Samstag , 27. April 2024
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Wichtig oder nicht? Probefahrt und Probefahrtsvertrag!

Lesezeit 6 Min.

Wichtig oder nicht? Probefahrt und Probefahrtsvertrag!

Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges müssen Sie damit rechnen, dass die Interessenten eine Probefahrt machen möchten, da niemand gerne die Katze im Sack kauft. Eine solche Probefahrt kann aber problematisch sein. Sie erfahren in diesem Artikel, auf was Sie achten müssen und ob ein Vertrag für die Probefahrt notwendig ist. Ein Privatkäufer ebenso wie ein Autohaus möchte sich vor dem Kauf von der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges überzeugen und es genau überprüfen, bevor ein Kaufvertrag zustande kommt. Bei einer so großen Ausgabe wie bei einem Autokauf kann man das verstehen und dafür ist eine Probefahrt die ideale Möglichkeit. Für den Verkäufer ist eine solche Probefahrt aber ein Risiko, denn schon Kleinigkeiten können den Interessenten dazu verleiten, den Preis drücken zu wollen. Daher sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Fahrzeug in einem seinem Alter entsprechenden guten Zustand ist. Am besten versetzen Sie sich in die Lage eines potenziellen Käufers und führen selbst eine Probefahrt durch.

Wichtig oder nicht? Probefahrt und Probefahrtsvertrag!

Folgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Sind die Sitze und das Lenkrad ohne Probleme zu verstellen?
  • Ist der Innenraum in einem guten Zustand im Hinblick auf das Alter vom Fahrzeug?
  • Funktionieren die Bremsen, die Kupplung, die Lenkung und die Beschleunigung ohne Probleme?
  • Sind die Sitzheizung und die Klimaanlage funktionstüchtig?
  • Hat der Motor einen normalen Klang?
  • Sind die Funktionen aller Instrumente, des Infotainmentsystems und des Bordcomputers in Ordnung?
  • Verliert das Fahrzeug an einer Stelle Flüssigkeit?
  • Machen die Türen oder die Verkleidungen klappernde Geräusche?
  • Funktionieren alle Leuchten, die Scheibenwischer und Fensterheber?
  • Sind alle Assistenzsysteme funktionstüchtig?

Wenn alle diese Punkte bei Ihrer eigenen Probefahrt positiv beantwortet werden können, kann auch ein Käufer in der Regel keine eklatanten Mängel mehr finden. Wenn Sie dagegen Probleme feststellen, sollten Sie den Wagen vielleicht noch einmal kurz von Fachleuten überprüfen lassen.

Ablauf einer Probefahrt

Die Probefahrt sollte bei dem vereinbarten Termin reibungslos ablaufen. Legen Sie schon im Vorfeld alle Unterlagen, die für den Fahrzeugverkauf wichtig sind, bereit. Bereiten Sie sich auf eventuelle Fragen der Interessenten vor. Antworten Sie ehrlich und verlässlich. Vor der Probefahrt sollten Sie eine Vereinbarung treffen, die von Ihnen und dem möglichen Käufer unterschreiben wird. Es handelt sich dabei um einen Probefahrtvertrag, der alle Möglichkeiten beinhaltet. Ein Probefahrtvertrag ist deshalb wichtig, weil Sie als Fahrzeughalter für alle Schäden, die während der Probefahrt auftreten könnten, haftbar sind. Damit Ihre Versicherung für einen Schaden, der während der Probefahrt eintreten könnte, zahlt, überzeugen Sie sich vorab davon, dass die Person, die die Probefahrt absolvieren wird, Führerschein und Ausweis dabei hat.

Wichtig oder nicht? Probefahrt und Probefahrtsvertrag!

Der Probefahrtvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

  1. Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Hersteller, Vorschäden oder Kratzer usw.).
  2. Versicherungsdaten (wie ist das Fahrzeug versichert).
  3. Dauer der Probefahrt und Kilometerstand (Startzeit, Endzeit und maximale Kilometer).
  4. Pfand oder Kaution (was/wie viel wird vor der Fahrt hinterlegt).
  5. Haftungsvereinbarung.

Wenn Sie eine Versicherung mit Selbstbeteiligung haben, sollte der Betrag dieser Selbstbeteiligung im Schadensfall vom Probefahrer bezahlt werden. Wie ein Probefahrtvertrag aussehen sollte, das zeigt eine Mustervereinbarung des ADAC.

Ausreichend Zeit für Probefahrt und Tests einplanen.

