drei Monate Fahrverbot verhängt werden. Wenn über Tempo 130 hinaus gedrängelt wird, kann es 100 bis 400 Euro kosten. Auch bis zwei Punkte können folgen, sowie ein Fahrverbot. Das kann dann den Führerschein dann für zwei bis drei Monate verschwinden lassen.

Dränglern den Stinkefinger zeigen

Dies stellt eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. So ein Verfahren kann aber häufig eingestellt werden, wenn 200 bis 500 Euro gezahlt werden. Man sollte es aber in jedem Fall unterlassen.

Falschparker selber zuparken

Dies gilt als Nötigung und kann zu einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettoeinkommens kommen. Das gilt für Falschparker auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen, genauso wie für das unrechtmäßige Blockieren von Elektroladesäulen. Aber es darf mit dem E-Fahrzeug auch nicht einfach hinter dem Blockierer geparkt werden, um den Wagen laden zu können.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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