Wer eine Probefahrt vereinbart, möchte das Auto natürlich fahren. Aber eine vorherige Besichtigung und ein paar Tests sollten auch eingeplant werden. Für den gesamten Termin sollten Sie ungefähr eine Stunde Zeit einplanen. Meist findet vorab eine Besichtigung statt, bei der das Fahrzeug von innen und außen genau begutachtet wird. Das Licht und einige Einstellungsmöglichkeiten werden getestet und überwiegend wird auch ein Blick unter die Motorhaube geworfen. Dann kommt die Probefahrt. Für diese reicht eine halbe Stunde vollkommen aus. Überlegen Sie sich schon vorher eine passende Strecke, die eine Fahrt auf einer Landstraße, einer Autobahn und im Stadtverkehr enthält. Wir raten Ihnen eindringlich, mitzufahren. So können Sie den Probefahrer im Auge behalten und vermeiden einen möglichen Diebstahl des Fahrzeuges. Für diesen würde Ihre Versicherung nämlich nicht bezahlen. Es wäre ratsam, bei der Probefahrt einen großen Parkplatz oder eine andere geeignete Fläche für Brems- und Lenkübungen zu nutzen, ohne dass andere gefährdet werden.

Einen Check durch Experten ermöglichen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Käufer das Fahrzeug in einer Werkstatt in der Nähe überprüfen lassen möchte. Das sollte schon vorher abgeklärt werden, damit ein entsprechender Termin vereinbart werden kann. Auf den möglichen Käufer macht es einen guten Eindruck, wenn Sie mit einem solchen Check einverstanden sind – es stärkt das Vertrauen darin, dass Sie nichts verbergen wollen. Die Kosten für eine solche Überprüfung trägt natürlich der mögliche Käufer.

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Unfall während der Probefahrt

Ganz gleich, wie achtsam der Fahrer ist, es kann immer mal zu einem Unfall kommen. So könnte Wild vor das Fahrzeug laufen, ein Stoppschild könnte übersehen werden, oder es könnte zu einem Auffahrunfall kommen. Was auch immer die Ursache für einen Unfall sein könnte, es ist das Schlimmste, was während einer Probefahrt passieren kann. Es könnte immerhin um viel Geld gehen. Eine Probefahrt kann grundsätzlich nur dann gemacht werden, wenn das Fahrzeug noch ordnungsgemäß angemeldet ist. Und das ist es zu diesem Zeitpunkt auf den Verkäufer. Jetzt spielt es eine Rolle, wie der Versicherungsschutz für das Fahrzeug aussieht.

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  1. Haftpflichtversicherung: In diesem Fall wird nur der Schaden, der Dritten entstanden ist, von der Versicherung bezahlt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist der Fahrzeughalter zuständig. Schäden, die durch die Herabstufung der Versicherungsklasse entstehen und ein Wertverlust sind von der Probe fahrenden Person zu tragen.
  2. Teilkaskoversicherung: Kommt es während der Probefahrt zu einem Diebstahl des Fahrzeuges, ist dieser durch die Teilkasko abgesichert. Es muss nur die Selbstbeteiligung gezahlt werden. Bei einem Unfall bestimmen die individuellen Versicherungsbedingungen, welcher Schaden bezahlt wird.
  3. Vollkaskoversicherung: In diesem Fall zahlt die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Vorab sollte grundsätzlich geprüft werden, ob ein Schaden während der Probefahrt grundsätzlich ausgeschlossen wurde, ob besondere Bedingungen bestehen, wie eine Altersgrenze für andere Personen und die Höhe der Selbstbeteiligung.

Vorteil eines Probefahrtvertrages

Ein Probefahrtvertrag ist absolut notwendig, wenn Sie als Fahrzeughalter nicht auf etwaigen Kosten für Schäden, die während der Probefahrt entstehen könnten, sitzen bleiben möchten. Punkte, die vorab schriftlich festgehalten wurden und für die beide Parteien unterschrieben haben, verhindern im schlimmsten Fall spätere Streitereien. Wenn die Probefahrt und der Fahrzeugcheck gut verlaufen sind und der Interessent Ihr Fahrzeug kaufen möchte, geht es für Sie darum, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Auf Handeln können Sie sich aber immer einstellen. Sie erkundigen sich am besten schon vor dem Verkauf über den Wert Ihres Fahrzeuges und legen Sie für sich selbst einen Verhandlungsspielraum fest. Wenn der Preis geklärt ist, sollte vor Abschluss des Kaufes noch geklärt werden, wer die Abmeldung des Fahrzeuges übernimmt. Das sollte im Kaufvertrag festgehalten werden. Ps. Wenn Sie ein Fahrzeug ohne TÜV verkaufen wollen, kann eine Probefahrt nur auf Ihrem eigenen oder einem anderen privaten Grundstück stattfinden. Sie müssen dann auch mit einem geringeren Verkaufspreis rechnen.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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